Freitag, 21. Februar 2014

Denken Sie auch an die bAV, wenn Sie mit Ihrem Chef reden?

Das neue Jahr hat seine ersten Wochen hinter sich, die Planungen in den Betrieben sind meist abgeschlossen und mitunter starten jetzt erste Gehalts- und Vergütungsgespräche. Dafür sollten Sie in jeder Hinsicht vorbereitet sein, und dabei eben auch Ihre spätere Rente im Auge behalten.
Denn, wenn´s darum geht, wie viel von einer Bruttolohnerhöhung übrig bleibt, sieht´s meistens mager in der Lohntüte aus.

Ganz anders mit einer betrieblichen Rente, denn hier lassen sich Steuern und Sozialabgaben sparen und manchmal legt der Chef sogar noch etwas drauf. Auch der Gesetzgeber will laut Koalitionsvertrag der Betriebsrente den Rücken stärken.
Dies alles führt dazu, dass die Zahl der an einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) Interessierten deutlich zugenommen hat, fast ein Drittel der Befragten zeigt sich offen für derartige Angebote, wie eine kürzlich veröffentliche Umfrage verdeutlichte. Zumal auch herkömmliche Lösungen wie die „normale“ Lebensversicherung in der Niedrigzinsphase nicht unbedingt zu den am meisten nachgefragten Angeboten zählen.

Es empfiehlt sich also, selbst mit kleineren Beiträgen aus dem Bruttogehalt kräftiger für die eigene Rente zu sparen – zum Beispiel anstelle einer Lohnerhöhung. Mehr Informationen erhalten Sie von uns im Rahmen einer unabhängigen Beratung.

Zulassungsstelle KFZ – Wie kann ich mir unnötige Wartezeit ersparen?

Wir haben heute für Sie einige Hinweise zusammengestellt, die für die KFZ-An-/Ummeldung und / oder Abmeldung wichtig sind.

Was will ich erledigen? Das benötige ich:
Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Verschrottung Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Kennzeichen (Verschrottung: Verwertungsnachweis)
Wiederanmeldung auf den gleichen Namen Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Versicherungsbestätigung (eVB), Kennzeichen, Einzugsermächtigung vom Konto für die KFZ-Steuer, je nach Zulassungsstelle ggf. auch AU-Bescheinigung
Anmelden Neufahrzeuge Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Versicherungsbestätigung (eVB), Kennzeichen, Einzugsermächtigung vom Konto für die KFZ-Steuer
Umzug im Landkreis oder Eheschließung / Namensänderung Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Ausweis, Heiratsurkunde oder neuer Ausweis
Umzug von außerhalb in neuen Zulassungsbezirk Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Versicherungsbestätigung (eVB), Einzugsermächtigung vom Konto für die KFZ-Steuer, je nach Zulassungsstelle ggf. auch AU-Bescheinigung
Kauf eines KFZ innerhalb des Zulassungsbezirks Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Versicherungsbestätigung (eVB), KFZ-Schilder, Einzugsermächtigung vom Konto für die KFZ-Steuer
Kauf eines KFZ mit auswärtigem Kennzeichen Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Versicherungsbestätigung (eVB), KFZ-Schilder, Einzugsermächtigung vom Konto für die KFZ-Steuer, je nach Zulassungsstelle ggf. auch AU-Bescheinigung, wenn stillgelegt: keine Schilder
Eintragung technische Änderung Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), Gutachten bzw. Abnahme vom TÜV

Wichtig!!! Sie benötigen immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass!
Bei Zulassungen auf eine Firma werden zusätzlich noch die Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug benötigt.

Donnerstag, 20. Februar 2014

Als wären Sie selbst der Hersteller...


Am 1. Januar 1990 wurde in Deutschland das Produkthaftungsgesetz eingeführt, um eine einheitliche Regelung zur Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten zu schaffen. Der Gesetzgeber versteht unter einem Produkt alle beweglichen Dinge, auch wenn Sie nur Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache sind. Auch Elektrizität wird als Produkt gewertet, für das die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes greifen.

Wir leben in einem Zeitalter der Globalisierung, in dem es auch für kleinere Betriebe nicht mehr unüblich ist, Teile aus Fernost zuliefern zu lassen, bzw. Handelswaren direkt zu importieren. Der niedrige Einkaufspreis verspricht hohe Gewinne bei einer inzwischen soliden Qualität. Gerade bei reinen Handelsbetrieben wird oft nicht daran gedacht, dass man in einem solchen Fall als Quasi-Hersteller haftbar wird. Vor allem bei fertigen Produkten, in deren Entwicklung man selbst nicht eingebunden war, ist deshalb Vorsicht angebracht. Auch ein einfaches Stofftier kann die Gefahr dauerhafter Gesundheitsschädigungen in sich bergen. Meist deckt der Umfang einer gängigen Betriebshaftpflichtversicherung das Problem der Produkthaftung nicht mit ab. Wir empfehlen daher vor Aufnahme importierter Waren von außerhalb des Gebiets der EU das Gespräch mit uns zu suchen, damit wir Ihr Haftungsrisiko konkret ausloten können. Gehen Sie bitte auf Nummer Sicher!

Säumige Kunden? Lösung gefunden!


Das Mahnen von Kunden, doch bitte die Rechnungen für erhaltene Waren bzw. erbrachte Dienstleistungen zu begleichen, kostet deutsche Unternehmen viel Zeit und Mühen.
Kommt es dann endlich zu einer Teilzahlungsvereinbarung, muss teilweise über Jahre der Eingang monatlicher Raten überprüft werden. Ist beim Kunden nichts zu holen, waren alle weiteren Mühen umsonst.

Zeit und Mühen können Sie über Versicherer auslagern und damit Ihr Forderungsmanagement effektiver gestalten. Sehr viele Rechtsschutzversicherer bieten inzwischen im Rahmen
Ihrer Tarife für Gewerbetreibende die Kooperation mit Inkassobüros an. Teilweise werden auch die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Kunden übernommen. Die Abwicklung erfolgt in der Regel sehr schnell und unkompliziert – und kostet Sie nichts extra! Eine vollwertige Forderungsausfallversicherung ersetzt dieser Lösungsweg nicht, da Ihre Forderungen bei Uneinbringbarkeit durch Ihren Kunden nicht vom Versicherer übernommen werden. Eine sehr elegante Lösung mit Schuldnern zu verfahren bleibt dieser Weg aber dennoch, zumal er auch für ältere Forderungen funktioniert, die evtl. noch aus einer Zeit ohne Rechtsschutzdeckung stammen. Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!

Übrigens: Eine Selbstbeteiligung fällt hier natürlich nicht an, da es sich nicht um eine Rechtsschutzleistung handelt.

Mitarbeiter in Schlüsselpositionen - wertvoll und absicherungswürdig


Als Keymen bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehmens, die auf Schlüsselpositionen tätig sind. Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein – es geht also um Personen, die sich aufgrund ihres Wissens, ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung oder ihrer Kontakte nicht einfach austauschen lassen. So kann ein Geschäftsführer nicht einfach ersetzt werden. Die Geschäftsverbindungen und –kontakte, die er hat, müssten auf bisherige Weise gepflegt werden, damit Folgeaufträge auch dauerhaft erteilt werden. Ein Keyman ist daher meist mehr als die Summe seiner Qualifikationen – das macht ihn so wertvoll für ein Unternehmen.
Fällt eine der oben genannten Personen durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, können dem Unternehmen schnell große finanzielle Verluste – bis hin zur Existenzfrage – drohen. Mit einer Absicherung eines Keyman für den Fall schwerer Krankheit oder Tod, wird dem
Unternehmen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Mit diesem Krisenkapital ausgestattet, können rückgehende Aufträge aufgefangen, Erben eines Gesellschafters ausbezahlt oder ein Nachfolger von einem Konkurrenten abgeworben werden.


Auch für kleinere Unternehmen wie Handwerksbetriebe kann diese Form der Absicherung sinnvoll sein, damit man ohne finanziellen Druck entscheiden kann, wie es mit der Firma weitergehen soll. Die Gefahr, eine Kurzschlussentscheidung zu treffen, kann so minimiert werden. Solche
Entscheidungen sollte man schließlich in aller Ruhe und ohne störende Einflüsse treffen.
In der Altersgruppe der 30 bis 60jährigen verstarben alleine in 2011 etwa 160.000 Personen, fast 1 Mio. erkrankte an Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Das Schicksal schaut weder auf Stand, noch auf das Alter. Ihre Mitarbeiter können ebenso betroffen sein, wie ein beliebiger Passant auf der Straße. Setzen Sie Ihr Unternehmen nicht diesem hohen Risiko aus. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem sehr komplexen Themengebiet.