Freitag, 11. Januar 2013

Die Natur lässt sich nicht bändigen...

... doch gegen Naturgewalten können Sie ganz konkret vorsorgen

Es hat sich nahezu flächendeckend unter Hauseigentümern herumgesprochen:
Mindestens gegen die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel muss man sich absichern.

Denn jede einzelne dieser Gefahren kann immens kostenintensive Schäden am Gebäude verursachen. Dieser Dreifachschutz stellt daher eine vernünftige Mindestabsicherung dar.

Allerdings sind damit noch nicht alle Schadensursachen abgedeckt, die hohe Kosten verursachen.
Die Wetterkapriolen und daraus resultierende Schäden der letzten Jahre haben dies überdeutlich gezeigt.

Mittlerweile sind viele Landesregierungen inzwischen aktiv geworden und werben für eine Elementardeckung als Erweiterung des privaten Versicherungsschutzes für Haus und Hausrat.
Einzelne Landesregierungen haben bereits klargestellt, dass sie künftig keine Unterstützung im Schadensfall mehr leisten, wenn ein Haus im Elementarschadenbereich absicherbar gewesen wäre.

Ob Überschwemmungen, Schneelast oder Erdrutsch,… Die Elementarschadenversicherung kommt für viele Schadensereignisse auf, die durch die Kraft der Natur entstehen.



Wohl jeder erinnert sich noch an das Elbhochwasser, als ganze Ortschaften überflutet wurden.
Auch der Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall wird noch vielen im Gedächtnis sein (Schneelast).

Weil die Naturgewalten sich nicht bändigen lassen, werden Elementarschäden eines der großen Themen der nächsten Jahre sein.
Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, kann man zu den drei Grundgefahren und einer Elementardeckung zudem eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um die sog. „unbenannten Gefahren“ abschließen.
Mit diesem Zusatzpaket sind beispielsweise auch Fenster versichert, die bei einem abgebrochenen Einbruchversuch beschädigt wurden.
Außerdem zahlt die Versicherung auch für mutwillige Beschädigungen durch Fremde.





Wie hoch die Kosten in einem Schadensfall sein können, stellen viele Menschen erst im Ernstfall fest.
Die Kosten der Deckungserweiterungen sind hingegen übersichtlich.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie preiswert Sie Ihr Hab und Gut absichern können.




Hätten Sie es gewusst # 1





Mittwoch, 9. Januar 2013

Unterversichert oder überteuert, jedenfalls oft am Bedarf vorbei

Gerade bei Firmenpolicen sollte man als kosten- und risikobewusster Unternehmer ruhig einmal genauer hinschauen. Denn Experten warnen: Ganz besonders KMU’s, also die Klein- und Mittelstandsunternehmen sind oftmals unterversichert; oder zahlen langfristig richtig drauf.

Das Wirtschaftsmagazn impulse hat beispielhaft bei einem Unternehmer in die Verträge und in die Firma geschaut. Denn das Unternehmen hatte gerade einen kostspieligen Brand auf dem Firmengelände hinter sich und will nun sämtliche abgeschlossene Firmenpolicen näher prüfen. Ein Ergebnis: Die vorhandenen Sachwerte sind oft unterversichert, weil beispielsweise neue Investitionsgüter oder ein größerer Materialeinkauf und -vorrat nur selten für eine Neudeckung an den Versicherer gemeldet werden. Dadurch werden Deckungssummen nicht angepasst und im Schadeneintritt fehlt das Geld für einen zügigen Wiederaufbau.

Ebenso wird selten einkalkuliert, dass die Wiederbeschaffungskosten für einen beschädigten Maschinenpark in der Regel auch mit den Jahren gestiegen sind, oder dass Einzelanfertigungen im Notfall einen erheblichen Aufpreis kosten können. Ähnlich verhält es sich mit beschädigten oder nicht mehr nutzbaren Gebäuden, die meistens mit der Deckungssumme aus dem Jahr der Inbetriebnahme in den Verträgen stehen. Im Falle eines notwendigen Neubaus zu aktuellen Preisen dürfte der ausgezahlte Versicherungsbetrag wohl nur in den seltensten Fällen ausreichen.
Auch Konventionalstrafen bei Nichterfüllung oder zeitlichen Limits von Aufträgen sollten policenseitig abgedeckt werden, um nicht die Existenz eines Unternehmens zu gefährden.

Eine fachlich kompetente Beratung bereits vor Vertragsabschluss hilft besonders Firmenkunden, um anschließend nicht unterversichert zu sein oder langfristig drauf zu zahlen. Kommen Sie auf uns zu!

Es stellt sich vor # 3: Academy Fahrschule in Landau

Die Mobilmacher
Wir bieten Fuehrerscheinausbildung in den Klassen B/BE/L/S an und wir sind eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer.

 
Wir bieten:
- Ausbildung von Berufskraftfahrern (beschleunigte Grundqualifikation)
- Weiterbildung von Berufskraftfahrern
- komplettes Management der Fahrer wie z.B. Fristeinhaltung der Weiterbildung,
  Führerscheinverlängerung.

Zusätzlich bieten wir Beratung und Begleitung bei verschiedenen Förderprogrammen der EU zur Mautharmonisierung.

Egal ob Speditionen, Busunternehmen, Baubetriebe oder Unternehmen im Bereich Ver- und Entsorgung -
wir sind für Sie da.


Kontaktdaten:
Academy Fahrschule
Sven Schmitt
Trappengasse 8
76829 Landau

Tel.: 06341-919750
Fax: 06341-919750

E-Mail:
info@academy-fahrschule-schmitt.de

Web:
www.academy-fahrschule-schmitt.de

Vom Eise befreit... doch was ist mit Streu- und Haftpflicht?


Alle Jahre wieder. Mit dem Winterwetter kommen Schnee und Eis, und damit vor allem auf Haus- und Grundstücksbesitzer einige Pflichten zu. Da ist es gut zu wissen, was zu tun ist bzw. wer im Schadensfall zu belangen ist, wenn ein Gehweg unzureichend oder nicht geräumt und gesichert wurde. Schließlich können damit verbundene Folgen im Falle eines Unfalls oder Sturzes immense rechtliche und finanzielle Folgen haben: und zwar für Fußgänger, Anwohner oder Hauseigentümer ganz unterschiedlich.



Meistens wird die allgemeine geltende Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden und Städte (Citylagen oft ausgenommen) in der Regel auf diejenigen Haus- und Grundeigentümer übertragen, deren Grundstücke an den öffentlichen Raum angrenzen. Ergo ist für die Sicherheit hier der Hauseigentümer verantwortlich, der ggf. diese Räumpflichten an die Mieter weiter delegieren kann; dies muss allerdings vertraglich geregelt sein, mündliche Absprachen reichen nicht aus. Meist wird aber ein Räumdienst engagiert und die Kosten auf die Mieter umgelegt.

Wird das Haus bzw. Grundstück selbst bewohnt, muss beachtet werden, dass weder Krankheit, noch Alter oder Berufstätigkeit von der Räum- und Streupflicht befreien. In jedem Falle hat derjenige, der verpflichtet gewesen wäre, für einen begehbaren Bürgersteig zu sorgen, im Schadenfall die Kosten zu tragen. Wer dann keine Haftpflichtversicherung hat, bleibt darauf sitzen, bei bleibenden (Personen-)Schäden sogar ein Leben lang.

Verzichten Sie nicht auf eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt! Eine private Haftpflichtversicherung kann Sie in vielen Fällen schützen – fragen Sie uns!

Dienstag, 8. Januar 2013

Neue Regeln beim Auslandskrankenversicherungsschutz

Bisher war die Mehrzahl der reisefreudigen Deutschen auch im Ausland in der Regel über die eigene gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Doch das gibt es ab diesem Jahr nicht mehr, dieser kostenlose Zusatzschutz darf von den gesetzlichen Krankenkassen 2013 nicht mehr angeboten werden.
Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt dann (weiterhin) nur für EU-Länder und Staaten, mit denen entsprechende Sozialversicherungsabkommen bestehen. Aber auch dort kann es passieren, dass Kassenpatienten für medizinische Behandlungen zusätzlich zahlen müssen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen erstatten meist nicht die kompletten Kosten.

Pikanterweise ist gerade die allgemein teuerste Leistung generell nicht abgedeckt: der Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus bzw. nach Hause. Bedenkt man, dass zum Beispiel ein Ambulanzflug schnell mit Zehntausenden Euros zu Buche schlagen kann, sind vorhandene Vermögenswerte möglicherweise gefährdet oder eine langwierige Verschuldung droht.

Bisher haben von diesem “Bonus” eines integrierten Auslandskrankenversicherungsschutzes immerhin mehr als 2 Millionen gesetzlich Versicherte profitiert. Laut Expertenmeinung sind vor allem die Angehörigen von Betriebskrankenkassen nun auf zusätzlichen Schutz angewiesen. Deshalb raten auch gesetzliche Krankenkassen ergänzend zu einem recht preiswerten privaten Auslandskrankenschutz. Überprüfen Sie also sicherheitshalber Ihren Auslandskrankenversicherungsschutz. Wir beraten Sie gern dazu.
.

Dienstag, 6. November 2012

Wie verhalten Sie sich richtig bei einem Wildunfall?


Besonders im Herbst häufen sich die Unfallzahlen mit Wild. Die zeitige Dämmerung, schwierige Lichtverhältnisse, Tiere in der Brunft oder auf Nahrungssuche – das alles kann dazu führen. Abgesehen von den fahrtechnischen Hinweisen und Tipps zum richtigen Fahrverhalten, die Sie auf vielen Seiten von Automobilclubs nachlesen können, kommt es auch versicherungsbezogen auf einige Aspekte besonders an. Doch nicht jeder Kraftfahrer weiß in einer derartigen Stresssituation, wie er sich nach einem Wildunfall korrekt verhalten soll, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.


Wie bei anderen Unfällen auch, gilt es die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck abzusichern. Sorgen Sie zusätzlich mit einer Warnweste dafür, selbst gesehen zu werden. Entfernen Sie nun das tote Wild von der Fahrbahn in Richtung Straßenrand, damit keine weiteren Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Aber, Vorsicht! Ist das Tier “nur” verletzt, fassen Sie es nicht an, um nicht selbst gebissen oder verletzt zu werden. Alarmieren Sie anschließend die Polizei, die sich dann um die Information eines Jägers/Försters kümmert, der die Beseitigung des Wilds übernimmt. Lassen Sie sich jetzt von der Polizei (oder dem Jagdpächter) für die Versicherung eine Bescheinigung zum Nachweis über die Schadenaufnahme geben. Fotografieren Sie die Unfallstelle am besten und dokumentieren Sie so den Schaden.

Gut zu wissen: Zusammenstöße mit Wild sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung mitversichert, diese ist auch automatisch in der Vollkasko enthalten. Ein solcher Wildschaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Weichen Sie allerdings einem Tier aus, um einen Zusammenstoß zu verhindern und beschädigen Sie dabei Ihr Fahrzeug, ist Ihr Auto zwar in der Regel über die Vollkasko abgesichert, aber dieses Fahrverhalten und die Folgen hätten Einfluss auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt.

Informieren Sie sich vorab gezielt. Wir wünschen Ihnen allzeit eine sichere Fahrt!

>> Auf den Online-Seiten des Berliner TAGESSPIEGEL können Sie sich ein Video zum korrekten Verhalten bei einem Wildunfall anschauen: http://bit.ly/RrfiqO.