Donnerstag, 13. März 2014

Die Sterbegeldversicherung


Zugegeben, es ist nicht sehr angenehm, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört auch zum Leben, sich mit Fragen wie z. B. „Wie soll meine Beerdigung aussehen?“ und „Wer bezahlt meine Bestattung?“ auseinander zu setzen.

Früher war es einfacher: Über 10 Jahre war das Sterbegeld Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber bereits seit 1998 wurde die Sterbegeldleistung schrittweise reduziert und ist seit 2004 sogar ersatzlos gestrichen. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene
keinen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung aus der GKV mehr.

Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Oft kommt dazu aber noch die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten. Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sollten Sie rechtzeitig mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorsorgen. Denn nur allzu oft trifft der Trauerfall völlig unerwartet ein, ohne dass ausreichend Rücklagen dafür gebildet wurden.

Mit welchen Kosten sind zu rechnen?

Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung ist die Begleichung der Kosten für eine würdevolle Bestattung. Aber auch die anschließende dauerhafte Grabpflege will berücksichtigt werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten einer Bestattung im üblichen Rahmen auf eine Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 €, die sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammensetzen.


Was passiert im Leistungsfall?

Haben Sie über eine Sterbegeldversicherung Vorsorge getroffen, wird an die Hinterbliebenen im Trauerfall die vereinbarte Leistung erbschafts- und einkommensteuerfrei ausgezahlt.
Einige Gesellschaften bieten über externe Dienstleister auch aktive Unterstützung im Trauerfall an. Sie bestimmen zu Lebzeiten die Details Ihrer Bestattung selbst und das Dienstleistungsunternehmen übernimmt später die Organisation.
Dadurch werden Ihre Angehörigen zusätzlich entlastet.
Die vereinbarte Versicherungssumme wird in diesem Fall direkt an den Dienstleister überwiesen.

Wir beraten Sie hierzu gerne ausführlich!

Von wegen, das ist doch kein Beinbruch!


Eine faire Einstellung zählt im Sport viel, und kann sich durchaus auch auszahlen, nicht nur sportlich, sondern auch in Bezug auf den eigenen Versicherungsschutz. Oder umgekehrt, wer beispielsweise bei einem Match vorsätzlich ein grobes Foul begeht, erhält laut Regelwerk nicht nur eine rote Karte sondern kann nicht unbedingt darauf hoffen, dass seine Versicherung für etwaige Kosten einspringt.

Auch grobe Fouls kommen immer wieder vor im Fußball, in allen Ligen und Spielklassen. Doch neben den sportlichen Konsequenzen kann dies auch in punkto Gesundheit, Arbeitskraft oder Schmerzensgeld finanzielle Folgen haben, wie ein Beispiel unlängst zeigt. Dabei geht es oft um ein wichtiges Kriterium, das auch juristisch von hoher Relevanz ist, den Vorsatz.

In einem Fußballspiel hatten sich zwei Spieler schon länger gegenseitig „beharkt“ verbal, wie körperlich. Das ging sogar so weit, dass einer von beiden drohte, dem Gegenspieler die „Beine zu brechen“, was er im Laufe des Spiels auch tat. Der Schiedsrichter zeigte dem Foulenden sofort die Rote Karte. Der Gefoulte, der sich dabei mehrere Verletzungen zuzog, u. a. einen Wadenbeinbruch, klagte auf Übernahme von Behandlungs- und Rehakosten sowie auf Schmerzensgeld, die der Übeltäter von seiner privaten Haftpflichtversicherung erstattet haben wollte. Doch die zahlte nicht, weil das Foul vorsätzlich (quasi angekündigt) war und schwere Verletzungen des Gegners dabei billigend in Kauf genommen wurden. Als der Foulspieler daraufhin den Klageweg einschritt, kam die Angelegenheit bis vor ein Oberlandesgericht, dass schließlich die Zahlungsverweigerung des Versicherers unterstützte.

Unsere Empfehlung: Bleiben Sie immer schön fair, und lassen Sie sich beraten – eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Wir sind gern für Sie und für die Absicherung individueller Risiken da.

 >> Details zum Fall und Urteil finden online im Magazin FOCUS.

Hätten Sie es gewusst? # 6



Sieben auf einen Streich


Dem größten Teil der Bevölkerung ist klar, dass wir nicht auf der Insel der Glückseeligen leben, auf der es niemals Probleme geben kann. Vielmehr weiß nahezu jeder, dass unser Sozialsystem zumeist eher eine Basisabsicherung bietet. Viele Bereiche werden nur mit zusätzlicher privater Vorsorge „rund“, in manchen sind Sie ohne eigenes Zutun komplett auf sich gestellt.

Wer die Kosten eines perfekten Rundumschutzes scheut, lässt oft Themen ungeschützt, die ihm noch nicht so relevant erscheinen. Sicherlich haben deutlich mehr 50jährige Pflegerenten, als dies bei 20jährigen der Fall ist – obwohl es natürlich auch 20jährige Pflegefälle gibt. Die Versicherungswirtschaft hat das erkannt und mit der „Funktionellen Invaliditätsvorsorge“ nicht nur einen neuen Begriff geschaffen, der so sperrig wie mysteriös klingt – nein, es ist auch ein wirklich interessantes Ergänzungsprodukt.

Abgesichert wird hier eine monatliche Rente, die im Rahmen der jeweiligen Voraussetzungen eines Tarifs, bei diesen Schadensursachen zur Auszahlung kommt: Unfall, schwere Erkrankung (z. B. Krebs), Verlust einer Grundfähigkeit (z. B. Erblinden), Pflegebedürftigkeit, Schädigung eines Organs. Sie haben mitgezählt? Gut, es sind nur fünf auf einen Streich – dennoch löst diese junge Form der Absicherung viele Probleme und ergänzt den Schutz, den Sie aktuell am nötigsten haben (z. B. die Berufsunfähigkeitsversicherung) hervorragend. Für Kinder bis zu einem gewissen Alter stellt diese Produktfamilie zudem wohl die bestmögliche Einkommensabsicherung dar. Wir unterhalten uns gerne mit Ihnen darüber!

Back in black

Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder, die mit Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen. Durch den milden Winter waren Sie diesmal ja nicht so ganz aus dem Straßenverkehr verschwunden – nun geht’s aber wieder rund. Und die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist schwarz.

Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz. Er verstößt damit gleichzeitig auch gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Wer erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Da kann neben einer Strafe (Bußgeld oder max. 1 Jahr Freiheitsstrafe) auch der Führerscheinentzug (meist 3 Monate) drohen. Bei jungen Fahrern wird oft auch eine mehrjährige Sperre für die Erteilung des Führerscheins fürs Auto mit ausgesprochen. Es droht also jede Menge Ärger.

Sie können Ihr neues Schild bei uns jederzeit im Büro abholen!

Zuviel Sonne, zuviel Solarium,...

Jährlich erkranken ca. 234.000 Personen in Deutschland an Hautkrebs. Aktuell sind fast 900.000 Menschen im Land wegen einer der Formen des Hautkrebses in Behandlung. Die Zahl der Neuerkrankungen hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Die Ursachen, die durch die Deutsche Krebshilfe ausgemacht wurden, finden Sie bereits in der Überschrift: Übermäßige UV-Strahlung.

Prävention ist hier natürlich der beste Schutz. Es wird geraten, Solarien konsequent zu meiden. Bei Aufenthalten in der Sonne sollte die Verweildauer auf den Hauttyp abgestimmt werden. Als Faustformel gilt dabei: Je heller die Haut, desto weniger Zeit. Auch auf den richtigen Schutz muss geachtet werden. Besser als Eincremen schützt das Verhüllen mit sonnendichter Kleidung. Freie Körperstellen sollten gut 30 Minuten vor dem Aufenthalt mit einem Sonnenschutzmittel mit
mind. Lichtschutzfaktor 20 eingecremt werden. Insgesamt ist weniger mehr.

Der stetige Zuwachs an Neuerkrankungen wird noch durch einen weiteren Punkt begünstigt: Mäßige Vorsorgeuntersuchungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die hierfür anfallenden Kosten nur bei Patienten ab 35 Jahren – und auch nur alle zwei Jahre. Was da vor allem an Stellen des Körpers passieren kann, die man nicht selbst sieht, können Sie sich vorstellen. Auch Hautkrebs kann streuen und dann mitunter nicht mehr heilbar sein. Alleine am Schwarzen Hautkrebs sterben jährlich 3.000 Deutsche.


Private Vorsorgetarife kommen hier teils bereits ab dem 18. Lebensjahr für Untersuchungen auf. Sie kosten nicht viel und sind in der Regel ohne Gesundheitsprüfung erhältlich.
Sie stellen eine wertvolle Ergänzung der eigenen Gesundheitsvorsorge dar. Was früh entdeckt wird, kann früh behandelt werden.

Wird eine Erkrankung festgestellt, kann es auch beim Hautkrebs nötig werden, chemotherapeutisch zu behandeln. An Arbeitsalltag ist da ggf. nicht zu denken. Das wirkt sich negativ auf Ihr monatliches Einkommen aus. Hier kann auf verschiedenen Wegen Vorsorge getroffen werden.
Wir stellen sie Ihnen gerne vor.