Freitag, 15. Februar 2013

Der Schaden aus Fernost


Am 1. Januar 1990 wurde in Deutschland das Produkthaftungsgesetz eingeführt, um eine einheitliche Regelung zur Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten zu schaffen. Der Gesetzgeber versteht unter einem Produkt alle beweglichen Dinge, auch wenn Sie nur Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache sind. Auch Elektrizität wird als Produkt gewertet, für das die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes greifen.


Wir leben in einem Zeitalter der Globalisierung, in der es auch für kleinere Betriebe nicht mehr unüblich ist, Teile aus Fernost zuliefern zu lassen, bzw. Handelswaren direkt zu importieren. Der niedrige Einkaufspreis verspricht hohe Gewinne bei einer inzwischen soliden Qualität. Gerade bei reinen Handelsbetrieben wird oft nicht daran gedacht, dass man in einem solchen Fall als Quasi-Hersteller haftbar wird. Vor allem bei fertigen Produkten, in deren Entwicklung man selbst nicht eingebunden war, ist deshalb Vorsicht angebracht. Auch ein einfaches Stofftier kann die Gefahr dauerhafter Gesundheitsschädigungen in sich bergen.

Meist deckt der Umfang einer gängigen Betriebshaftpflichtversicherung das Problem der Produkthaftung nicht mit ab.

Wir empfehlen daher vor Aufnahme importierter Waren von außerhalb des Gebiets der EU das Gespräch mit uns zu suchen, damit wir Ihr Haftungsrisiko konkret ausloten können.
Gehen Sie bitte auf Nummer Sicher!

Der Schaden auf Dienstreise


Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeugen einen Unfall hat. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig: Kommt es im Rahmen der Dienstfahrt zu einer Beschädigung am Fahrzeug des Mitarbeiters, hat
dieser einen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber. Grundsätzlich muss ihm dieser den Schaden ersetzen - und zwar unabhängig von einer Schuldfrage.



Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten dies. Lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selber tragen.
Die Erstattung einer üblichen Kilometergeldpauschale befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung.
Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, sich vor solchen Schadenersatzansprüchen zu schützen: Entweder stellt man den Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur Verfügung oder man schließt eine Dienstreisekaskoversicherung ab. Ein solcher Vertrag übernimmt im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter auf Dienstfahrten. Gerade in der kalten Jahreszeit kommt es schnell zu Situationen, in denen ein Blechschaden nicht vermieden werden kann. Die Folge können hohe ungeplante Kosten für Ihre Firma sein.

Und das muss ja nicht sein.

Wenn Mitarbeiter Fehler machen

Ohne entscheidungs- und handlungsfreudige Mitarbeiter kann kaum ein Unternehmen kreativ und innovativ am Markt aktiv sein. Doch wenn aus kreativem Handeln plötzlich risikofreudige
Fahrlässigkeit der Mitarbeiter wird, kommen Unternehmen schnell ins Trudeln. Auch die sorgfältigste Mitarbeiterauswahl schützt nicht vor Fehlern bei der Stellenbesetzung.
Selbst dem besten Mitarbeiter unterlaufen Fehleinschätzung einer Situation oder falsche Entscheidungen. Davor ist keine
Entscheidungsebene einer Unternehmensstruktur gefeilt.

Egal ob ein Geschäftsführer beispielsweise die Herstellung eines schwer absetzbaren Produkts veranlasst, ohne zuvor ausreichende Marktanalysen vorgenommen zu haben, oder ob ein Sachbearbeiter versehentlich den Nachdruck eines Firmenprospekts in zu hoher Auflage in Auftrag gibt: das Ergebnis ist ein Vermögensschaden, den Ihr Unternehmen erleidet.
Lediglich die Schadenshöhe wird unterschiedlich ausfallen. Dass sich Firmen gegen diese Eigenschäden absichern können, ist Entscheidungsträgern häufig nicht bekannt.



Lange Zeit war es Firmen nur möglich, sich gegen die finanziellen Folgen von Fehlern ihrer Führungskräfte abzusichern. Die D&O (auch als Managerhaftpflicht bekannt), kommt für Schäden dieser Art auf. Erst seit kurzem können auf ähnlichem Wege auch Vermögensschäden abgedeckt werden, die Ihrem Haus durch Fehler von niedrigeren Mitarbeitern zugefügt werden.
Die sog. Eigenschadenversicherung stellt eine innovative neue Abrundung zur Existenzsicherung Ihres Unternehmens dar.

Leider kommt es in Firmen immer wieder auch dazu, dass Mitarbeiter ganz bewusst und mutwillig eine Schädigung ihres Arbeitgebers herbeiführen. Fälle von Unterschlagung und Diebstahl sind alles andere als selten geworden. Man kann seinen Mitarbeitern nicht in die Köpfe schauen und erfährt oft nichts von deren privaten Problemen. Umso überraschender ist es dann, wenn kriminelle Handlungen ans Tageslicht kommen. Meist sind die Schädiger nicht in der Lage, den verursachten Schaden aus eigenen Mitteln zurück zu erstatten. Eine Vertrauensschadenversicherung hilft in Fällen dieser Art.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Diese Devise sollte immer gelten, wenn es um die Existenzsicherung Ihres Unternehmens geht.

Investieren Sie keine unnötige Zeit mehr in säumige Kunden


Das Mahnen von Kunden, doch bitte Ihre Rechnungen für erhaltene Waren bzw. erbrachte Dienstleistungen zu begleichen, kostet deutsche Unternehmen viel Zeit und Mühen.
Kommt es dann endlich zu einer Teilzahlungsvereinbarung, muss teilweise über Jahre der Eingang monatlicher Raten überprüft werden. Ist beim Kunden nichts zu holen, waren alle weiteren Mühen umsonst.

Zeit und Mühen können Sie über Versicherer auslagern und damit Ihr Forderungsmanagement effektiver gestalten. Sehr viele Rechtsschutzversicherer bieten inzwischen im Rahmen Ihrer Tarife für Gewerbetreibende die Kooperation mit Inkassobüros an. Teilweise werden auch die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Kunden übernommen.

Die Abwicklung erfolgt in der Regel sehr schnell und unkompliziert - und kostet Sie nichts extra! Eine vollwertige Forderungsausfallversicherung ersetzt dieser Lösungsweg nicht, da Ihre Forderungen bei Uneinbringbarkeit durch Ihren Kunden nicht vom Versicherer übernommen werden.

Eine sehr elegante Lösung mit Schuldnern zu verfahren bleibt dieser Weg aber dennoch, zumal er auch für ältere Forderungen funktioniert, die evtl. noch aus einer Zeit ohne Rechtsschutzdeckung stammen.
Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!

Der Wagen ist versichert - aber was ist mit der Ladung?

Meist gilt nach einem Unfall der erste Blick dem Wagen. Oft ist aber auch die Ladung durch den Zusammenstoß beschädigt oder sogar zerstört worden.

Wer eigene Waren transportiert oder Kundenbesuche mit eigenem Werkzeug unternimmt, bringt schnell große Werte auf die Straße. Werden diese Werte z. B. bei einem Verkehrsunfall
beschädigt oder das noch beladene Transportfahrzeug gestohlen, sind sie nicht Teil der Erstattung durch eine Kaskoversicherung.

Sie wissen selbst am besten, wie hoch in einem solchen Fall Ihr Schaden ausfallen kann. Eine Werkverkehrsversicherung schafft hier Abhilfe. Diese Form der Transportversicherung kommt u. a. für die vorangenannten Schadensereignisse auf, deckt darüber auch den Einbruchdiebstahl ins Fahrzeug, Elementarereignisse, Raub und weitere Risiken ab.

Versicherungsschutz besteht in Deutschland; je nach Tarif kann der Geltungsbereich auf weitere Länder erweitert sein oder werden.

Eine Werkverkehrsversicherung schließt eine wesentliche Lücke in der Absicherung Ihrer betrieblichen Sachwerte.

Mitarbeiter in Schlüsselpositionen - wertvoll und absicherungswürdig


Als Keymen bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden. Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch
Spezialisten sein – es geht also um Personen, die aufgrund ihres Wissens, ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung oder ihrer Kontakte nicht einfach auszutauschen sind. So kann ein Geschäftsführer
nicht einfach ersetzt werden. Die Geschäftsverbindungen und –kontakte, die er hat, müssten auf bisherige Weise gepflegt werden, damit Folgeaufträge auch dauerhaft erteilt werden.


Ein Keyman ist meist mehr als die Summe
seiner Qualifikationen – das macht ihn so wertvoll für ein Unternehmen.
Fällt eine der obig genannten Personen durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, können dem Unternehmen schnell große finanzielle Verluste bis hin zur Existenzfrage drohen. Mit einer Absicherung eines Keyman für den Fall schwerer Krankheit oder Tod, wird dem Unternehmen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Mit diesem Krisenkapital ausgestattet können rückgehende Aufträge aufgefangen, Erben eines Gesellschafters ausbezahlt oder einen Nachfolger von einem Konkurrenten abgeworben werden.


Auch für kleinere Firmen wie Handwerksbetriebe kann diese Form der Absicherung sinnvoll sein, damit man ohne finanziellen Druck entscheiden kann, wie es mit der Firma weitergehen soll. Die Gefahr, eine Kurzschlussentscheidung zu treffen, kann so minimiert werden.
In der Altersgruppe der 30 bis 60jährigen verstarben alleine in 2011 etwa 160.000 Personen, fast 1 Mio. erkrankte an Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Setzen Sie Ihr Unternehmen nicht diesem hohen Risiko aus.

Gerne beraten wir Sie zu diesem komplexen Thema.


Ich hab doch nur was ´runtergeladen...

Ungebremst rollte in jüngster Vergangenheit eine wahre Abmahnwelle übers Land. Rund 700.000 Abmahnungen erhielten Privatpersonen denen vorgeworfen wird, durch illegale Downloads das Urheberrecht verletzt zu haben.
Tendenz steigend.
Niemand ist wirklich anonym im Internet unterwegs. Grundsätzlich kann anhand der sog. IP-Adresse jeder Inhaber eines Internetanschlusses identifiziert werden. Dennoch beteuert eine große Zahl der Beschuldigten ihre Unschuld und waren z. B. zum Downloadzeitpunkt nachweislich im Urlaub.


Doch wie wehrt man sich gegen den Vorwurf, wenn man den von der Kanzlei geforderten Betrag nicht zahlen möchte?

Noch immer bietet der Versicherungsmarkt bei den Rechtsschutzversicherungen kaum Tarife, die sich mit diesem beinahe alltäglichen Problem befassen. Nur einige wenige Anbieter kommen für die Beratung durch einen Anwalt auf. Wer das Netz aktiv nutzt und sich bestmöglich gegen die Probleme, die das Internet mit sich bringt (z. B. gezielte Rufschädigung, strafrechtliche Verfolgung, Identitätsklau, Nicht gelieferte Ware,…) schützen möchte, findet in einem Online-Rechtsschutz die derzeit beste Lösung. Dieser neue innovative Schutz wurde als eigenständiger Tarif konzipiert, der auch parallel zu einem bereits bestehenden Rechtsschutzvertrag abgeschlossen werden kann.

Über diesen Tarif berät Sie gerne unser kompetentes Service-Team.

Kreditnehmer aufgepasst - Umschuldung lohnt sich!


Haben auch Sie einen alten Kredit mit viel zu hohen Zinsen? Wir können Abhilfe schaffen.

In den letzten fünf Jahren ist das Zinsniveau bei Privatkrediten stetig gesunken und jetzt so niedrig wie selten zuvor. Wenn Sie hingegen vor dieser Zeit einen Kredit aufgenommen haben, müssen Sie meist deutlich tiefer in die Tasche greifen. In diesem Fall lohnt sich eine Umschuldung der Kreditrestschuld.

Unter Umschuldung versteht man die Ablösung eines bereits bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen. Je größer die Differenz zwischen altem und neuem Zins ist, desto größer die Ersparnis bei der Umschuldung. Als Faustformel gilt außerdem: Je größer die Restschuld und -laufzeit des Kredites, desto lohnenswerter ist die Ablösung des bestehenden durch einen neuen Kredit.


Sinnvoll kann eine Umschuldung auch dann sein, wenn Sie mehrere kleinere Kredite zu einem Kredit zusammenlegen wollen. Oder wenn Sie permanent den Dispositionskredit in Anspruch nehmen, denn Dispozinsen sind meist deutlich höher als die Zinsen von Ratenkrediten.

Informieren Sie sich gleich auf unserem Vergleichsportal:



Hätten Sie es gewusst # 2



Unsere Volleyball-Mädels auf Erfolgskurs


Notwendige Reiseversicherungen - Ein Überblick

Urlaubszeit - die schönste Zeit im Jahr!
Trotzdem: Vor und auch während einer Reise kann
vieles Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt
eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis
dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten
werden kann oder abgebrochen werden muss.
Aber auch Erkrankungen im Ausland können
finanzielle Probleme aufwerfen. Denn im Ausland
ist von er der eigenen Krankenversicherung nur
bedingt Versicherungsschutz gegeben.
Sorgen Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket
dafür, dass Sie Ihren Urlaub ohne
Sorgen genießen können.


Auslandsreisekrankenversicherung

Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden muss. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt jedoch keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:

• ambulante Heilbehandlung beim Arzt
• stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
• schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
• ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
• ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
• Überführung bei Tod



Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen.
Weiterhin sind bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen nur Urlaubsreisen versichert.
Für berufliche Reisen ins Ausland werden spezielle Tarife angeboten. Zu berücksichtigen ist auch, dass teilweise Urlaubsreisen von Ausländern ins Heimatland nicht mitversichert sind.

Reiserücktrittsversicherung

Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist.
Folgende Ereignisse gelten u.a. als nicht zumutbar:

• Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen
• schwere Unfallverletzung
• unerwartete schwere Erkrankung
• Impfunverträglichkeit
• Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
• Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)


Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.

Reiseabbruchversicherung

Versichert ist die nicht planmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund.
D.h. die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.
Folgende Ereignisse sind u.a. versichert:

• Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen 
• schwere Unfallverletzung
• unerwartete schwere Erkrankung
• erhebl. Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse)


 Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.



Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird - z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.
Erstattet wird der Zeitwert der Sachen bzw. bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten.
Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen.
Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und
Sorgfaltspflichten.

Versicherungsschutz für Ihr Smartphone und andere Elektronikgeräte

Neu bei uns:
Versicherungsschutz für Elektronikgeräte!


Basis: Küchen / Haushaltsgeräte - z. B. Herd, Spülmaschine, Mikrowelle, Kühlschrank, Staubsauger, Heimwerkergeräte

Komfort: zusätzlich alle Multimediageräte - z. B. Flatscreen, HiFi-Kompaktanlagen, Videokamera, Telefonanlage, DVD-Player

Premium: zusätzlich alle Geräte der Unterhaltungs- und Spieleelektronik - z. B. private Handys, Smartphones, Tablets, Laptops, Spielekonsolen, mobile Navigationsgeräte, elektrische Modelleisenbahnen, Modellflugzeuge oder elektrische Musikinstrumente

Versicherungsschutz schon ab 7,90 € im Monat!

  • Versichert sind Schäden durch Kurzschluss, Bedienfehler und Ungeschicklichkeit
  • Versicherungsssumme bis zu 5.000 € pro Gerät
  • Erstattung des Neuwertes bei bis zu zwei Jahre alten Geräten, bei älteren Geräten wird der Zeitwert ersetzt

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