Mittwoch, 14. Mai 2014

Vereinsvorstand – Ehrenamt mit eingebautem Risiko

Ein wenig stolz darf man schon sein, wenn man in den Vorstand eines Vereins gewählt wird. Es zeugt doch davon, dass einem die anderen Mitglieder ein hohes Maß an Vertrauen entgegen bringen. Meist sind sich Vereinsvorstände dabei aber nicht bewusst, welches persönliche Haftungsrisiko sie mit dem Amt übernommen haben. Spricht man Betroffene auf das Thema an, erntet man meist blankes Erstaunen – auch bei „alten“ Vorständen, die Ihre Position bereits seit vielen Jahren inne haben. Machen Sie als Vorstandsmitglied nämlich einen Fehler, der Ihrem Verein einen Vermögensschaden zufügt, haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen dafür. 

Basis dieser Haftung ist der im Jahr 2009 eingeführte § 31a BGB. Demnach werden Sie bei grob fahrlässigen Fehlern dem Verein gegenüber schadenersatzpflichtig:
Das kann ein Kassenfehlbetrag sein, der durch zu oberflächliche Kontrolle von Abbuchungen zustande kam. Oder wenn überhöhte Rechnungen ohne Prüfung gezahlt wurden. Auch wenn Sie vergessen haben Fördermittel zu beantragen oder die Gemeinnützigkeit verloren geht, können Sie zur Rechenschaft gezogen werden. Verschwundene Vorschusszahlungen an beauftragte Handwerker, die dann in der Insolvenz verschwinden, sind ebenfalls keine Seltenheit. 

Daher empfehlen wir zur normalen Haftpflicht immer auch eine D & O Versicherung für den Verein abzuschließen. Diese schützt die gesamte Vorstandschaft vor der Haftungsfalle und erstattet ggf. die Schadenssumme an den Verein. Da haben alle was davon.

Unterhaltspflicht gegenüber Eltern

Im Februar dieses Jahres urteilte der Bundesgerichtshof, dass ein Sohn seinem pflegebedürftigen Vater gegenüber unterhaltpflichtig ist (Az: XII ZB 607/12). Er muss nun für die anfallenden Pflegekosten aufkommen. Interessant war bei diesem Fall, dass der Vater bereits im Jahr 1972 den Kontakt zum Sohn komplett abgebrochen hatte. Die beiden hatten sich in den letzten 42 Jahren so gut wie nie gesehen. Der Bundesgerichtshof sah in diesem ungewöhnlichen Verhalten des Vaters allerdings keinen Grund, dem Sohn eine Ausnahme von der Unterhaltspflicht darzustellen.

Pflege ist immer Familiensache. Besprechen Sie daher gemeinsam mit Ihren Eltern, ob und wie diese finanziell für den Pflegefall vorgesorgt haben. Klären Sie im Familienkreis, wie Vater und Mutter sich die Pflege vorstellen und wie sie sich realisieren lässt. Prüfen Sie die Kosten ambulanter und
stationärer Pflege und kalkulieren Sie, wie das von der Familie finanziert werden kann. Bedenken Sie dabei, dass die nächsten Jahre gerade im Gesundheitssektor einige Kostensteigerungen mit sich  bringen werden. Als Faustformel sollte pro Elternteil mit mind. 1.500 Euro monatlich gerechnet werden, die bei intensiver Pflege aufgebracht werden müssen.

Vergessen Sie dabei nicht, dass sich die Fixkosten des verbleibenden Elternteils durch eine Heimunterbringung des Pflegebedürftigen nicht automatisch halbieren. Auch in höherem Alter lässt sich oft noch eine effektive Vorsorge treffen.
Der Versicherungsbeitrag fällt dabei gegenüber den tatsächlichen Pflegekosten deutlich geringer aus. 

Wir prüfen gerne, welche Möglichkeiten es für Ihre Eltern gibt. Gerne sprechen wir hier auch mit Ihrer gesamten Familie.

Was gibts Neues bei Versicherungsmakler Schmidt?



Unser Betrieb befindet sich momentan in der VEMA-Zertifizierung nach DIN ISO 9001.

Demnach streben wir eine ständige Verbesserung der Wirksamkeit des Managementsystems, unserer Leistungen, unserer Arbeitsabläufe, der Arbeitssicherheit und vor allen Dingen auch des Versicherungsschutzes unserer Kunden an. Dabei sind wir kreativ und zielstrebig in der Umsetzung.

Unsere Dienstleistungen müssen den Anforderungen und berechtigten Erwartungen unserer Kunden und den gesetzlichen und behördlichen Forderungen entsprechen. Ihnen gegenüber gilt die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, zu Treue und Aufrichtigkeit. Wir wollen unsere Leistungserbringung beherrschen, d. h. unsere Arbeitsabläufe müssen die Qualitäts‑ und Arbeitssicherheitsanforderungen immer erfüllen.

Für Sie bedeutet das: NOCH bessere Qualität in unseren Arbeitsabläufen, welche Ihnen Zeit und Geld spart.