Freitag, 24. August 2012

Eine Scheidung hat Folgen - auch für Ihre Versicherung

Auch wenn bei einer Trennung oder Scheidung der Versicherungsschutz nicht ganz oben auf der Prioritätenliste steht, sollte man seine Policen dennoch zügig an die neuen Lebensverhältnisse anpassen. So sichert man sich weiterhin die wichtige finanzielle Absicherung gegen mögliche Risiken und kann die Konditionen auf den individuellen Bedarf abstimmen. Dies gilt umso mehr, da in solchen Fällen die Versicherer den Kunden in der Regel vertraglich bedingt oder auch aus Kulanzgründen entgegenkommen.

Wichtig ist, zu prüfen, inwieweit vereinbarten Informationspflichten oder Vertragsänderungen nachzukommen ist. Rein rechtlich betrachtet ist das Datum des rechtskräftigen Scheidungsurteils maßgeblich, nicht etwa der Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung. Prinzipiell gilt, dass bei gemeinsam bestehenden Versicherungen die unterzeichnende Person als Inhaber der Police gilt und der andere (Ex-)Partner sich um eine neue Versicherung bemühen muss.

Besonderer Handlungsbedarf besteht in derartigen Situationen erfahrungsgemäß bei Renten- und/oder Lebensversicherungen und hier besonders bei der Änderung von Bezugsberechtigungen in punkto Hinterbliebenenschutz. Aber auch im Hinblick auf die Krankenversicherung kann akuter Bedarf bestehen, wenn ein Partner bisher über den anderen „familienversichert“ war. Das gilt ggf. auch für die Kinder. Manche Überraschung gibt es auch, wenn ein Partner auf einmal ein neues Fahrzeug versichern will – denn der Schadensfreiheitsrabatt gilt für den bisherigen Fahrzeughalter („alter“ Kfz-Haftpflichtvertrag) und lässt sich nicht übertragen.

Am besten, Sie organisieren Ihren neuen individuellen Versicherungsbedarf mithilfe unserer Beratung – so lassen sich Ansprüche, Fristen, Vertragsbedingungen und ggf. neue Versicherungsmöglichkeiten klären und optional neu gestalten.

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