Kind wird flügge
Mit dem Ende der Schulzeit
und dem Antritt einer Ausbildung ändert sich gewaltig viel im Leben Ihrer Kinder.
Längere Arbeitszeiten, weniger Freizeit und weniger Toleranz für Jux,
Tollerei und Fehler.
Dieser erste Schritt in die Erwachsenenwelt fordert Ihr Kind.
Viele Erfahrungen werden
zum ersten Mal überhaupt gemacht. Geht der Ausbildungsbeginn auch mit
einem Auszug zum
Ausbildungsort einher, steht Ihr Sprössling erstmals ganz allein auf eigenen
Beinen. In dieser Phase gibt es tausend Dinge, die man im Kopf hat – und
bedenkt sehr
vieles von dem nicht, was
es zu regeln gäbe. Natürlich auch, weil man als junger Erwachsener diese Dinge
noch gar nicht weiß.
Sie werden nie mehr so
viel Einfluss auf Ihr Kind haben, wie noch jetzt zum Ausbildungsbeginn. Nutzen
Sie dies, um für
Ihr Kind wichtige Weichen zu
stellen, damit Ausbildung und die Zeit danach nicht durch böse Überraschungen
überschattet werden
Ihr Kind stellt mit dem
Beginn der Ausbildung erste Weichen für die berufliche und eine dadurch hoffentlich
auch finanziell solide Zukunft. Den Blick
für die möglichen Gefahren, die auf diesem Weg lauern können, haben die
Jugendlichen noch nicht – helfen Sie daher
bitte dabei, dass auch bei der Absicherung wesentliche Weichen gestellt werden.
Absicherung der eigenen Arbeitskraft
Es mag Ihnen verfrüht erscheinen, aber
schon zu Beginn der Ausbildung sollte man über eine
Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.
Schließlich scheidet jeder vierte Arbeitnehmer
in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters
aus dem Berufsleben aus. Trifft es junge Arbeitnehmer, kann dies doppelt schwer
wiegen, da zu Beginn der Ausbildung noch keinerlei Absicherung über die
gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfolgt. Hierfür muss zunächst eine
fünfjährige Wartezeit erfüllt werden.
88,5 % aller Berufsunfähigkeitsfälle
haben eine Krankheit zur Ursache. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet gegen
Folgen dieser Gefahr den bestmöglichen Schutz. Die guten Tarife am Markt leisten
nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, sondern auch bei vorübergehenden
Fällen, die voraussichtlich sechs Monate anhalten. Damit besteht also auch
Versicherungsschutz für erfolgreich verlaufende Krebsbehandlungen,
Depressionen, Rehamaßnahmen nach einem Unfall, etc. Ein Großteil der guten Versicherer für diesen
Bereich bietet auch für einen Auszubildenden die Möglichkeit, bis zu 1.000,--
Euro monatlicher Rente abzusichern, also durchaus eine Größenordnung, mit der
man zumindest ein bescheidenes Leben bestreiten kann. Bedingt durch
das junge Alter und dem damit verbunden meist guten Gesundheitszustand, ist
diese wichtigste aller persönlichen Absicherungen verhältnismäßig preiswert. Auf sie sollte keinesfalls
verzichtet und so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Daneben gehen 11,5
% aller Berufsunfähigkeiten Sie können über eine Unfallversicherung finanziell abgesichert
werden.
Allerdings ist eine Unfallversicherung
erstlinig dafür da, die Kosten bestreiten zu können die aus einer
unfallbedingten Behinderung heraus resultieren können. Sie ersetzt aber kein Einkommen,
das einem evtl. dauerhaft entgeht, wenn man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten
kann.
Früh genug für das Alter vorsorgen
Auch das Thema Altersvorsorge sollte
möglichst frühzeitig angegangen werden. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kind wohl noch
nie langfristig so viel Geld verdient hat wie jetzt. Man
richtet sein Konsumverhalten nach den
verfügbaren Mitteln aus, daher wird Ihrem Kind Geld nicht fehlen, an das es
nicht gewöhnt ist.
Im Kern ist der Vermögensaufbau für
das Alter eine sehr einfache Sache: Für ein bestimmtes Sparziel muss über eine
bestimmte Anzahl von Jahren ein bestimmter Sparbeitrag angesammelt werden. Wer
mit 17 Jahren bis zum
67. Lebensjahr monatlich 100 € spart,
hat am Ende (ohne Zinsgewinn) 60.000 €. Wer wartet bis er 30 ist, muss für dasselbe
Ergebnis bereits 167 € sparen, der 40jährige gar 186 €.
Zeit ist also ein wichtiger Faktor,
wenn man die Belastung für die Altersvorsorge niedrig halten will. Wer sich
bereits früh um dieses Problem kümmert, der wird vom Zinses-Zins-Effekt
belohnt.
Je nach gewünschter Flexibilität,
steuerlicher Behandlung und Risiko-Vorlieben kann ein anderer Durchführungsweg oder
ein anderes Produkt der für Ihr Kind passende
sein. Welches es ist, können wir nur
im persönlichen Gespräch feststellen. Auf den Sonderfall „Riester-Rente“ sei
hier aber bereits hingewiesen: Bedingt durch die relativ niedrige Ausbildungsvergütung
erhalten Auszubildende bereits bei sehr geringen monatlichen Sparraten die
volle Riester-Förderung.
Diese beträgt pro Jahr immerhin 154 €. Wer bis
zum 25. Lebensjahr erstmalig einen Riester-Vertrag abschließt, erhält zusätzlich
noch einen einmaligen Berufsstarterbonus in Höhe von 200 €.
Beispiel: 18jähriger Auszubildender zum
Verfahrensmechaniker (2. Lehrjahr), Ausbildungsvergütung 650 € Nötiger
Monatsbeitrag für Riester: 13,17 € (=158,04 € im Jahr)
Förderung im ersten Jahr: 154 €
Grundförderung + 200 € Berufsstarterbonus = 354 € Gesamtförderung In diesem
Beispiel erhält der Auszubildende mehr als das Doppelte seines Eigenbeitrags
als Fördergeschenk. Eine Riester-Rente kann also eine sehr lohnende Form der
Altersvorsorge sein.
Krankenversicherung
Auszubildende sind in der gesetzlichen
Krankenversicherung pflichtversichert. Sie fallen somit mit Ausbildungsbeginn
aus der elterlichen Familienversicherung heraus.
Da der größte Teil der Leistungen der
145 Krankenkassen in Deutschland über das Sozialgesetzbuch geregelt werden,
sind diese Leistungen absolut identisch. Lediglich bei den freiwilligen Leistungen
gibt es kleine Unterschiede. Fest steht auf jeden Fall, dass es enormen Bedarf
bei
der Ergänzung der gesundheitlichen
Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt. Bedingt durch das normalerweise
junge Alter eines Auszubildenden, sind die Kosten für Krankenzusatzversicherungsschutz
sehr attraktiv. Tarife gibt es für nahezu jeden Bereich (z. B. Zahnzusatz,
Krankenhaus- oder Krankentagegeld, Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen,…).
Vor allem der Bereich der stationären
Zusatzversicherung verdient hier große Aufmerksamkeit. Mit einer stationären
Zusatzversicherung wird man in einem Krankenhaus seiner Wahl als Privatpatient
behandelt. Auf Wunsch auch vom Chefarzt. Man liegt im Ein-, bzw. Zweibettzimmer
und kann die Möglichkeiten der modernsten
Medizintechnik ausschöpfen. Schwere
Krankheiten bedeuten lange Ausfallzeiten. Lange Ausfallzeiten gefährden den erfolgreichen
Verlauf der Ausbildung. Je besser die medizinische Versorgung ist, desto
wahrscheinlicher ist auch ein
schneller Genesungsverlauf.
Während der Ausbildung noch mitversichert ?!?
Für die Dauer der Aubildung
genießt Ihr Kind in einigen Fällen noch Versicherungsschutz über Ihre Verträge.
Lassen Sie uns die wichtigen Sparten einzeln betrachten.
Privathaftpflichtversicherung
Wer einem anderen gegen
dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden
Schadenersatz leisten.
Es gibt keine pauschale
Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend
hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Beispielhaft
für solch einen Schaden ist eine Mietwohnung, die durch eine vergessene Herdplatte
ausbrennt. Für die Dauer der ersten Berufsausbildung sind Kinder im Regelfall
noch über den Privathaftpflichtvertrag der Eltern abgesichert.
Dies ist in den Bedingungswerken jedoch sehr unterschiedlich geregelt Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Bezieht das Kind eine eigene Wohnung, empfiehlt es sich, diesen Vertrag ggf. darauf zu prüfen, ob eine Deckung für Mietsachschäden an Immobilien mit gedeckt ist. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung empfehlen wir Ihrem Kind den Abschluss eines eigenen Vertrags.
Dies ist in den Bedingungswerken jedoch sehr unterschiedlich geregelt Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Bezieht das Kind eine eigene Wohnung, empfiehlt es sich, diesen Vertrag ggf. darauf zu prüfen, ob eine Deckung für Mietsachschäden an Immobilien mit gedeckt ist. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung empfehlen wir Ihrem Kind den Abschluss eines eigenen Vertrags.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt
das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die
entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche
durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene
Rechtsbereiche. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden,
über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann.
Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen
finanziellen Risiko verbunden.
Der „Verlierer“ zahlt sämtliche
Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Eine Rechtsschutzversicherung kommt
für all das auf und macht daher großen Sinn. Auch bei dieser Versicherungssparte
ist Ihr Kind im Regelfall, wie bei der Privathaftpflichtversicherung, noch
mitversichert.
Dies ist aber auch in den Bedingungswerken
der jeweiligen Versicherung sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich
daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Falls Ihr Kind die
erste eigene Wohnung bzw. ein gemietetes Zimmer am Ausbildungsort bezieht,
sollten Sie diesen gemieteten Wohnraum über den Mieter-Rechtsschutz in Ihre
Rechtsschutzversicherung mit einschließen, wenn Ihre Familie bereits über einen
solchen Schutz verfügt. Ebenso wäre zu prüfen, ob der erste PKW Ihres Kindes
mitversichert diesen gemieteten Wohnraum über den Mieter-Rechtsschutz in Ihre
Rechtsschutzversicherung mit einschließen, wenn Ihre Familie bereits über einen
solchen Schutz verfügt.
Ebenso wäre zu prüfen, ob der erste
PKW Ihres Kindes mitversichert Ein Verkehrsunfall kann neben Verletzungen auch große
finanzielle Folgen haben
KFZ-Versicherung
Zum Ausbildungsbeginn belohnen sich
die Kinder naturgemäß mit dem Führerschein und dem ersten eigenen Auto. Wer
erinnert sich nicht an diese wunderbare Zeit der großen Freiheit?
Leider zeigen die Statistiken auch,
dass junge Fahrer um ein Vielfaches häufiger Unfälle im Straßenverkehr
verursachen, als dies bei Personen mit mehrjähriger Fahrerfahrung der Fall
ist. Dies spiegelt sich auch in den
Beiträgen wider, die ein Fahranfänger für seine KFZ-Versicherung zahlen muss.
Um die Kosten Ihres Kindes hier gering zu halten, empfiehlt es sich, Zulassung
und Versicherung des Wagens auf einen Elternteil laufen zu lassen.
Gibt es bei Ihnen evtl. noch einen
ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt eines früheren Zweit- oder Drittwagens, kann
dieser genutzt werden. Hat Ihr Kind den Führerschein schon ein paar Jahre,
lässt sich der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt auf einen eigenen
Versicherungsvertrag übertragen. Ihr Kind erhält jedoch nie mehr schadenfreie Jahre,
als es selbst seit Führerscheinausstellung hätte erfahren können.
Je nach Wert und Alter des Fahrzeugs
Ihres Kindes, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Der
Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist normalerweise
nicht nötig, da die bereits oben
thematisierte Unfallversicherung auch im Straßenverkehr greift. Verursacht Ihr
Kind einen Schaden, bei dem ein Insasse geschädigt wird, kommt die
KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz
des Geschädigten auf.
Hausratversicherung
Ihre Hausratversicherung deckt in
erster Linie den Hausrat an Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort ab.
Da die versicherten Sachen im Rahmen der Hausratversicherung nicht Ihnen
persönlich gehören müssen, besteht auch für Eigentum hres Kindes Versicherungsschutz.
Teil der Leistungen einer Hausratversicherung ist auch die sog. Außenversicherung.
Diese bietet vorübergehend auch
außerhalb Ihres Wohnsitzes Versicherungsschutz. Es kann sein, dass Ihr Hausratversicherer
die von Ihrem Kind bezogenen Räume noch nicht als gegründeten eigenen Hausstand
wertet – der Hausrat den Ihr Kind in der „eigenen Bude“ hat, wäre dann
grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung mit versichert. Dies muss im
Vorfeld aber mit dem Versicherer besprochen und auch
schriftlich bestätigt werden. Wichtig
ist dann auch auf die geltenden Summenbegrenzungen zu achten. Üblicherweise sind
10 % der Versicherungssumme Ihres Hausratversicherungsvertrags sind versichert
(oft noch auf 10.000 bis 12.000 Euro begrenzt). Sollte der Neuwert der
Einrichtung Ihres Kindes diese Summe übersteigen, empfiehlt sich der
Abschluss eines gesonderten Vertrags.
Glasversicherung
Die Glasversicherung zählt zu den
nicht unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber
dennoch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien
nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung
einer Privathaftpflicht erstattet werden.
Zerbricht eine Türverglasung, weil Sie
die Tür ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben,
müsste Ihr Kind für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen.
Eine Glasversicherung ist in der Regel
für sehr kleines Geld erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen,
sind in der Regel auch
Glaskochfelder und Mobiliarverglasung
mit versichert.
Unfallversicherung
In der Ausbildung ist Ihr Kind nun während
der Arbeits- und Berufsschulzeit und auf den Wegen hin und zurück durch die gesetzliche
Unfallversicherung geschützt. Deren Leistungen
sind in erster Linie darauf
abgestimmt, für die Kosten der gesundheitlichen
Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
aufzukommen; auch für Rehabilitationskosten, die daraus entstehen.
Kapitalleistungen werden erst ab einer mindestens 20 %-igen Einschränkung der
beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer kleinen Rente gezahlt. Für Unfälle
im rein privaten Bereich, die gut 70 % der Unfallstatistik einnehmen, sieht
sie gar keine Leistung vor.
Anders ist es bei einer privaten Unfallversicherung,
deren Deckung 24 Stunden am Tag bei
allen normalen Tätigkeiten des Alltags
(auch Arbeit und Schule)
gilt. Außerdem leistet die private Unfallversicherung
bereits bei einer 1 %-igen Invalidität und kann hinsichtlich der gewünschten
Leistungen angepasst werden. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in
erster Linie dazu dienen, das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass mit
einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal
gelebt werden kann. Sehr hohe Kosten
fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines
behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter
kann auch ein spezielles Sportgerät fallen. Besteht bereits eine private Unfallversicherung,
in der auch Ihr Kind mit abgesichert ist, sollte die Berufsgruppe überprüft
werden, in der Ihr Kind tätig ist. In
der Regel kann Ihr Kind bis zur Volljährigkeit im preiswerten Kindertarif
versichert werden bzw. versichert bleiben. Mit Erreichen der Volljährigkeit
muss eine Anpassung an die korrekte Berufsgruppe erfolgen.
Handwerklich tätige Personen müssen,
bedingt durch ihr höheres Unfallrisiko, einen höheren Beitrag zahlen. Wichtig
ist auch, die Versicherungssummen ausreichend hoch zu wählen – und diese nicht
zugunsten eines niedrigeren Beitrags zu senken.
Eine Versicherung muss immer einen konkreten
Zweck erfüllen können!
Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen
Neben der Altersvorsorge
spielt auch das Thema Vermögensaufbau eine wichtige Rolle. Die Anlage der
Vermögenswirksamen Leistungen sind hierfür ein guter erster Baustein.
Bis zu bestimmten
Einkommensgrenzen (Alleinstehende: 20.000 Euro bzw. 17.900 bei wohnwirtschaftlicher
Anlage), die von einem Auszubildenden normalerweise noch nicht erreicht werden,
erhält man eine Arbeitnehmersparzulage als Förderung der Anlage. Die beiden
gängigsten auf diese Art geförderten Sparformen sind der Bausparvertrag und der
Fondssparplan. Beim Bausparvertrag werden auf maximal 470 Euro Sparbeitrag im Jahr
9 % Arbeitnehmersparzulage gezahlt, beim Fondssparplan sind es 20 % auf max.
400 Euro Sparbeitrag. Bedingt durch diese recht üppige Unterstützung des
Sparbestrebens, machen Vermögenswirksame Leistungen auch dann Sinn, wenn sich
der Arbeitgeber nicht mit einem Zuschuss daran beteiligt.
Nach einer siebenjährigen
Vertragslaufzeit kann ein solcher Vertrag dann ohne Zweckbindung ausbezahlt
werden. Die Einschränkungen der Verwendbarkeit, die es bei der Wohnungsbauprämie
gibt, ist hier nicht vorgesehen.
Ausbildungsversicherung fällig?
Nicht selten haben Eltern,
Großeltern oder andere Verwandte einen kleinen Sparvertrag oder eine Ausbildungsversicherung
für ein Kind abgeschlossen. Auch diese Verträge werden in der Regel um die
Aufnahme einer Berufsausbildung herum fällig und
ausbezahlt. Sprechen Sie
mit Ihrem Kind darüber, wofür das Geld verwendet werden soll. Finanzielle
Rücklagen entspannen die Lage für die Dauer einer Jobsuche nach
der Ausbildung. Für die
Wiederanlage eignen sich verschiedene Finanzprodukte.
Lassen Sie uns zu
gegebener Zeit darüber sprechen.
Hilfestellung geben – ohne Bevormundung
Die eigenen Kinder bleiben
die eigenen Kinder – egal wie alt sie sind. Natürlich muss man ihnen mit
steigendem Alter immer größere Freiräume lassen. Aber gerade bei den ersten
Schritten im Berufsleben sollte doch noch der ein oder andere Anstoß in die
richtige
Richtung erfolgen. Viele
Erfahrungen muss man erst selbst machen, bevor man das damit
verbundene Problem als
solches erkennen und künftig bedenken kann. Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Ihr
Wissen mit Ihrem Kind. Gerade auch der Versicherungsbereich ist für viele junge
Menschen unbekanntes Neuland!