Mittwoch, 11. Mai 2016

Was wirklich von der Rente übrig bleibt - Ein Beispiel

Was wirklich von der Rente übrig bleibt - Ein Beispiel


Vorsicht, das ist ein Bruttobetrag!




Vorsicht, das ist ein Bruttobetrag!


 
Seit 2002 erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens fünf Jahren einzahlt, einmal im Jahr eine Renteninformation.
In dieser wird unter anderem  ausgewiesen, welchen Rentenanspruch Sie bereits angesammelt haben und – das ist die größere Zahl – welche Rente man Ihnen prognostiziert, wenn Sie weiterhin wie bisher verdienen.

Seit die Renteninformation regelmäßig verschickt wird, freuen sich Versicherte an den immer größer werdenden Zahlen. Dabei beachten Sie nur eine nicht unwesentliche Kleinigkeit meist nicht: Die Zahl, die da steht, ist ein Bruttobetrag!
Eigentlich ist das auch klar, wenn man sich einen Moment Zeit nimmt, darüber nachzudenken. Die Beiträge werden ja schließlich auch vom Bruttogehalt abgezogen.
Wie beim Bruttogehalt gehen dann noch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung ab und auch mit einem Abzug für Steuer und Solidaritätszuschlag muss gerechnet werden.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 stellte fest, dass die gesetzliche Altersrente grundsätzlich steuerpflichtig ist (2 BVL 17/99). Im Zuge der anschließenden Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 wurde auch eine stufenweise Anhebung des zu versteuernden Anteils der Rente eingeführt.
Ab dem Jahr 2040 werden Renten zu 100 % steuerpflichtig sein.

Neben dieser grundsätzlichen Steuerpflichtigkeit der Rente an sich, muss natürlich noch der jährliche Grundfreibetrag des Rentners berücksichtigt werden.
Dieser beträgt derzeit 8.652 Euro bei Alleinstehenden. Bezieht ein Rentner aktuell also mehr als 721 Rente monatlich, werden Steuern fällig.

Wie es ab 2040 aussehen wird, kann heute natürlich noch niemand sagen.

Weshalb so bereitwillig davon ausgegangen wird, dass der in der Renteninformation ausgewiesene Betrag zur freien Verfügung stünde, ist schwer zu sagen.
Evtl. liegt es an der verbreiteten Gewohnheit, nur sein Nettoeinkommen zu beachten - oder die Höhe des Betrages wird als Nettoeinkommen wahrgenommen, da der Betrag ja tatsächlich so eingepreist werden könnte.
Die böse Überraschung kommt dann im Alter.
Nehmen Sie dieses Problem nicht auf die leichte Schulter und sprechen Sie es auch bei Angehörigen an. Wir stehen gerne zu allen Fragen zu Altersvorsorge, Renteninformation, Zinstief, etc. zur Verfügung.

...und dann ist der über Jahre treue Kunde in der Insolvenz...



...und dann ist der über Jahre treue Kunde in der Insolvenz...

Die vergangenen Jahre waren für viele Unternehmen wirtschaftlich eher unruhig.

Auch große Konzerne kamen durch äußere Umstände ins Taumeln. Langjährige, auch sehr gute Kundenbeziehungen sind hiervor natürlich ebenfalls nicht geschützt.



Wie in einer Dominoreihe kann die Insolvenz eines Kunden Ihres Kunden auch Sie treffen und zu Ihrem Problem werden.

Stellen Sie sich einfach vor, Ihr größter Kunde könnte von heute auf morgen seine Rechnungen nicht mehr bezahlen, da er selbst auf Forderungen sitzen geblieben ist.

Würden Sie diesen Verlust spüren?



In vielen solcherart gestalteten Fällen, kann eine Warenkreditversicherung eine Lösung darstellen. Diese Vorsorgeform sollte weniger als Versicherung, sondern vielmehr als umfangreicher Forderungsdienstleister betrachtet werden.

Hier erhalten Sie wertvolle Werkzeuge und Hilfestellungen für Ihre Rechnungsprobleme mit Neu- und Altkunden. Die wichtigste Leistung eines solchen Vertrags ist die Übernahme Ihrer offenen Forderungen, wenn Ihre Kundschaft nicht in der Lage ist, offene Rechnungen zu begleichen.

Für Sie als Unternehmer stellt dies ein Maximum an Sicherheit dar, sind Sie so doch bestmöglich vor Forderungsausfällen geschützt.



Diese Gewissheit kann sich evtl. sogar positiv auf Ihr Rating bei der Hausbank auswirken. Aber auch bevor das Kind in den Brunnen fällt, hilft Ihnen ein solcher Vertrag.

Sie können neue Kunden „auf Herz und Nieren“ prüfen lassen und somit wackelige Kundenbeziehungen  von vornherein vermeiden.



Ein professioneller Inkassoservice wird ebenfalls von allen Anbietern geboten. Teilweise werden auch die Rechtsverfolgungskosten übernommen, die zur Beitreibung einer Forderung anfallen. Bei strittigen Rechnungsbeträgen bieten manche Versicherungsunternehmen auch das Mittel der Mediation, um eine außergerichtliche Lösung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden zu finden.



Eine Warenkreditversicherung ist ein sehr hochwertiges Produkt, das Ihr Unternehmen wie ein Schild vor vielen finanziellen Sorgen schützen kann.
Gerne informieren wir Sie über konkrete Absicherungsmöglichkeiten.