Donnerstag, 7. November 2013

Einladung Pfalznetz für Unternehmer



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie herzlich in unser „Pfalznetz“ ein. Die Veranstaltungsreihe, deren nächster Termin am 21. November ab 19 Uhr im „Gloria“ (Industriestraße, Landau) stattfindet, stellt für Sie eine gute Möglichkeit dar, sich mit Unternehmen der Region zu vernetzen und Kontakte zu knüpfen. Denn das ist unser Ziel als Südpfälzer Unternehmernetzwerk (S.U.N.) – branchenübergreifend Netzwerke bilden, Kontakte knüpfen, Synergien nutzen. Jede dieser regelmäßigen Veranstaltungen beinhaltet zudem einen Impulsvortrag, der Ihnen die Möglichkeit gibt, „über den Tellerrand zu schauen“, am 21. November ist dies der Vortrag „Testament & Patientenverfügung“ des Rechtsanwalts Ulrich Kempf aus Landau.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Schmidt, Vorsitzender der Südpfälzer Unternehmernetzwerks (S.U.N.)

Weitere Informationen über das Südpfälzer Unternehmernetzwerk finden Sie auch unter

Ansprechpartner ist:
Frau Diana Schmidt
Saarlandstr. 13
76855 Annweiler
Tel: 06346/3088700

Freitag, 11. Oktober 2013

Berufsunfähigkeit ist keine Ansichtssache – oder etwa doch?

Früher wurden sie bestaunt und beklatscht: Hochseilartisten und andere Wagemutige. Heutzutage müssen oft andere Berufsgruppen hoch hinaus. Sie bauen und warten Windkraftanlagen, Hochhäuser oder Seilbahnen. Hier gelten höchste Anforderungen und strikte Vorschriften in punkto Arbeitsschutz und Unfallgefahr. Kein professioneller Techniker käme auf die Idee, sich nicht zuverlässig abzusichern.

Dieser Film über den außergewöhnlichen Beruf Seilbahntechniker lässt erahnen, was er vermissen würde, könnte er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls diesen Beruf nicht mehr ausüben. Er hat nicht nur einen der aufregendsten Arbeitsplätze der Welt, sondern genießt dabei auch wundervolle Aussichten, Tag für Tag.

Für uns als Zuschauer Blickfang und Denkanstoß in einem – für ein Beratungsgespräch oder als Spot, den man gerne weiter empfiehlt, da er eine wichtige Botschaft veranschaulicht:
BU kann jeden treffen, weil die Ursachen eben oftmals nicht unmittelbar in der beruflichen Tätigkeit begründet sind. Und es ist sinnvoll, dagegen abgesichert zu sein.

Entwarnung aus der Politik: Lebensversicherungen bleiben sicher

Für einen Moment sah es fast so aus, als wäre eine der häufigsten und beliebtesten Vorsorgeformen der Deutschen in Gefahr: die Lebensversicherung. Zumindest berichteten manche Medien so und machten die anhaltende Niedrigzinsphase dafür verantwortlich, die es den Versicherungsunternehmen angeblich äußerst schwer mache, zugesagte Renditen zu zahlen.
Hierzulande gibt es schätzungsweise ca. 90 Millionen Lebensversicherungsverträge – mehr als Einwohner. Es wären also viele Menschen betroffen.

Doch nun gibt es Entwarnung von hoher politischer Stelle, dem Bundestag. Die entsprechenden Medienberichte wurden dort als “schlichtweg falsch” bezeichnet.
Es wurde weiterhin konstatiert, dass die Niedrigzinsen den Lebensversicherungen in der jetzigen Phase durchaus zusetzen, die garantierten Mindestausschüttungen jedoch geleistet werden. Der zuständige Finanzstaatsekretär Koschyk warnte zugleich vor Panik: “Bei dem letzten Stresstest der BaFin … erreichten alle getesteten Lebensversicherer in allen Szenarien positive Ergebnisse. Von einer akuten Notlage … zu reden, ist daher abwegig.” (Anmerkung: BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

Dennoch behält die Bundesregierung das Szenario im Auge und wird gegebenenfalls mögliche gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten auf nationaler und europäischer Ebene prüfen, wie aus Politikerkreisen weiter verlautete.

Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden und stehen für Ihre Fragen gern jederzeit zur Verfügung.

Studium und Krankenversicherung

Es ist wieder soweit: am 1. Oktober hat das neue Semester an den deutschen Unis, Fach- und anderen Hochschulen begonnen.
Und damit stehen wieder zigtausende zukünftige Studenten vor der Frage, was ist eigentlich mit meiner Krankenversicherung, wer bezahlt diese?
Prinzipiell können Studenten bis zu ihrem 25. Lebensjahr in der Familienversicherung verbleiben, sofern nicht ein Elternteil bereits privat krankenversichert ist. Zusätzlich gelten dann auch entsprechende Zuverdienstgrenzen und Wochenarbeitszeiten – beispielsweise bei Minijobs.

Ansonsten haben Studenten vor Studienbeginn grundsätzlich die freie Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. Erst “Ältere” müssen sich anderweitig bzw. “normal” krankenversichern, wobei dies in den beiden Krankenversicherungssystemen unterschiedlich lange möglich ist. Bafög-Empfänger können (limitierte) Zuschüsse zur Krankenversicherung beantragen.

In einer aktuellen Übersicht präsentiert jetzt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung alle Aspekte und wesentliche Hinweise zum Thema “Studium und Krankenversicherung”. Denn vor allem für alle Erst- aber auch gern für die älteren Semester gilt: prüfen, planen und sich rechtzeitig beraten lassen – wir unterstützen Sie dabei gern!

So "entsteht" eine Kfz-Versicherung

Alle Jahre wieder – jeweils zum Herbstbeginn wird eine neue Regionalstatistik und ein neues Typklassenverzeichnis veröffentlicht.
Beide haben großen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie, die auf Grundlage dieser Daten ebenfalls jedes Jahr neu berechnet wird.
Dafür werden derzeit ca. 24.000 verschiedene Fahrzeugtypen und 400 Zulassungsbezirke berücksichtigt, hieraus fließen Schadensbilanzen und Unfallquoten mit in die Prämienberechnung ein. Die beiden wichtigsten Komponenten dafür lassen sich also aus den beiden Fragen ableiten:

Wo ist mein Auto zugelassen? Was für ein Fahrzeug fahre ich? Doch es gibt natürlich noch weitere Kennziffern, über die jetzt ein Experte in einem Interview (Audio-Podcast) für alle Interessierten detaillierte Auskünfte erteilt.

Prinzipiell gilt, für über 60 Prozent aller Autofahrer ändert sich 2014 bezüglich Regionalklassen in der Haftpflicht nichts und in der Kaskoversicherung gilt das sogar für über 80 Prozent.
Dennoch kann es sich auszahlen, die nötigen Anforderungen, den aktuellen Preis und den gewünschten Leistungsumfang der eigenen Kfz-Versicherung von Jahr zu Jahr abzuwägen oder ggf. anzupassen. Selbstverständlich übernehmen wir das für Sie.

Betriebliche Krankenversicherung


Hört man in verschiedene Firmen hinein, werden immer wieder zwei große Probleme angesprochen:

• die Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden
• die Last langer Krankenstände

Zunehmend sind es freiwillige Sozialleistungen, die positiv in die Entscheidung eines Mitarbeiters hineinspielen, sich für einen neuen Arbeitgeber zu entscheiden - oder trotz anderer Angebote, dem alten Arbeitgeber die Treue zu halten. Die betriebliche Krankenversicherung ist ein recht
neues Mittel, das Sie als Arbeitgeber attraktiver machen kann.
Im Kern handelt es sich hier um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die je nach Versicherungsunternehmen, Tarif und Mitarbeiterzahl Ihres Hauses teils auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist. Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen die Beiträge niedrig aus. Mit sehr überschaubarem Aufwand können sie Ihre Mitarbeiter so z. B. in den Genuss privatärztlicher Leistungen im Krankenhaus bringen. Diese bessere medizinische Versorgung führt in der Regel zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand. Neben der Stärkung des sozialen Profils Ihrer Firma können Sie so an der einzig möglichen Stellschraube drehen, um die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig zu halten. Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch die Möglichkeiten dieser neuen, interessanten Versicherungsform.

Mittwoch, 11. September 2013

Ratgeber Kinderabsicherung

Ob Eltern jemals aufhören sich Sorgen um Ihre Kinder zu machen? Vermutlich nicht, kann man doch nicht immer bei ihnen sein und auf sie aufpassen. Kinder bedenken mögliche Gefahren bei ihrem Handeln meist nicht. Da kann viel passieren. Wer kommt für Kosten auf? Und wie steht es um die
grundsätzliche finanzielle Zukunft eines Kindes?

Bei der Absicherung von Kindern sind einige Punkte zu bedenken. Nehmen Sie sich etwas Zeit dafür.



Leistungsbeispiele aus der Praxis


Treppensturz
Die 5jährige Annalena verbringt eine Woche bei Ihrer Großmutter. Als sie in Eile die Treppe hinunter will, werden Ihr die ungewohnt hohen Stufen der alten Treppe zum Verhängnis. Sie stürzt die Treppe hinab wobei Sie sich mehrere Prellungen am Rücken, sowie einen Bruch eines Unterarms zuzieht. Auch mit dem Kopf schlägt sie mehrmals hart auf, so dass sich ein Gerinnsel im Hirn bildet, das zwar in der Klinik entfernt werden kann – um eine dauerhafte Schädigung zu vermeiden ist es leider zu spät. Annalena wird niemals wieder ohne fremde Hilfe leben können. Behandlungskosten werden durch die Krankenversicherung der Eltern zwar gedeckt, anfallende Kosten für den Hausumbau, Intensivtherapie, etc. gehen zu Lasten der Eltern.

Krankenhaus
Bei der 2jährigen Lisa wird ein schwerer Herzfehler diagnostiziert. Fälle dieser Art wurden vereinzelt bereits erfolgreich von einem Spezialisten in Heidelberg operiert. Dieser Arzt rechnet allerdings nicht im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, sondern nur mittels Honorarvereinbarung. Lisas Eltern können Ihre Krankenkasse zwar zu einer Teilübernahme der Kosten bewegen, müssen mit der Hausbank aber dennoch über einen größeren Kredit verhandeln.


Studium
Zum sechsten Geburtstag erhält Phillip von seiner Oma einen Rentenvertrag, den diese mit einem monatlichen Sparbeitrag bedient. Wenn Phillip 20 wird, erhält er für sechs Jahre eine monatliche Rente aus diesem Vertrag. Sie hofft, dass er mal studiert und möchte ihm auf diesem Weg ein „privates BAföG“ bescheren, damit er sich einmal ganz auf sein Studium konzentrieren kann,
und nicht noch parallel arbeiten muss.

Welche gesetzlichen Absicherungen für Kinder bestehen?

Kranken- und Pflegeschutz
 
Im Rahmen der Familienversicherung sind Kinder über die Mitgliedschaft eines Elternteils gesetzlich krankenversichert. Anfallende Behandlungskosten sind im Rahmen des Leistungskatalogs der Krankenkassen also gedeckt. Auch Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen einem Kind zu. In beiden Bereichen bestehen aber natürlich auch große Versorgungslücken, die man mit Ergänzungsschutz schließen kann. Privat Krankenversicherte können Ihre Kinder per Meldung
in dem Umfang versichern, den sie für sich selbst wählten. 


Absicherung unfallbedingter Invalidität

Kinder stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Allerdings nur im Kindergarten, der Schule und auf dem direkten Weg hin und zurück. In Kinderhorten, Krippen und Krabbelgruppen kann ebenfalls bereits Schutz geboten sein – allerdings nur, wenn diese Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht stehen. Seit vielen Jahren liefert die Unfallstatistik das Ergebnis, dass der Großteil aller Unfälle daheim passiert. Über die Hälfte davon mit Kindern unter fünf Jahren. Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung
ist bescheiden. Erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % wird hier eine sehr kleine Rente geleistet. So erhielt ein Grundschüler nach einem schweren Unfall, der dazu führte, dass er wohl nie ein eigenes Einkommen erzielen kann, nur knapp 180 Euro Monatsrente. Um eine vernünftige Absicherung für ein Kind zu schaffen, können Eltern eine private Unfallversicherung abschließen. Solch ein Vertrag kann dann einen echten Einkommensersatz liefern. Auch für
eine ausreichend hohe Kapitalleistung für die übers Leben anfallende Umbaukosten und andere finanziellen Folgen eines Unfalls kann auf diesem Weg gesorgt werden.


Absicherung krankheitsbedingter Invalidität, Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit

Für diesen Bereich bietet das Sozialsystem für Kinder keinerlei Schutz. Für den Leistungsanspruch
z. B. auf Erwerbsminderungsrente wäre es nötig, Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung
einzubezahlen und die Anwartschaftszeiten erfüllt zu haben. Eine Mitversicherung von Familienmitgliedern über die Eltern, wie es bei den Krankenkassen der Fall ist, gibt es hier nicht. Kann ein Kind nach schwerer Krankheit also evtl. nie für sich selbst sorgen, wird es gezwungenermaßen irgendwann zum Sozialfall werden.

Versorgungslücken schließen

Die aufgezeigten Versorgungsprobleme können mit Produktlösungen verschiedener Versicherungssparten gelöst werden. Da Beiträge für Kinder in der Regel deutlich preiswerter kalkuliert sind, als die für Erwachsene, ist es schon mit überschaubarem monatlichen Aufwand möglich, einem Kind den benötigten Versicherungsschutz aufzubauen. Dies kann auch ein sinnvolles „Geschenk“ von den Großeltern oder anderen Familienangehörigen sein.

Warum muss man etwas tun – und was?

Krankheit

Auch Kinder sind vor schweren Erkrankungen nicht sicher. Unfälle, Krebs,… - für Eltern stellt ein solcher Schicksalsschlag die Welt auf den Kopf. Wie beruhigend muss es da sein, das Kind in die Hände eines Spezialisten geben zu können? Erfahrung bietet Sicherheit.
Allerdings kann auch bereits eine einfache Blinddarmentfernung Probleme verursachen. Möchte man sein Kind nicht alleine im Krankenhaus lassen (Rooming In) fallen Kosten für die Unterbringung der Begleitperson an, die vom Krankenversicherer in der Regel nicht übernommen werden.

Im Bereich der Krankenzusatzversicherung finden sich für fast alle denkbaren Fälle Lösungen.
Da die Beiträge für Kinder ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen diese ausgesprochen niedrig aus. Einem Kind einen leistungsstarken Ergänzungsschutz zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bieten, ist also nicht mit hohen Kosten verbunden. So kostet ein stationärer Tarif, der eine Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer, die Unterbringung eines begleitenden Elternteils und auch die Honorarvereinbarung eine Spezialisten übernimmt, für ein Kind kaum 5 Euro im Monat. Das Hauptaugenmerk bei der der Ergänzung für den Krankheitsfall sollte auf den Bereichen liegen, in denen hohe Kosten schlummern und für Familien zu einer echten Belastung werden können. Neben dem bereits genannten stationären Bereich können auch Pflegekosten ein großes Problem werden. Auch hier fallen für die umfangreiche Absicherung eines Kindes nur geringe Beiträge an.
Hat man diese Problembereiche abgedeckt, kann man sich immer noch Gedanken über Brille, Heilpraktiker, Kieferorthopädie und ähnliches machen. Die Kosten, die hier anfallen sind zwar unschön – aber sicher nicht existenzbedrohlich.

Unfall

Je nach Grad und Schwere einer unfallbedingten Invalidität fallen Kosten an. Behandlungskosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen, die in gewissem Rahmen auch für Dinge wie einen Rollstuhl, Prothesen, etc. aufkommt. Möchte man seinem Kind hier allerdings bessere Qualität bieten um dessen Leben angenehmer zu gestallten, muss man für diese Kosten selbst aufkommen. Beispielhaft sei hier eine moderne Handprothese genannt, die auf Restnervenimpulse
reagiert, die seitens der Kasse bestenfalls bezuschusst werden würde.

Auch hier fallen die Beiträge für Kinder sehr niedrig aus. Schwerpunkt in den möglichen Leistungsbereichen muss in jedem Fall auf die Invaliditätsleistung gelegt werden, wobei die Grundsumme nicht zu niedrig ausfallen sollte. Eine progressive Steigerung der Entschädigungsleistung ist ebenfalls empfehlenswert, da zu erwartende Kosten mit dem Grad
der Invalidität steigen. Auch auf eine Erstattung kosmetischer Operationen kann geachtet werden, damit das möglichste getan werden kann, einem Kind z. B. nach einer starken Verbrennung im Gesicht das Leben leichter zu machen.


Welche Bereiche sind außerdem zu beachten?

Arbeitskraftabsicherung

Auch an eine Absicherung der Arbeitskraft sollte bereits bei Kindern gedacht werden. Krankheit und Unfall können dafür sorgen, dass ein Kind evtl. nie ein eigenes Einkommen erzielen wird.
Die Möglichkeiten der Absicherung sind hier allerdings überschaubar:

• Unfallrente
• Erwerbsunfähigkeitsversicherung
• Schulunfähigkeitsversicherung
• „MultiRenten“-Lösungen

Eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel erst ab dem 15. Lebensjahr erhältlich. Zuvor gibt es allerdings vereinzelte Möglichkeiten, einem Kind eine Anwartschaft auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu verschaffen. Mit Aufnahme eines Berufs kann dieser wichtige Schutz dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden.

Bis zum 15. Lebensjahr stellt eine MultiRente wohl die sinnvollste Absicherungslösung für ein Kind dar. Hier handelt es sich um eine Unfallrente, die nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei diesen weiteren Ereignissen zur Auszahlung kommen kann: Organschädigung (auch durch Krankheit wie z. B. Krebs), Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen,…) und Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe I).

Ausbildung, Aussteuer, Altersvorsorge

Eine Ausbildungsversicherung ist oft eine der ersten Versicherungen, an die Eltern oder Großeltern denken. Man möchte zur Volljährigkeit gerne ein kleines Startkapital für Führerschein, erstes Auto oder die erste Wohnung übergeben. Hierbei ließe sich schnell und einfach auch ein Grundstein zur Altersvorsorge legen. Es mag zunächst etwas befremdlich wirken, dass man sich bereits jetzt Gedanken über die Altersvorsorge eines Kindes machen soll, mit Blick auf die Inflation und
den bevorstehenden Strukturwandel im Land kann man allerdings sagen: „Je früher man sich dieses Themas annimmt, desto besser“.

Sehr viele Rententarife lassen sich bereits für Kinder abschließen und bieten die Möglichkeit, zu einem gewünschten Alter eine Teilentnahme des angesammelten Kapitals vorzunehmen, um das Kind beschenken zu können. Steht das Kind dann voll im Berufsleben, kann der Vertrag von diesem übernommen und weiter bespart werden – ohne die anfängliche Belastung der Abschlusskosten. Das ist ein sinnvolles Geschenk für einen jungen Menschen.

Worauf sollten Sie im Zusammenhang mit Kindern noch achten?

Privathaftpflicht

Leben Kinder bis 6 Jahren in Ihrem Haushalt, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob Ihre Privathaftpflicht eine Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Kinder in diesem Alter sind für Schäden, die sie verursachen nicht haftbar zu machen. Ihre Haftpflichtversicherung würde also nur dann leisten, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Ablehnung eines Schadens bei Nachbarn oder Familie kann schnell für böses Blut sorgen. Eine entsprechende Deckungserweiterung hilft, dies zu verhindern.

Rechtsschutz

Leider meinen es nicht alle Menschen auf die ein Kinder treffen kann, auch gut mit ihm. In 2011 gab es beinahe 15.000 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. Zusammen mit den Fällen körperlicher Misshandlungen ergibt sich eine enorme Anzahl von Fällen pro Jahr, in denen Kinder traumatische Erlebnisse erleiden müssen. Ein Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten bietet eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung des Konfliktpotenzials gegen den Verursacher einer
Gewaltstraftat (Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, schwere Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit, Mord und Totschlag). Durch die Möglichkeit als Nebenkläger aufzutreten, wirkt man im Rahmen des gesetzlich Möglichen aktiv an der Bestrafung des Täters mit, was den Verarbeitungsprozess begünstigt.
Weiterhin können so speziell Ihre Ansprüche als Opfer einer Gewaltstraftat im Strafgerichtsprozess durchgesetzt werden. Dieser Leistungsbaustein sollte in jedem Privatrechtsschutzenthalten vorhanden sein.

Neues Schulfach “Geld und Finanzen”?

Fast jedes Kind kennt Dagobert Duck.

Aber oftmals war’s das bei Kindern und Jugendlichen dann auch schon mit dem Wissen, wie man mit Geld (am besten) umgehen sollte. Das soll sich nun ändern; fordert zumindest die Mehrheit der Bundesbürger und spricht sich für die Vermittlung von Finanzwissen in der Schule aus, so eine aktuelle Banken-Studie.

Das wichtigste Ergebnis dieser Umfrage: 64 Prozent der Deutschen fänden es sinnvoll, wenn es zukünftig ein verbindliches Schulfach “Geld und Finanzen” gäbe. Dieses Resultat ergab sich quer durch alle Bevölkerungsschichten mit ganz unterschiedlichem Bildungsniveau. Vor allem die Älteren unter den Befragten plädierten für die Aufnahme von Finanzthemen in den Lehrplan, um so wichtige Grundlagen für später zu schaffen.

Es ist in der Tat oftmals erstaunlich, wie wenig Kinder und Jugendliche heutzutage über den Umgang mit Geld, wirtschaftlichen oder finanziellen Zusammenhängen wissen. Zumal, wenn man bedenkt, dass wir alle ein Leben lang mit derartigen Anforderungen umgehen müssen.

Doch es ist nie zu spät, früh genug damit anzufangen – bringen Sie Ihren interessierten Nachwuchs am besten einfach gleich mit zum Beratungsgespräch, wenn es um langfristige Perspektiven für alle geht.

Gefährliche Sportarten

Der Volksmund hat es schon immer drastisch ausgedrückt: “Sport ist …”.

Ganz so letal ist der Ausgang bei den meisten Sportunfällen glücklicherweise nicht. Dennoch, es gibt solche und solche Sportarten. Nun präsentiert ein Beitrag in dem Fachmedium Versicherungswirtschaft, wie die Ergebnisse einer Untersuchung hinsichtlich der “gefährlichsten Sportarten” aussehen.

Die Zahlen stammen zwar aus den USA, erlauben jedoch auch analoge Schlüsse bezüglich der Sportunfallarten hierzulande. Auch wenn es in Amerika andere Prioritäten hinsichtlich der Sportarten gibt, wird eines ersichtlich: es geht immer eher um Breiten- oder Massensportarten, weniger um die extremen individuellen Sportarten wie Freeclimbing, Paragliding oder ähnliches.

Ganz oben auf der Liste, und aufgrund eines Sturzes oft wohl auch mit schwerer wiegenden Verletzungen, steht das Radfahren; gefolgt vom Basketball und dem Fußball. Erst dann kommt der in Europa weniger verbreitete Baseball und auf Platz fünf steht das Quad-Fahren.

Bitte denken Sie einfach einmal in Ruhe nach, ob und wie bei Ihnen eine finanzielle Absicherung bei möglichen Sportunfällen wäre. Denn auch weitab vom Leistungssport kann bei sportlichen und freizeitlichen Aktivitäten eben immer etwas passieren.

Überprüfen Sie also rechtzeitig Ihren Versicherungsschutz – wir unterstützen Sie gern dabei!

Alles regeln, so lange es noch geht...

Das Recht zur Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft aus gutem Grund höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen treffen zu dürfen.
Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar. Was aber, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, darüber zu entscheiden, welche Behandlungen im Krankheitsfall durchgeführt werden sollen und welche nicht? Auch im Falle einer notwendig werdenden Betreuung haben Sie sicherlich eigene Vorstellungen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll.


Diese müssen nicht zwingend mit denen des Vormundschaftsgerichts übereinstimmen.

Es gibt drei Mittel, um Ihre persönlichen Wünsche für Ihre Angehörigen, Ärzte und Behörden zu dokumentieren:

Die Patientenverfügung regelt, wie im Fall einer Krankheit behandelt werden kann (z. B. keine lebensverlängernden Maßnahmen, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht).

Die Betreuungsverfügung regelt, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie es z. B. nach einem Schlaganfall nicht mehr können (ggf. auch unterschiedliche Personen für unterschiedliche Bereiche wie Finanzen, Gesundheit, etc.).

Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie Vertrauenspersonen im Krisenfall bestimmte Vollmachten, damit es keiner gesonderten gerichtlichen Genehmigung bedarf (z. B. Mietverträge für Sie kündigen o. ä.).

Um hier schnell und unkompliziert rechtsverbindliche, vorsorgliche Regelungen treffen zu können, erstellte das Bundeministerium der Justiz inhaltliche Vorlagen. Um keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass die dokumentierten Regelungen noch aktuell sind, sollten Sie die Verfügungen spätestens alle zwei Jahre erneuern bzw. verlängern.
Gerne stellen wir entsprechende Formulare zur Verfügung und besprechen die Inhalte mit Ihnen.

Geben Sie Ihren Angehörigen so Sicherheit, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Von Pedelecs und eBikes


Das Konzept des Fahrrads mit Hilfsmotor ist bereits sehr alt. Bereits 1919 bot DKW (die spätere Auto Union, heute Audi) ein solches Fahrzeugkonzept mit Verbrennungsmotor an. Auch die Variante mit Elektromotor ist bereits seit den 80er Jahren in serienreifer Form erhältlich. Dennoch traten die „eBikes“ oder „Pedelecs“ erst in den letzten Jahren ihren Siegeszug als Lifestyleprodukt an. Im April 2013 waren bereits mehr als 1.000.000 dieser Elektrofahrräder auf deutschen Straßen im Einsatz.




Gut 10 % davon fallen auf „schnelle Pedelecs“, die aus Eigenantrieb schneller als 25 km/h fahren können. Oft stellt sich dann die Frage, braucht es hierfür eine separate Haftpflichtversicherung.
Braucht es eine eigene Absicherung bzw. ist diese gar verpflichtend vorgeschrieben? Hier kommt es ganz klar auf die technischen Merkmale des einzelnen Bikes an. Ganz pauschal kann man aber sagen, dass Pedelecs dann beitragsfrei in Ihrer Privathaftpflicht bereits mitversichert sind, wenn Sie:


• eine maximale Motorleistung von 250 Watt haben,
• der Motor spätestens bei 25 km/h abschaltet
• und nur bei Pedalbetrieb arbeitet.

Nahezu alle Anbieter versichern diese „Einstiegsklasse“ der Pedelecs wie ein normales Fahrrad ohne Hilfsantrieb. Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich den Versicherungsschutz
von Ihrem Versicherer im Vorfeld kurz bestätigen lassen. Wir übernehmen dies natürlich gerne für Sie. Alle Räder die von diesen engen Vorgaben abweichen unterliegen mit hoher Wahrscheinlichkeit der KFZ-Versicherungspflicht und müssen zumindest ein Versicherungskennzeichen führen.

Starke Modelle können theoretisch sogar zulassungspflichtig werden. Ein Gespräch mit Ihrer Zulassungsstelle kann hier vor bösen Überraschungen schützen. Halten Sie sich bitte immer vor Augen, dass Sie ggf. gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, wenn Sie ein versicherungspflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Hier droht eine Strafe und ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Bleibt die Frage, wie Sie das Rad selbst gegen Schäden absichern können. Die Gefahr des Diebstahls scheint hier die einzig wirklich große zu sein. Hiergegen können Sie sich im Rahmen Ihrer Hausratversicherung absichern. Je nach Versicherer wird hier der Einschluss des Fahrraddiebstahlrisikos auch bis zu einer Entschüdigungssumme von 5.000 Euro und mehr abgesichert. Fahrer größerer, versicherungspflichtiger Räder können hier ergänzend auch eine Kaskoversicherung mit einschließen, die u. a. auch dieses Risiko abdeckt.

Dienstag, 13. August 2013

Hauskredit tilgen mit Riester-Vertrag

Immobilienbesitzer können mit Guthaben aus ihrem Riester-Vertrag Hypothekendarlehen tilgen. Die Voraussetzung: Sparer müssen mehr als 3000 € in ihrem Riester-Vertrag angespart haben. Dieses neue Recht haben Verbraucher seit dem 01.07.2013.

"Angesichts der hohen Kosten und der gesunkenen Anlagezinsen der Riester-Sparverträge lohnt sich das in vielen Fällen", erläutert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. "Sind die Darlehenszinsen höher als die Rendite des Riester-Vertrags nach Kosten, ist die Tilgung attraktiv."
Grundsätzlich können alle Darlehen, die das Eigenheim finanzieren, auf diese Weise getilgt werden. Die Sondertilgung setzt voraus, dass diese Möglichkeit im Kreditvertrag vereinbart wurde.

Wer den Riester-Vertrag fortführen will, muss mindestens 3000 € Guthaben darin belassen.

Quelle: Rheinpfalz Nr. 173

Heute jung und dynamisch, übermorgen berufsunfähig?

Mit der Wahl für den passenden Beruf empfiehlt es sich zugleich die Weichen für die finanzielle Absicherung im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu stellen. Denn so günstig wie in jungen Jahren wird es diesen wichtigen existenziellen Schutz in der Regel nicht mehr geben. Junge Leute profitieren von ihrem weitgehend unbelasteten Gesundheitszustand und ihren langfristigen beruflichen Perspektiven (als Beitragszahler).
Deshalb können Versicherungsunternehmen ihnen den Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit (BU) vergleichsweise günstiger anbieten als älteren Arbeitnehmern. Wer also rechtzeitig dieses Risiko bedenkt, kann langfristig richtig Geld sparen und dennoch ein sicheres Gefühl haben.

Gerade Unter-30-Jährige liegen bei den möglichen Ursachen für eine BU häufig daneben, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag eines Versicherers jüngst ergab. So glaubten etwas über 30 Prozent der jungen Befragten, dass vornehmlich Unfälle und deren Folgen die Hauptursache seien. Doch die sind lediglich zu knapp 14 Prozent daran schuld, vielmehr sind psychische Erkrankungen mittlerweile der BU-Hauptgrund – Tendenz nach wie vor steigend.

Sprechen Sie uns an - eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt!

Betriebliche Altersversorgung – Was Arbeitnehmer wissen sollten

Betriebliche Altersversorgung (bAV) wird vom Staat und oftmals auch vom Arbeitgeber gefördert. Und sie kann dazu beitragen, die so genannte Rentenlücke – die Differenz zwischen Gehalt und Rentenhöhe – zu reduzieren, damit auch im Ruhestand die gewohnte Lebensqualität finanziell abgesichert ist.

Doch auch wenn schätzungsweise bereits über die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande auf die Vorzüge der bAV setzt, sind viele Arbeitnehmer noch nicht ausreichend über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die steuerlichen Vorteile und die attraktiven Renditechancen einer Betriebsrente informiert.

Höchste Zeit, dies zu ändern, denn bereits seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Rente durch Entgeltumwandlung – das heißt, dass Teile seines Gehaltes steuerlich vorteilhaft in eine spätere Betriebsrente einfließen. Dadurch lassen sich auch Sozialabgaben sparen.
Insofern kann es für jeden Arbeitnehmer vorteilhaft sein, zu erfahren, welche Durchführungswege es gibt und welcher individuell für ihn in Frage kommt. Denn dies hängt auch vom bereits verfügbaren Angebot des Unternehmens ab, in dem er beschäftigt ist. Auch der Gesetzgeber wird voraussichtlich zusätzliche Vorsorge weiterhin unterstützen, um so den schrumpfenden Anteil der gesetzlichen Rente möglichst auszugleichen.

Die Materie ist etwas komplex, eine Beratung liegt hier nahe – sprechen Sie uns direkt auf Ihre Möglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung an.

Die Kraft der Sonne



Immer mehr Firmen bauen sich mit der Kraft der Sonne ein Nebeneinkommen auf. Die noch immer recht hohen Vergütungssätze für die Einspeisung von durch Fotovoltaikanlagen erzeugten Strom, machen die Bestückung von z.B. Dachflächen zu einer attraktiven Angelegenheit. Auch hier darf man die versicherungstechnische Sicht aufs Ganze nicht vernachlässigen.




Eine große Dachanlage kann schnell im mittleren fünfstelligen Eurobereich angesiedelt sein.
Einen wirklich umfangreichen Versicherungsschutz können Sie nur über eine spezielle Fotovoltaikversicherung erhalten.
Zwar ist eine Absicherung auch über die Gebäudeversicherung denkbar, hier allerdings nur gegen die Gefahren, gegen auch das Gebäude selbst versichert ist, auf dem sich die Anlage befindet.
Neben der reinen Sachversicherung kann auch eine Ausfallversicherung abgeschlossen werden, die den Ertragsausfall nach einer Beschädigung bzw. einem technischen Ausfall auffängt.
Gerade bei finanzierten Anlagen empfiehlt sich diese Erweiterung.
Auch die Haftungsfrage bei Schadenersatzansprüchen, die aus dem Anlagenbetrieb an Sie gestellt werden, muss geklärt werden. Viele Betriebshaftpflichttarife am Markt decken bereits das Betreiberrisiko bis zu einer bestimmten Anlagenleistung. Das Risiko, durch die Stromeinspeisung Schäden zu verursachen, wird jedoch oft nicht mit Gedeckt. In einem solchen Fall kann eine gesonderte Betreiberhaftpflichtversicherung eine Lösung darstellen.

Gerne zeigen wir Ihnen die Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Angeboten am Markt auf.
Auch bereits bestehende Absicherungen überprüfen wir für Sie gerne auf Deckungslücken.

Cyber-Attacke – Angriff aus der Glasfaserleitung


Im April 2011 wurde das Spielkonsolennetzwerk eines der großen japanischen Hersteller Opfer eines Hackerangriffs.
Dabei wurden die Daten von mehr als 70 Millionen Kunden aus der ganzen Welt gestohlen: Namen, Adressen, Bank- und Kreditkartendaten,... Der Vorfall kostet den Elektronikriesen nach Schätzung von Experten mehrere Milliarden Dollar.





Doch es sind nicht nur große Firmen, die im Fokus der Computerkriminalität stehen. Ganz im Gegenteil sind kleinere Firmen eine deutlich interessantere Beute. Im Regelfall sind hier doch um ein Vieles einfachere Sicherungsmechanismen in Verwendung, als bei den Wirtschaftsgrößen. Diese unterhakten mitunter eigene Abteilungen zur Netzwerk- und Datensicherung.

Selbst ein kleiner Onlineshop kann schnell mehrere tausend Kunden haben. Die Datenmenge ist hier bereits enorm. Genau wie das Schadenpotential, wenn diese Daten in falsche Hände gelangen - und auch auf den Rechnern eines Handwerksbetriebs finden sich genügend Kundendaten, um damit allerlei Unfug zu stiften.

Nicht immer wird vom Täter ein Datendiebstahl angestrebt. Viel häufiger handelt es sich um reine Sabotage oder aber Erpressung mit der Drohung z. B. die Webpage einer Firma zu blockieren oder die eMail-Kommuniakation lahmzulegen.





Solche Sabotageakte können heute den Geschäftsbetrieb einer Firma ebenso zum erliegen bringen, wie ein Brand. Eine Cyber-Attacke kostet eine Firma immer Geld.
ITSpezialisten müssen hinzu gezogen werden, um den Umfang des Schadens festzustellen und die Sicherheitslücke zu stopfen. Evtl. müssen Kunden informiert und gewarnt werden, dass Ihre Daten Fremden zugänglich wurden. Das kann dazu führen, dass gezielte PR-Maßnahmen nötig werden,
um die Reputation Ihres Hauses zu retten.

Um sich gegen die Gefahr dieser modernen Risiken zu schützen, gibt es erst seit vergleichsweise wenigen Jahren geeigneten Versicherungsschutz. Wir freuen uns, Ihnen auch bei diesem neuzeitlichen Problem eine hervorragende Vorsorgelösung bieten zu können.

Freitag, 14. Juni 2013

Zurück zur Natur - mit unserem Heilpraktikertarif

Mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, ausschließlich alternative Behandlungsmethoden zu versichern. Und das bis 1.000,00 € jährlich.

Vorteile:
  • Nur eine Gesundheitsfrage
  • 80 % für ambulante Behandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker nach Methoden der Alternativmedizin (Hufelandverzeichnis) einschließlich Heilmittel und naturheilkundliche Arznei- und Verbandmittel, z. B. Globuli
  • Alleine oder in Kombination mit anderen Tarifen versicherbar 

Zu den ambulanten Behandlungen zählen z. B.:
  • Ayurveda
  • Homöopathie
  • Traditionelle chinesische Medizin, z. B. Akupunktur
  • Osteopathie
  • und viele weitere Behandlungsmethoden

Beitragsübersicht

Alter
Beitrag
0 - 19
5,62 €
20 - 29
4,92 €
30 - 39
9,27 €
40 - 49
13,97 €
50 - 59
14,28 €
60 - 69
14,42 €
70 - 99
15,09 €
  
Beispiel für eine Heilpraktikerbehandlung ohne private Vorsorge:

Rechnung für 20 chiropraktische Behandlungen     =  360,00 €
Hiervon zahlt die gesetzliche Krankenkasse           =     0,00 €

Mit einer Zusatzversicherung beträgt die Erstattung = 288,00 €

Sie zahlen also statt 360,00 € nur 72,00 €.

Rufen Sie uns gleich an, wir machen beraten Sie hierzu gerne ausführlich!

Dienstag, 11. Juni 2013

Neue Trainingsanzüge für die SG Albersweiler-Ranschbach!






Hundehalterhaftpflichtversicherung Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer!




Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)!
Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!






Schadenbeispiele aus der Praxis



Freilaufender Hund
Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund
auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken
zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern
nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

Spaziergang
Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.


Für wen ist die Versicherung?

Ein „Muss“ für jeden Hundebesitzer!

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden zu privaten Zwecken.
Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.
Zusätzlich versicherbar sind:

• Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Forderungsausfalldeckung
• Welpen


Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

• Vorsatz
• Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
• Gewerbliche Nutzung der Hunde
• Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
• Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!

Wo gilt die Versicherung?

Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?


Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Im Krankheitsfall des Tieres oder bei einem Unfall können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Damit Ihr Tier jedoch in jedem Fall optimal versorgt werden kann, empfi ehlt sich eine Tierkrankenversicherung.
Je nach Wert des Tieres, ist auch eine zusätzliche Tierlebensversicherung sinnvoll.


Rentenbeginn in Europa: So lange gehen andere arbeiten

Europa ist in vielfältiger Hinsicht ein beliebtes Thema für Vergleiche jeglicher Art geworden. Da geht es um Gehaltsgrößen und Pensionen, Vermögen und auch Armut. Und da sich vermutlich jeder einmal fragt, wie lange er eigentlich noch bis zur Rente arbeiten muss, empfiehlt sich dabei ebenfalls ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn.

Dies hat der Fernsehsender arte getan und die Renteneintrittsalter interaktiv verglichen: Mitunter mit überraschenden Aussagen und Ergebnissen.

Fakt ist: Nicht nur das verbriefte oder gesetzlich geregelte Renteneintrittsalter ist interessant, sondern auch das in der Realität tatsächlich erreichte. Denn vielfach gehen – auch in anderen Ländern – Menschen eher in den Ruhestand… und verzichten dabei auf etwaige Rentenansprüche (wie in Deutschland). Und in einigen Ländern wird sich hier auch einiges tun (müssen). Dennoch, im EU-Durchschnitt arbeitet nicht der Deutsche am längsten und südländische Rentner leben nicht prinzipiell auf unsere Kosten, im Detail entpuppt sich so manches vorschnell geprägte Vorurteil als nicht ganz wahr – deshalb kann ein genauerer Blick durchaus hilfreich sein.
Prinzipiell gilt allerdings wohl überall: die gesetzlichen Rentensysteme stehen unter besonderem Druck, nicht zuletzt wegen demografischer Entwicklungen. Zusätzliche private Altersvorsorge wird also für uns alle immer wichtiger.

Lassen Sie sich dazu individuell und umfassend von uns beraten!