Mittwoch, 11. September 2013

Ratgeber Kinderabsicherung

Ob Eltern jemals aufhören sich Sorgen um Ihre Kinder zu machen? Vermutlich nicht, kann man doch nicht immer bei ihnen sein und auf sie aufpassen. Kinder bedenken mögliche Gefahren bei ihrem Handeln meist nicht. Da kann viel passieren. Wer kommt für Kosten auf? Und wie steht es um die
grundsätzliche finanzielle Zukunft eines Kindes?

Bei der Absicherung von Kindern sind einige Punkte zu bedenken. Nehmen Sie sich etwas Zeit dafür.



Leistungsbeispiele aus der Praxis


Treppensturz
Die 5jährige Annalena verbringt eine Woche bei Ihrer Großmutter. Als sie in Eile die Treppe hinunter will, werden Ihr die ungewohnt hohen Stufen der alten Treppe zum Verhängnis. Sie stürzt die Treppe hinab wobei Sie sich mehrere Prellungen am Rücken, sowie einen Bruch eines Unterarms zuzieht. Auch mit dem Kopf schlägt sie mehrmals hart auf, so dass sich ein Gerinnsel im Hirn bildet, das zwar in der Klinik entfernt werden kann – um eine dauerhafte Schädigung zu vermeiden ist es leider zu spät. Annalena wird niemals wieder ohne fremde Hilfe leben können. Behandlungskosten werden durch die Krankenversicherung der Eltern zwar gedeckt, anfallende Kosten für den Hausumbau, Intensivtherapie, etc. gehen zu Lasten der Eltern.

Krankenhaus
Bei der 2jährigen Lisa wird ein schwerer Herzfehler diagnostiziert. Fälle dieser Art wurden vereinzelt bereits erfolgreich von einem Spezialisten in Heidelberg operiert. Dieser Arzt rechnet allerdings nicht im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, sondern nur mittels Honorarvereinbarung. Lisas Eltern können Ihre Krankenkasse zwar zu einer Teilübernahme der Kosten bewegen, müssen mit der Hausbank aber dennoch über einen größeren Kredit verhandeln.


Studium
Zum sechsten Geburtstag erhält Phillip von seiner Oma einen Rentenvertrag, den diese mit einem monatlichen Sparbeitrag bedient. Wenn Phillip 20 wird, erhält er für sechs Jahre eine monatliche Rente aus diesem Vertrag. Sie hofft, dass er mal studiert und möchte ihm auf diesem Weg ein „privates BAföG“ bescheren, damit er sich einmal ganz auf sein Studium konzentrieren kann,
und nicht noch parallel arbeiten muss.

Welche gesetzlichen Absicherungen für Kinder bestehen?

Kranken- und Pflegeschutz
 
Im Rahmen der Familienversicherung sind Kinder über die Mitgliedschaft eines Elternteils gesetzlich krankenversichert. Anfallende Behandlungskosten sind im Rahmen des Leistungskatalogs der Krankenkassen also gedeckt. Auch Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen einem Kind zu. In beiden Bereichen bestehen aber natürlich auch große Versorgungslücken, die man mit Ergänzungsschutz schließen kann. Privat Krankenversicherte können Ihre Kinder per Meldung
in dem Umfang versichern, den sie für sich selbst wählten. 


Absicherung unfallbedingter Invalidität

Kinder stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Allerdings nur im Kindergarten, der Schule und auf dem direkten Weg hin und zurück. In Kinderhorten, Krippen und Krabbelgruppen kann ebenfalls bereits Schutz geboten sein – allerdings nur, wenn diese Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht stehen. Seit vielen Jahren liefert die Unfallstatistik das Ergebnis, dass der Großteil aller Unfälle daheim passiert. Über die Hälfte davon mit Kindern unter fünf Jahren. Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung
ist bescheiden. Erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % wird hier eine sehr kleine Rente geleistet. So erhielt ein Grundschüler nach einem schweren Unfall, der dazu führte, dass er wohl nie ein eigenes Einkommen erzielen kann, nur knapp 180 Euro Monatsrente. Um eine vernünftige Absicherung für ein Kind zu schaffen, können Eltern eine private Unfallversicherung abschließen. Solch ein Vertrag kann dann einen echten Einkommensersatz liefern. Auch für
eine ausreichend hohe Kapitalleistung für die übers Leben anfallende Umbaukosten und andere finanziellen Folgen eines Unfalls kann auf diesem Weg gesorgt werden.


Absicherung krankheitsbedingter Invalidität, Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit

Für diesen Bereich bietet das Sozialsystem für Kinder keinerlei Schutz. Für den Leistungsanspruch
z. B. auf Erwerbsminderungsrente wäre es nötig, Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung
einzubezahlen und die Anwartschaftszeiten erfüllt zu haben. Eine Mitversicherung von Familienmitgliedern über die Eltern, wie es bei den Krankenkassen der Fall ist, gibt es hier nicht. Kann ein Kind nach schwerer Krankheit also evtl. nie für sich selbst sorgen, wird es gezwungenermaßen irgendwann zum Sozialfall werden.

Versorgungslücken schließen

Die aufgezeigten Versorgungsprobleme können mit Produktlösungen verschiedener Versicherungssparten gelöst werden. Da Beiträge für Kinder in der Regel deutlich preiswerter kalkuliert sind, als die für Erwachsene, ist es schon mit überschaubarem monatlichen Aufwand möglich, einem Kind den benötigten Versicherungsschutz aufzubauen. Dies kann auch ein sinnvolles „Geschenk“ von den Großeltern oder anderen Familienangehörigen sein.

Warum muss man etwas tun – und was?

Krankheit

Auch Kinder sind vor schweren Erkrankungen nicht sicher. Unfälle, Krebs,… - für Eltern stellt ein solcher Schicksalsschlag die Welt auf den Kopf. Wie beruhigend muss es da sein, das Kind in die Hände eines Spezialisten geben zu können? Erfahrung bietet Sicherheit.
Allerdings kann auch bereits eine einfache Blinddarmentfernung Probleme verursachen. Möchte man sein Kind nicht alleine im Krankenhaus lassen (Rooming In) fallen Kosten für die Unterbringung der Begleitperson an, die vom Krankenversicherer in der Regel nicht übernommen werden.

Im Bereich der Krankenzusatzversicherung finden sich für fast alle denkbaren Fälle Lösungen.
Da die Beiträge für Kinder ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen diese ausgesprochen niedrig aus. Einem Kind einen leistungsstarken Ergänzungsschutz zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bieten, ist also nicht mit hohen Kosten verbunden. So kostet ein stationärer Tarif, der eine Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer, die Unterbringung eines begleitenden Elternteils und auch die Honorarvereinbarung eine Spezialisten übernimmt, für ein Kind kaum 5 Euro im Monat. Das Hauptaugenmerk bei der der Ergänzung für den Krankheitsfall sollte auf den Bereichen liegen, in denen hohe Kosten schlummern und für Familien zu einer echten Belastung werden können. Neben dem bereits genannten stationären Bereich können auch Pflegekosten ein großes Problem werden. Auch hier fallen für die umfangreiche Absicherung eines Kindes nur geringe Beiträge an.
Hat man diese Problembereiche abgedeckt, kann man sich immer noch Gedanken über Brille, Heilpraktiker, Kieferorthopädie und ähnliches machen. Die Kosten, die hier anfallen sind zwar unschön – aber sicher nicht existenzbedrohlich.

Unfall

Je nach Grad und Schwere einer unfallbedingten Invalidität fallen Kosten an. Behandlungskosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen, die in gewissem Rahmen auch für Dinge wie einen Rollstuhl, Prothesen, etc. aufkommt. Möchte man seinem Kind hier allerdings bessere Qualität bieten um dessen Leben angenehmer zu gestallten, muss man für diese Kosten selbst aufkommen. Beispielhaft sei hier eine moderne Handprothese genannt, die auf Restnervenimpulse
reagiert, die seitens der Kasse bestenfalls bezuschusst werden würde.

Auch hier fallen die Beiträge für Kinder sehr niedrig aus. Schwerpunkt in den möglichen Leistungsbereichen muss in jedem Fall auf die Invaliditätsleistung gelegt werden, wobei die Grundsumme nicht zu niedrig ausfallen sollte. Eine progressive Steigerung der Entschädigungsleistung ist ebenfalls empfehlenswert, da zu erwartende Kosten mit dem Grad
der Invalidität steigen. Auch auf eine Erstattung kosmetischer Operationen kann geachtet werden, damit das möglichste getan werden kann, einem Kind z. B. nach einer starken Verbrennung im Gesicht das Leben leichter zu machen.


Welche Bereiche sind außerdem zu beachten?

Arbeitskraftabsicherung

Auch an eine Absicherung der Arbeitskraft sollte bereits bei Kindern gedacht werden. Krankheit und Unfall können dafür sorgen, dass ein Kind evtl. nie ein eigenes Einkommen erzielen wird.
Die Möglichkeiten der Absicherung sind hier allerdings überschaubar:

• Unfallrente
• Erwerbsunfähigkeitsversicherung
• Schulunfähigkeitsversicherung
• „MultiRenten“-Lösungen

Eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel erst ab dem 15. Lebensjahr erhältlich. Zuvor gibt es allerdings vereinzelte Möglichkeiten, einem Kind eine Anwartschaft auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu verschaffen. Mit Aufnahme eines Berufs kann dieser wichtige Schutz dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden.

Bis zum 15. Lebensjahr stellt eine MultiRente wohl die sinnvollste Absicherungslösung für ein Kind dar. Hier handelt es sich um eine Unfallrente, die nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei diesen weiteren Ereignissen zur Auszahlung kommen kann: Organschädigung (auch durch Krankheit wie z. B. Krebs), Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen,…) und Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe I).

Ausbildung, Aussteuer, Altersvorsorge

Eine Ausbildungsversicherung ist oft eine der ersten Versicherungen, an die Eltern oder Großeltern denken. Man möchte zur Volljährigkeit gerne ein kleines Startkapital für Führerschein, erstes Auto oder die erste Wohnung übergeben. Hierbei ließe sich schnell und einfach auch ein Grundstein zur Altersvorsorge legen. Es mag zunächst etwas befremdlich wirken, dass man sich bereits jetzt Gedanken über die Altersvorsorge eines Kindes machen soll, mit Blick auf die Inflation und
den bevorstehenden Strukturwandel im Land kann man allerdings sagen: „Je früher man sich dieses Themas annimmt, desto besser“.

Sehr viele Rententarife lassen sich bereits für Kinder abschließen und bieten die Möglichkeit, zu einem gewünschten Alter eine Teilentnahme des angesammelten Kapitals vorzunehmen, um das Kind beschenken zu können. Steht das Kind dann voll im Berufsleben, kann der Vertrag von diesem übernommen und weiter bespart werden – ohne die anfängliche Belastung der Abschlusskosten. Das ist ein sinnvolles Geschenk für einen jungen Menschen.

Worauf sollten Sie im Zusammenhang mit Kindern noch achten?

Privathaftpflicht

Leben Kinder bis 6 Jahren in Ihrem Haushalt, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob Ihre Privathaftpflicht eine Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Kinder in diesem Alter sind für Schäden, die sie verursachen nicht haftbar zu machen. Ihre Haftpflichtversicherung würde also nur dann leisten, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Ablehnung eines Schadens bei Nachbarn oder Familie kann schnell für böses Blut sorgen. Eine entsprechende Deckungserweiterung hilft, dies zu verhindern.

Rechtsschutz

Leider meinen es nicht alle Menschen auf die ein Kinder treffen kann, auch gut mit ihm. In 2011 gab es beinahe 15.000 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. Zusammen mit den Fällen körperlicher Misshandlungen ergibt sich eine enorme Anzahl von Fällen pro Jahr, in denen Kinder traumatische Erlebnisse erleiden müssen. Ein Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten bietet eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung des Konfliktpotenzials gegen den Verursacher einer
Gewaltstraftat (Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, schwere Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit, Mord und Totschlag). Durch die Möglichkeit als Nebenkläger aufzutreten, wirkt man im Rahmen des gesetzlich Möglichen aktiv an der Bestrafung des Täters mit, was den Verarbeitungsprozess begünstigt.
Weiterhin können so speziell Ihre Ansprüche als Opfer einer Gewaltstraftat im Strafgerichtsprozess durchgesetzt werden. Dieser Leistungsbaustein sollte in jedem Privatrechtsschutzenthalten vorhanden sein.

Neues Schulfach “Geld und Finanzen”?

Fast jedes Kind kennt Dagobert Duck.

Aber oftmals war’s das bei Kindern und Jugendlichen dann auch schon mit dem Wissen, wie man mit Geld (am besten) umgehen sollte. Das soll sich nun ändern; fordert zumindest die Mehrheit der Bundesbürger und spricht sich für die Vermittlung von Finanzwissen in der Schule aus, so eine aktuelle Banken-Studie.

Das wichtigste Ergebnis dieser Umfrage: 64 Prozent der Deutschen fänden es sinnvoll, wenn es zukünftig ein verbindliches Schulfach “Geld und Finanzen” gäbe. Dieses Resultat ergab sich quer durch alle Bevölkerungsschichten mit ganz unterschiedlichem Bildungsniveau. Vor allem die Älteren unter den Befragten plädierten für die Aufnahme von Finanzthemen in den Lehrplan, um so wichtige Grundlagen für später zu schaffen.

Es ist in der Tat oftmals erstaunlich, wie wenig Kinder und Jugendliche heutzutage über den Umgang mit Geld, wirtschaftlichen oder finanziellen Zusammenhängen wissen. Zumal, wenn man bedenkt, dass wir alle ein Leben lang mit derartigen Anforderungen umgehen müssen.

Doch es ist nie zu spät, früh genug damit anzufangen – bringen Sie Ihren interessierten Nachwuchs am besten einfach gleich mit zum Beratungsgespräch, wenn es um langfristige Perspektiven für alle geht.

Gefährliche Sportarten

Der Volksmund hat es schon immer drastisch ausgedrückt: “Sport ist …”.

Ganz so letal ist der Ausgang bei den meisten Sportunfällen glücklicherweise nicht. Dennoch, es gibt solche und solche Sportarten. Nun präsentiert ein Beitrag in dem Fachmedium Versicherungswirtschaft, wie die Ergebnisse einer Untersuchung hinsichtlich der “gefährlichsten Sportarten” aussehen.

Die Zahlen stammen zwar aus den USA, erlauben jedoch auch analoge Schlüsse bezüglich der Sportunfallarten hierzulande. Auch wenn es in Amerika andere Prioritäten hinsichtlich der Sportarten gibt, wird eines ersichtlich: es geht immer eher um Breiten- oder Massensportarten, weniger um die extremen individuellen Sportarten wie Freeclimbing, Paragliding oder ähnliches.

Ganz oben auf der Liste, und aufgrund eines Sturzes oft wohl auch mit schwerer wiegenden Verletzungen, steht das Radfahren; gefolgt vom Basketball und dem Fußball. Erst dann kommt der in Europa weniger verbreitete Baseball und auf Platz fünf steht das Quad-Fahren.

Bitte denken Sie einfach einmal in Ruhe nach, ob und wie bei Ihnen eine finanzielle Absicherung bei möglichen Sportunfällen wäre. Denn auch weitab vom Leistungssport kann bei sportlichen und freizeitlichen Aktivitäten eben immer etwas passieren.

Überprüfen Sie also rechtzeitig Ihren Versicherungsschutz – wir unterstützen Sie gern dabei!

Alles regeln, so lange es noch geht...

Das Recht zur Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft aus gutem Grund höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen treffen zu dürfen.
Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar. Was aber, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, darüber zu entscheiden, welche Behandlungen im Krankheitsfall durchgeführt werden sollen und welche nicht? Auch im Falle einer notwendig werdenden Betreuung haben Sie sicherlich eigene Vorstellungen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll.


Diese müssen nicht zwingend mit denen des Vormundschaftsgerichts übereinstimmen.

Es gibt drei Mittel, um Ihre persönlichen Wünsche für Ihre Angehörigen, Ärzte und Behörden zu dokumentieren:

Die Patientenverfügung regelt, wie im Fall einer Krankheit behandelt werden kann (z. B. keine lebensverlängernden Maßnahmen, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht).

Die Betreuungsverfügung regelt, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie es z. B. nach einem Schlaganfall nicht mehr können (ggf. auch unterschiedliche Personen für unterschiedliche Bereiche wie Finanzen, Gesundheit, etc.).

Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie Vertrauenspersonen im Krisenfall bestimmte Vollmachten, damit es keiner gesonderten gerichtlichen Genehmigung bedarf (z. B. Mietverträge für Sie kündigen o. ä.).

Um hier schnell und unkompliziert rechtsverbindliche, vorsorgliche Regelungen treffen zu können, erstellte das Bundeministerium der Justiz inhaltliche Vorlagen. Um keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass die dokumentierten Regelungen noch aktuell sind, sollten Sie die Verfügungen spätestens alle zwei Jahre erneuern bzw. verlängern.
Gerne stellen wir entsprechende Formulare zur Verfügung und besprechen die Inhalte mit Ihnen.

Geben Sie Ihren Angehörigen so Sicherheit, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Von Pedelecs und eBikes


Das Konzept des Fahrrads mit Hilfsmotor ist bereits sehr alt. Bereits 1919 bot DKW (die spätere Auto Union, heute Audi) ein solches Fahrzeugkonzept mit Verbrennungsmotor an. Auch die Variante mit Elektromotor ist bereits seit den 80er Jahren in serienreifer Form erhältlich. Dennoch traten die „eBikes“ oder „Pedelecs“ erst in den letzten Jahren ihren Siegeszug als Lifestyleprodukt an. Im April 2013 waren bereits mehr als 1.000.000 dieser Elektrofahrräder auf deutschen Straßen im Einsatz.




Gut 10 % davon fallen auf „schnelle Pedelecs“, die aus Eigenantrieb schneller als 25 km/h fahren können. Oft stellt sich dann die Frage, braucht es hierfür eine separate Haftpflichtversicherung.
Braucht es eine eigene Absicherung bzw. ist diese gar verpflichtend vorgeschrieben? Hier kommt es ganz klar auf die technischen Merkmale des einzelnen Bikes an. Ganz pauschal kann man aber sagen, dass Pedelecs dann beitragsfrei in Ihrer Privathaftpflicht bereits mitversichert sind, wenn Sie:


• eine maximale Motorleistung von 250 Watt haben,
• der Motor spätestens bei 25 km/h abschaltet
• und nur bei Pedalbetrieb arbeitet.

Nahezu alle Anbieter versichern diese „Einstiegsklasse“ der Pedelecs wie ein normales Fahrrad ohne Hilfsantrieb. Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich den Versicherungsschutz
von Ihrem Versicherer im Vorfeld kurz bestätigen lassen. Wir übernehmen dies natürlich gerne für Sie. Alle Räder die von diesen engen Vorgaben abweichen unterliegen mit hoher Wahrscheinlichkeit der KFZ-Versicherungspflicht und müssen zumindest ein Versicherungskennzeichen führen.

Starke Modelle können theoretisch sogar zulassungspflichtig werden. Ein Gespräch mit Ihrer Zulassungsstelle kann hier vor bösen Überraschungen schützen. Halten Sie sich bitte immer vor Augen, dass Sie ggf. gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, wenn Sie ein versicherungspflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Hier droht eine Strafe und ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Bleibt die Frage, wie Sie das Rad selbst gegen Schäden absichern können. Die Gefahr des Diebstahls scheint hier die einzig wirklich große zu sein. Hiergegen können Sie sich im Rahmen Ihrer Hausratversicherung absichern. Je nach Versicherer wird hier der Einschluss des Fahrraddiebstahlrisikos auch bis zu einer Entschüdigungssumme von 5.000 Euro und mehr abgesichert. Fahrer größerer, versicherungspflichtiger Räder können hier ergänzend auch eine Kaskoversicherung mit einschließen, die u. a. auch dieses Risiko abdeckt.