Obliegenheitsverletzung vermeiden -
von Leerstand und Flüchtlingen...
Es ist eigentlich ganz normal, dass Vertragspartner darüber informiert werden müssen, wenn sich etwas Wesentliches an den Umständen geändert hat, die Grundlage des Vertrags sind, finden Sie nicht auch?
Bei Versicherungsverträgen sind Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer – z. B. also Sie selbst – die Vertragspartner.
Änderungen werden dem Versicherer oder dem Betreuer aber oft nicht angezeigt. Meist, weil Versicherungskunden sich des Ausmaßes einer Veränderung nicht bewusst sind. Speziell bei der Wohngebäudeversicherung kommt es so immer wieder zu Fällen, in denen Versicherer ihre Kunden damit konfrontieren müssen, dass eine Obliegenheitsverletzung begangen wurde.
Meist erfährt der Versicherer erst im Schadensfall davon – und meist führt das zu einer Kürzung, manchmal sogar zur kompletten Ablehnung eines Schadens.
Wie schnell das geht, möchten wir an zwei Beispielen darstellen:
Leerstand – Die Mutter kommt aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim. Das Haus ist seitdem unbewohnt. Durch das Alter der Wasserleitungen wird eine Lötstelle undicht und Wasser tritt aus. Der Schaden wird erst nach Monaten entdeckt und ist dadurch natürlich sehr viel höher, als er bei zeitnaher Entdeckung in einem ständig bewohnten Haus ausgefallen wäre.
Auch die Vermietung an die Gemeinde zur Unterbringung von Flüchtlingen kann eine Meldung an den Versicherer wert sein. Wird ein Wohngebäude zu mehr als 50 % gewerblich genutzt, kann kein Versicherungstarif für Wohngebäude mehr zur Absicherung genutzt werden.
Man weicht dann auf eine gewerbliche Variante aus – zumindest dann, wenn der Versicherer über einen entsprechenden Tarif verfügt und das Risiko in die eigenen Annahmerichtlinien passt.
Durch die Vermietung an die Gemeinde wird die Nutzung gewerblich. Bei einem überwiegend gewerblichen Nutzungsanteil wird das Wohngebäude aus Versicherungssicht zur Flüchtlingsunterkunft mit statistisch sehr hohem Feuerrisiko.
Der Versicherer möchte einfach nur wissen, wofür er Schutz bieten soll - auch, damit er Sie informieren kann, wenn er das Risiko selbst nicht mehr übernehmen kann.
Vermeiden Sie unnötige Probleme.
Melden Sie lieber etwas zu viel, als zu wenig.