Montag, 24. September 2012

Versicherungsschutz: Kunden haben Ansprüche, aber auch Pflichten

Bereits bevor ein Versicherungsfall eintritt, sollte der versicherte Kunde nicht nur seine möglichen Leistungen, sondern eben auch seine wichtigen Pflichten kennen. Damit er im Schadenfall alles “richtig macht”. Denn auch wenn ihm vertraglich und prinzipiell für einen Schaden eine Entschädigung zusteht, muss er sich an so genannte Obliegenheitspflichten halten; ansonsten muss er mit möglichen Nachteilen oder Konsequenzen bis zum (prozentualen) Wegfall seines Versicherungsschutzes rechnen. Wichtige Aspekte dazu regelt bereits – unabhängig vom individuellen Vertrag – das VVG (Versicherungs-Vertragsgesetz).

Ganz oben in der Pflichtenliste steht die wahrheitsgemäße Auskunft. Das bedeutet, dass sämtliche vom Versicherer gewünschten Auskünfte bei der Beantragung einer Versicherungspolice wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Zusätzlich muss der Kunde dem Versicherungsunternehmen mitteilen, wenn sich etwas an seiner Lebenssituation, im Beruf oder im Freizeitverhalten geändert hat. Also ob er, beispielsweise mit dem Drachenfliegen begonnen hat, am Stahlofen steht statt am Schreibtisch zu sitzen oder ob sich hinsichtlich der Hinterbliebenenabsicherung etwas geändert hat (zum Beispiel im Zuge einer Heirat/Scheidung). Ebenso wichtig wäre es, beispielsweise im Zuge einer längerfristigen Sanierung den Versicherer zu informieren, dass das Gebäude eingerüstet werden wird.

Aber nicht nur vorbeugend bestehen Auskunftspflichten, sondern auch im konkreten Schadensfall. Denn hierbei muss der Versicherte bemüht sein, den Schaden so gering wie möglich ausfallen zu lassen, zum Beispiel das Wasser abzustellen, wenn ein Leitungsschaden besteht bzw. – als Sonderfall im Kfz-Versicherungsbereich – kein pauschales Schuldgeständnis abzugeben, da der Versicherer immer auch eine mögliche Mitschuld anderer Verkehrsteilnehmer prüft.

Ebenso muss eine Schadensmeldung zeitnah und umfassend erfolgen, und sollte am besten – neben einer mündlichen Information – sicherheitshalber immer auch schriftlich angezeigt werden. Wird gegen den Versicherten ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder ihm gerichtlich der Streit verkündet, muss er dies als Versicherungskunde auch dem jeweiligen Versicherungsunternehmen unverzüglich melden.

Eine fachlich kompetente Beratung hilft jedoch bereits vor Vertragsabschluss, sowohl das individuell passende Produkt zu wählen als auch die eigenen Pflichten als Versicherungskunde zu beachten. Und auch im Schadensfall sind Sie bei Ihrem Berater gut aufgehoben – so leistet eine unabhängige Beratung einen wichtigen Beitrag zu mehr Verbraucherschutz und vertraglicher Rechtssicherheit.

>> Weitere Details zu wichtigen Pflichten als Versicherungskunde gibt es online auf den Informationsseiten von Geldtipps.de: http://bit.ly/RtUzl8.

Freitag, 14. September 2012

Haben Sie auch schon einmal ein altes Sparbuch gefunden?

Es passiert immer wieder, besonders häufig, wenn es im Zuge einer Erbschaft darum geht, einen Haushalt aufzulösen oder ein Haus zu räumen. Versteckt oder abgelegt finden sich dann ein altes Sparbuch, alte Aktien oder sonstige Wertpapiere. Aber sind die, teilweise nach Jahrzehnten, noch etwas Wert?
Das kommt ganz darauf an – vor allem Guthaben bei einer Bank können eigentlich nicht verfallen, selbst wenn es jahrzehntelang keinerlei Kontobewegungen gab oder die Bank das zunächst differenziert sieht. Vor Gericht kann immer noch anders entschieden werden.

Wichtig ist es in jedem Fall, über Nachweise hinsichtlich bestehender Forderungen zu verfügen. Ebenso dürfen keine Umstellungsfristen versäumt werden, denn für Spareinlagen in Reichsmark oder DDR-Mark besteht kein Ausgleichsanspruch mehr; anders sieht es hingegen (noch) bei D-Mark-Guthaben aus.
Selbst wenn eine Bank insolvent wurde, muss das Geld oder ein Wertpapierdepot nicht gleich abgeschrieben werden, sofern das deutsche Einlagensicherungssystem zur Anwendung kommt, das eine (begrenzte) Wertgarantie für Sparguthaben übernimmt.

In derartigen Fällen empfiehlt es sich, sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin, online: www.bafin.de) zu wenden, die Auskunft darüber erteilt, ob die betreffende Bank bzw. deren Sondervermögen von einer anderen Bank übernommen wurde.

Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema gibt es online via Wirtschaftswoche: http://bit.ly/OEwLN3.

Dienstag, 11. September 2012

Achtung: Ist Ihr Wohngebäude richtig versichert?

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung - selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden ist fast unmöglich!
Das sind Risiken, die ständig Ihr Gebäude bedrohen.

Eine Wohngebäudeversicherung ist im Schadenfall Gold Wert - denken Sie unbedingt daran diese rechtzeitig abzuschließen!
Doch selbst wenn Sie bereits eine Wohngebäudeversicherung haben - ist Ihr Schutz noch ausreichend?

Viele Versicherungsnehmer haben nur einen Basisschutz - z. B. sind Schäden an einer Fußbodenheizung oder Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch nicht mitversichert.


Lassen Sie darum unbedingt Ihren Versicherungsschutz auf optimale Bedingungen überprüfen!

Weiterhin werden die Prämien für die Wohngebäudeversicherung von vielen Versicherern um bis zu 20 % nach oben angepasst. Auch hier können wir Ihnen einen unverbindlichen Vergleich aller Versicherer zur Verfügung stellen - vielleicht können Sie ja auch noch etwas sparen?

Nehmen Sie einfach Kontakt mit unseren kompetenten Mitarbeitern auf - diese helfen Ihnen gerne weiter!

Denken Sie beim Thema Krankenversicherung auch an Ihren kleinen Liebling zu Hause?

Tiere wissen meist instinktiv, was gut für sie ist - wir wissen, dass für Ihr Tier ein guter Krankenschutz wichtig ist.
Ihr Tier ist ein zuverlässiger Partner - und fester Bestandteil der Familie. Sie geben ihm viel Liebe und Fürsorge. Aber selbst die beste Betreuung kann nicht verhindern, dass Ihr Hund oder Ihre Katze krank wird oder sich verletzt. Deshalb brauchen auch Tiere eine Krankenversicherung.


Mit einem umfassenden Krankenschutz für Hunde und Katzen können Sie finanziell vorsorgen und werden nicht unerwartet von hohen Kosten belastet, wenn Ihr Vierbeiner erkrankt.
Denn oft bleibt es nicht nur bei einer Spritze, einem Medikament oder einem Behandlungstermin. Zusätzliche Folgebehandlungen, Spezialuntersuchungen, Röntgenaufnahmen, vielleicht sogar eine Operation können nötig sein, damit Ihre Katze oder Ihr Hund wieder gesund wird.
Das kann ganz schön ins Geld gehen.



Darum denken Sie rechtzeitig an einen Krankenschutz für Ihr Tier - wir beraten Sie natürlich gerne.
Übrigens: Einen Schutz für Ihr Tier gibt es bereits ab 6,89 € im Monat!

Schäden bei Schülerpraktika richtig versichern

Die meisten Schüler absolvieren irgendwann ein Praktikum in einem Betrieb.
Doch wie sind die Schäden abzusichern, die der Schüler dem Praktikumsbetrieb oder einem Dritten (wie etwa Kunden des Betriebs) eventuell zufügen kann?



Absolviert der Schüler sein Praktikum im Rahmen einer schulischen Pflichtveranstaltung, sind eventuelle Schäden über die Betriebshaftpflichtversicherung des Schulträgers abgesichert.

Doch Schäden, die im Rahmen eines freiwilligen Ferienpraktikums auftreten können, sind nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung des Schulträgers abgesichert.
Sie sollten z. B. über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern abgesichert werden.

Drittschäden sind jedoch über die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebs mitversichert, weil der Praktikant in den Praktikumsbetrieb eingegliedert ist.

Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Szenarien im Überblick:




Schädigung des Praktikumsbetriebs
Schädigung Dritter
Schülerpraktika
über Schulträger
Absicherung über Betriebs-haftpflichtversicherung des Schulträgers
Absicherung über Betriebs-haftpflichtversicherung des Praktikumbetriebs
Ferienpraktikum
Absicherung über Privathaft-pflichtversicherung




Jedoch: Geht ein Schüler ein Ferienarbeitsverhältnis ein, welches vergütet wird, richten sich die Haftungsregeln nach denen eines Arbeitnehmers. Der Schüler ist dann im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers mitversichert!

Die Basisrente - auch Rürup-Rente genannt

Wie schützen Sie sich vor Altersarmut?

Es ist wahrlich keine überraschende Neuigkeit: Die gesetzliche Rente reicht nicht! Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den Strukturwandel unserer Bevölkerung (demographischer Wandel). Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!

Eine interessante Form der privaten Vorsorge ist die Basis- Rente, auch Rürup-Rente genannt. Sie wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup. Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast.

Wie sind die Beiträge abzugsfähig?

Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2%-Punkte bis im Jahr 2025 dann 100% angerechnet werden. Maximal können ledige 20.000 € und verheiratete 40.000 € jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen. Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.





Wie werden die ausgezahlten Renten versteuert?

Wie hoch die Auszahlungen Ihrer Basis-Rente besteuert werden, hängt davon ab, wann Sie in den Ruhestand gehen. Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird, gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.







Eine Vorsorge für alle

Die Basis-Rente ist für fast alle Personengruppen geeignet, wobei jeder Personenkreis unterschiedlich von den Vorteilen profitieren kann.
Selbständige und Freiberufler erhalten mit der Basis-Rente erstmals die Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen.
Werden keine Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder freiwillig an die GRV entrichtet, steht der volle Höchstbetrag (20.000 EUR/40.000 EUR bei Verheirateten) der Basis-Rente zur Verfügung.
Weiterer Vorteil: Die Altersvorsorge ist während der Ansparphase vor dem Zugriff „Dritter“ im Insolvenzfall oder bei Arbeitslosigkeit (Hartz IV) geschützt.
Bei vielen Freiberuflern und Selbständigen schwankt das Einkommen teilweise sehr stark. Hier kann die Basis-Rente mit Flexibilität punkten. Es genügt schon ein geringer monatlicher Sparbeitrag. Je nach Geschäftsentwicklung kann dann z.B. zum Jahresende über eine Sonderzahlung bis auf die maximale Summe erhöht werden, um in vollem Umfang von den Steuervorteilen zu profitieren.

Gutverdienende Angestellte

Sie profitieren in der Erwerbsphase aufgrund der hohen Steuerbelastung in besonderem Maße von der Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges.
In der Rentenphase wirkt sich der in der Regel dann geringere Steuersatz positiv aus.
Natürlich ist auch in Ihrem Fall diese Form der Altersvorsorge in der Ansparphase „Hartz IV sicher“.

Ältere Angestellte und Selbständige


Sie profitieren von dem bis ins Jahr 2030 besonders positiven Verhältnis zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge (und der Rentenbesteuerung).
Für Kunden, die kurz vor dem Ruhestand stehen besonders interessant: Wiederanlage beispielsweise einer ausgezahlten Lebensversicherung in einer Basis-Rente.

Beispiel:
Arbeitnehmer, zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 €, 2.400 p.a. in Basis-Rente, ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer














Obwohl 2.400 € in die Basis-Rente fließen, müssen Sie 2011 lediglich 1.813 € selbst aufbringen. Die restlichen 587 € „bezuschusst“ der Staat über die Steuerersparnis (Förderquote 24,46%).









 Was sollten Sie sonst noch über die Basis-Rente wissen?

• Die Anlage Ihres Sparbeitrages kann klassisch, fondsgebunden oder gemischt erfolgen.
• Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rente.
• Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung kann das vorhandene Kapital bei Rentenbeginn nicht auf einmal ausgezahlt werden.
• Ebenfalls analog zur gesetzlichen Rentenversicherung verfällt bei Tod das eingezahlte Kapital. Eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten und Kinder (solange Kindergeldanspruch besteht) kann aber häufig als Zusatzbaustein integriert werden.
• Ihr Rentenbezug kann ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
• Die Rentenzahlungen können auch im Ausland bezogen werden.
• Die Ansprüche aus dem Vertrag sind in der Ansparphase Hartz-IV-sicher und im gesetzlichen Umfang vor Pfändungen und Insolvenz geschützt.
• Um Ihre Altersvorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich.


Woran sollten Sie noch denken?

Gerade für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung ebenfalls sehr gut zum Aufstocken der späteren Rente geeignet. Eine Direktversicherung ist steuerlich interessant, da sich mit ihr Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen lassen. Es wird bei diesem Model deutlich mehr für Ihr Alter gespart, als von ihrem Nettoeinkommen abgezogen wird. Diese Ersparnis kann unter anderem zur Abrundung Ihres Alters- oder Risikovorsorgebedarfs verwendet werden. So wird Ihre Absicherung rund. Ebenso interessant ist die Riester-Rente. Hier fördert der Staat die Altersvorsorge aktiv durch Zulagen (Grundzulage plus Zulagen für jedes Kind) und Steuerersparnis. Selbständige und Freiberufler, deren Ehepartner in einem Anstellungs- oder Beamtenverhältnis beschäftigt sind, können über diese einen indirekten Förderanspruch erwerben, wenn diese einen Riestervertrag besparen.
Welche Art der Vorsorge für Sie am besten geeignet ist, hängt sehr stark von Ihrer momentanen Lebenssituation und den weiteren Planungen und Wünschen ab. Daher lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen. In der Beratung sollten alle Durchführungswege individuell beleuchtet werden.
Vergessen Sie bei der Planung Ihres Ruhestandes aber nicht, dass Ihre Arbeitskraft in der Regel die Grundlage für jedes Sparen und Vorsorgen ist. Können Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, ist nicht nur Ihre gesamte Vorsorgeplanung in Gefahr, sondern auch die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie. Hier bietet z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz. Den Einschluss der Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit durch den Versicherer, bieten viele Unternehmen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an.
Auch im Falle der Arbeitslosikeit werden Sparbeitrage zur Altersvorsorge oft eingefroren. Eine Sparzielabsicherung bzw. ein privates Arbeitslosengeld übernimmt Ihre Beiträge in der Regel für ein Jahr. Das hält Ihnen den Rücken frei, sich beruflich neu zu orientieren. Ihre Altersvorsorge läuft einfach wie geplant weiter.

Es stellt sich vor # 1: Rentenberater Rudolf Pas

 
 Als Rentenberater berate ich Unternehmen und Privatkunden im gesamten Sozialversicherungsrecht, in der betrieblichen Altersversorgung. und der privaten Altersvorsorge.
Meine Beratung orientiert sich an den Gedanken einer neutralen und ganzheitlichen Betrachtung. Ganzheitliches Denken im Sozialrecht und der Altersversorgung ist sehr wichtig, da neben dem Rentenrecht auch Aspekte aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZVK und VBL), Betriebsrentenansprüche und staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte mit zu berücksichtigen sind.

 


Damit schaffe ich eine neue Informationsebene und die Grundlage, Entscheidungen in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge mit höherer Sicherheit und Effizienz zu treffen.

Dabei ist uns die Vermittlung bzw. Verkauf von Altersvorsorgeprodukten aufgrund unseres Berufsstandes untersagt.

Als Rentenberater bin ich

- gerichtlich zugelassen und geprüft
- ein Organ der Rechtspflege
- unabhängiger Vertreter der Interessen meiner Mandanten
- an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
- an die Schweigepflicht gebunden, und
- unterliege der Aufsicht des Präsidenten des Amts-/ Landgerichts.



Kontaktdaten:
Rudolf Pas
gerichtlich zugelassener Rentenberater
Finanzplaner (FH-Ffm.)
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Fachkaufmann für betriebliche Altersversorgung (IHK)

Waldstrasse 18
76855 Annweiler
Tel.: 06346 / 929303
Fax: 06346 / 929302

E-Mail:
info@rentenberatung-pas.de

Web:
www.rentenberatung-pas.de

Mittwoch, 5. September 2012

Existenzgründer, denkt an die Altersvorsorge!


Bereits seit einiger Zeit ist sie schon im Gespräch, die gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Freiberufler, Selbstständige und damit eben oft auch für Existenzgründer. Der Bundestag debattierte ebenfalls bereits darüber, schließlich soll damit ein gravierendes Problem angegangen werden: Die spätere Altersarmut, die vielen Selbstständigen droht.



Das liegt vor allem daran, dass Existenzgründer für sich selbst und ihr neues Unternehmen gerade in den ersten Jahren an alles Mögliche denken müssen, aber eben zu selten früh genug an später denken. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schätzt, dass bei ca. 2 Millionen Selbstständigen entsprechende Rentenzahlungen in die (gesetzliche) Altersvorsorge fehlen.

Viele Betroffene schieben das Thema gern auf, weil sie denken, gerade in der Startphase anders investieren zu müssen. Doch dieser Irrtum kann richtig Geld kosten, weil dann nämlich ein wichtiger Anlagefaktor fehlt: ausreichend Zeit, um den Vermögensaufbau erfolgreich zu realisieren. Deshalb sollte man gegebenenfalls auch mit kleineren Beiträgen wenigstens eine Grundlage schaffen.

Das lässt sich beispielsweise mit einer flexiblen Basisrente für Selbstständige sehr individuell auf die persönliche Vorsorgeplanung anpassen – inklusive der damit verbundenen steuerlichen Vorteile.
Eine unabhängige und unverbindliche Beratung kann Ihnen als Existenzgründer dabei von Anfang an unterstützend zur Seite stehen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf!

>> Mehr Informationen bietet eine kompakte Online-Serie im Handelsblatt: http://bit.ly/JIMDsN.

Montag, 3. September 2012

Anleger aufgepasst: Es kommen neue Regeln für Investmentfonds

Voraussichtlich im Sommer 2013 ist es soweit: Neue Regeln für offene Investmentfonds und geschlossene Fonds werden in einem vollkommen neuen Gesetz zusammengefasst, unter dem ebenfalls neuen Oberbegriff Investmentvermögen.

Die Bundesregierung verfolgt mit diesem umfassenden Regelwerk für offene Investmentfonds und unternehmerische Beteiligungsmodelle (= geschlossene Fonds) eine sehr weitgehende Regulierung der Anlagebranche, zugunsten des Anlegerschutzes. Der Grund hierfür: Bis spätestens 22. Juli 2013 muss die Bundesrepublik als Gesetzgeber eine entsprechende EU-Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFM) in nationales Recht umsetzen.

Kunden mit einem mittel- oder längerfristigen Anlagehorizont sollten sich deshalb durchaus jetzt schon mit den wichtigsten Änderungen vertraut machen – entsprechende neue Begriffe und Modelle stellen wir hier kurz vor.

AIFM
steht für Alternativer-Investmentfonds-Manager; dazu zählen unter anderem Hedge-Fonds und geschlossene Fonds. Ein EU-AIF ist ein Angebot aus einem anderen Land der Europäischen Union. Kennzeichnend sind die Zulassung für Privatanleger oder Profis und das Einhalten zahlreicher Regeln.

OGAW
ist die Abkürzung für Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere – damit sind vor allem offene Investmentfonds gemeint, analog ist ein EU-OGAW ein Angebot aus einem anderen EU-Staat.

Investment-AG:
eine prinzipiell für Privatanleger gedachte Art Aktiengesellschaft, die im Wesentlichen den bisherigen Investmentfonds entspricht.

Investment-KG:
Investmentkommanditgesellschaften, die anstelle der bisher üblichen geschlossenen Fonds treten.

Es empfiehlt sich also, als Anleger voraus zu schauen. Dabei unterstützen wir Sie gerne ganz individuell, um Risiken zu erkennen und Chancen zu nutzen – mit einer bedarfsgerechten Beratung.

Einen ausführlichen Ausblick finden Interessierte auf den Online-Seiten des Wirtschaftsmagazins impulse: http://bit.ly/NU5JBb.