Montag, 15. Oktober 2012

Achtung: Wichtige Informationen zu Ihrer Kfz-Versicherung 2013





Liebe Kunden!

Langsam aber sicher trudeln die ersten Beitragsmitteilungen der KFZ-Versicherer ein.







Konkret bedeutet dies, dass wir für jeden unserer Kunden eine Berechnung von seinem aktuellen KFZ-Versicherer erhalten, aus der wir ersehen können, welchen Beitrag er in 2012 gezahlt hat und wie sein Beitrag 2013 aussehen wird.
Wir betrachten uns jeden dieser Fälle und teilen Ihnen dann direkt mit, ob sich ein Wechsel lohnt.

Wir werden Sie auf alle Fälle VOR dem 30. November informieren.

Bitte kommen Sie aber direkt auf uns zu, wenn sich an Ihrem „Fahrverhalten“ etwas geändert hat:

·         Änderung der gefahrenen Kilometer pro Jahr 

·         Wegfall oder Hinzukommen von zusätzlichen Fahrern

·         Kauf von Wohneigentum

·         Können Sie für Ihr Fahrzeug jetzt eine Garage nutzen?



Diese Faktoren können den Preis eventuell zusätzlich verändern!

Bei der neuen Berechnung berücksichtigen wir ganz klar die Leistungen, die der jetzige Vertrag beinhaltet.
Denn eine mögliche Prämienersparnis soll auf keinen Fall durch schlechtere Leistungen erkauft werden!


Ein Beispiel zum Thema Wildunfälle:


Fahrer mit Vollkaskoversicherung brauchen sich keine Gedanken zu machen, sie bekommen für gewöhnlich Unfälle mit Tieren ersetzt.
Jedoch nicht so bei der Teilkaskoversicherung!
Hierbei kommt es je nach Versicherer auf das Tier an.




Die Wildschadenklausel
Versichert sind für gewöhnlich in der Teilkasko  
Haarwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Hasen, Dachse, Marder und mehr).
Selbst Seehunde stehen auf der Liste, jedoch z. B. Fasane, die man viel häufiger auf unseren Straßen findet, unglaublicherweise nicht.
Auf der Liste finden sich z. B. jedoch keine Hühner, Vögel, Hunde, Katzen und Nutztiere.
Läuft Ihnen also beispielsweise eine Kuh vors Auto, müssen Sie sich direkt an den Bauern wenden.

Die Teilkaskotarife, die wir Ihnen anbieten, bieten jedoch ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis und beinhalten eine Erweiterung dieser sogenannten "Wildschadenklausel".
Das bedeutet konkret, dass wir Ihnen keine Basistarife mit schlechtem Versicherungsschutz für viel Geld anbieten möchten, sondern uns darum kümmern, dass Sie ausgezeichneten Versicherungsschutz zu einem fairen Preis erhalten.
 
Übrigens: Bei Kleintieren wie Hase, Fuchs oder Kaninchen sollten Sie lieber nicht das Lenkrad herumreißen. Der Schaden durch einen Zusammenstoß wäre oft geringer als der nach einem missglückten Ausweichmanöver. Im Zweifelsfall riskieren Sie hier Ihren Teilkaskoschutz.
 
 

Ihr Team von Versicherungsmakler Schmidt GmbH

Freitag, 5. Oktober 2012

Was genau macht eigentlich ein Versicherungsmakler?

Der Berufsstand des Maklers ist schon mehrere hundert Jahre alt. Der erste freie Vermittler wurde 1319 urkundlich erwähnt. Er war in Pisa tätig. Aus dieser Zeit stammen auch die ersten noch erhalten Policen von Maklern. Der Maklerberuf war von jeher Leuten mit einem tadellosen Leumund vorbehalten. Das galt schon 2.000 v. Chr. in Babylon. Auch die „Hamburgerische Maklerordnung“ von 1642 ernannte nur „gute und tüchtige Personen zu Mäklern“.


Heute stellt die seit 2006 gültige Vermittlerrichtlinie der Europäischen Union zusammen mit dem 2008 erneuerten Versicherungsvertragsgesetz die Beratungsqualität sicher. Es gelten strenge Regeln, die unter anderem Berufsqualifikationen und Haftungsfragen verbindlich festschreiben. Zusätzlich müssen sich seit 2009 alle Vermittler bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) registrieren lassen. Ohne diese Zulassung darf der Beruf eines Versicherungsvermittlers nicht ausgeübt werden.




Der Versicherungsmakler ist freier Unternehmer und
unabhängig von den Versicherungsgesellschaften. Er
ist kein Vertreter oder Beauftragter einer Gesellschaft, hat also keinen Dienst- oder Vermittlervertrag.
Ein Versicherungsmakler hat Kooperationsverträge mit vielen verschiedenen Gesellschaften. Um die für Sie passende Versicherungslösung zu finden, steht dem Makler also nahezu der gesamte Versicherungsmarkt zur Verfügung.
Für seine Beratungs- und Vermittlungstätigkeit erhält er eine Courtage von den Versicherungsunternehmen. Anders als alle anderen Vermittler steht der Makler auch rechtlich auf der Seite des Kunden. Nur so kann er dessen Interessen auch wirklich vertreten.





 



 Wie Versicherungsmakler arbeiten

Um unserer Verantwortung gegenüber Gewerbe- und Privatkunden gerecht werden zu können, halten wir uns über das Marktgeschehen auf dem Laufenden. Dieser Marktüberblick ermöglicht, dass wir aus dem
breiten Angebot und der komplexen Produktlandschaft auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen erarbeiten.

Unsere Qualitätsphilosophie

Wir pflegen langjährige Geschäftspartnerschaften mit Kunden und Versicherern, die unsere Arbeit schätzen.
Wir setzen auf ausgereifte und schlüssige Konzepte, denn für uns stehen dauerhafter Nutzen und Kundenzufriedenheit im Vordergrund.
Als VEMA-Partner nutzen wir für unsere Arbeit das Dienstleistungsangebot der Versicherungs-Makler-Genossenschaft VEMA. Die VEMA e.G. ist ein Zusammenschluss von über 1.100 Qualitätsmaklern. Nur Versicherungsmakler, welche die strengen Voraussetzungen erfüllen, werden in diesen Maklerverbund aufgenommen. Diese Voraussetzungen garantieren hohe Qualifikation und Beratungsqualität.
Über die VEMA e.G. werden die Interessen der Makler gebündelt. So können über die Genossenschaft wesentlich bessere Produkte verhandelt werden, als es dem einzelnen Makler möglich ist.

Guter Rat ist nie umsonst

Entscheidungen von großer Reichweite, wie z. B. die eigene Altersvorsorge oder die fachlich korrekte Absicherung Ihrer Sachwerte und Haftungsproblematiken sollten auf einer verlässlichen Konzeption fußen und professionell begleitet werden. Deshalb leisten wir umfassende Vorarbeiten, noch bevor die erste Entscheidung fällt. Selbstverständlich entstehen dabei auch Kosten. Diese und auch unsere Vergütung sind in der Regel bereits in den Versicherungsbeiträgen eingerechnet (so wie es auch bei Vertretern der Fall ist). Obwohl wir umfangreiche zusätzliche Arbeiten für Sie durchführen, entstehen Ihnen keine Mehrkosten.


Die Basis unserer Kooperation

Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag


Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation
gegenüber den Versicherern regelmäßig durch eine Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler
bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen.
Viele Versicherer unterbreiten (insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken) Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten, sowie alle risikorelevanten Informationen (Vorschäden und -erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt.
Informationen zu diesem Thema enthält unser Merkblatt zum Datenschutz.
Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklerauftrag beschrieben.



 



Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten                       Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz  ordnungsgemäß vermitteln können und der
Versicherer im Schadensfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen.