In Deutschland wird geklaut wie nie. Das ist die traurige Wahrheit,
die aus den neuesten Zahlen der Kriminalitätsstatistik abzulesen ist.
Alle vier Minuten passierte 2012 in deutschen Wohnungen oder Häusern ein
Einbruch.
Besonders in der Urlaubszeit, wenn viele verreist sind, haben die Einbrecher leichtes Spiel.
Die damit verbundenen Kosten stiegen im letzten Jahr um
50 Millionen Euro auf einen von den Versicherern aufzubringenden
Schadensbetrag von 470 Millionen Euro. Dabei betrug die
durchschnittliche Schadensumme pro Haushalt 3.300 Euro.
Doch um im
Fall der Fälle ausreichend versichert zu sein, sollte der entsprechende
Schutzumfang im Versicherungsvertrag hin und wieder überprüft und
gegebenenfalls angepasst werden. Gerade wenn hochwertige Laptops,
Fernseher oder Heimkinoanlagen angeschafft wurden, ansonsten droht eine
so genannte Unterversicherung, und die kann im Schadensfall richtig Geld
kosten.
Wer sein Eigentum vor Schäden also ausreichend schützen
möchte, schließt eine wertdeckende und bestandsgerechte
Hausratversicherung ab und überprüft diese in regelmäßigen Zeiträumen.
Lassen Sie sich dazu beraten!
Hier zwei interessante Videos, wie Sie Ihr Haus diebstahlsicher machen:
Einbruch in 5 Sekunden - Fenster sichern
Tür aufbrechen in 13 Sekunden - so stoppen Sie Einbrecher
Freitag, 7. Juni 2013
Rechtliches zum Thema Reisen
HOTELPIRATERIE
Daniel Schmidt bucht für sich und
seine Familie eine zweiwöchige Urlaubsreise in die Karibik für 4.000,- €.
Die Familie ist voller Vorfreude,
denn sie kennt das Hotel und die Anlage von früheren
Reisen gut.
Im Hotel angekommen stellt die
Familie Schmidt fest, dass die bislang beeindruckende Poollandschaft teilweise trocken gelegt und mit schmutzigem
Wasser gefüllt ist. Eines der großen Becken wird sogar grundsaniert. Die Bauarbeiter arbeiten von früh
morgens bis abends mit Presslufthämmern und Betonsägen. Über die gesamte Hotelanlage hat sich bereits ein
feiner, aber hartnäckiger Staubschleier gelegt. Der Lärm verhindert natürlich
auch jegliches Ausschlafen. Um den
Baulärm im Restaurant zu übertönen, wird die Musik so laut aufgedreht, dass
sich die Gäste kaum unterhalten können.
Viele weitere angepriesene
Annehmlichkeiten des Hotels, wie zum Beispiel Animation und kostenloser Safe,
sind nicht vorhanden. Das Essen erweist
sich zudem als tägliche Wiederholung. Daniel Schmidt beschwert sich einige Male erfolglos bei der
Reiseleitung.
Nach der Rückkehr aus dem Urlaub
wendet sich Daniel Schmidt an einen im Reiserecht spezialisierten Anwalt.
Dieser fordert für Daniel Schmidt die
Rückerstattung des Kaufpreises inklusive Schadenersatz für die nutzlos
aufgewandte Urlaubszeit, insgesamt 5.000,- €.
Der Reiseveranstalter weist jegliche Forderungen zurück. Der Anwalt reicht für Daniel Schmidt Klage ein.
In der mündlichen Verhandlung
weist das Gericht auf Gesprächsnotizen der Reiseleitung hin. Daraus geht
hervor, dass seitens Herrn Schmidt nur der
Lärm gerügt wurde. Alle anderen Mängel wurden nicht erwähnt. Um diese Angaben zu bestätigen, müsste der
Reiseleiter als Zeuge gehört werden. Dieser befindet sich allerdings ganzjährig in der Karibik. Zudem erwartet das
Gericht von beiden Parteien zu einigen Punkten weitere Angaben und Ausführungen. Insgesamt wird sich
der Rechtsstreit dadurch noch einige Monate hinziehen.
Ihr Rechtsschutzversicherer hilft
Ihnen!
Um die Angelegenheit zu beenden,
bietet der Reiseveranstalter 2.500,- € zur Abgeltung aller Ansprüche an. Daniel Schmidt stimmt zu. Die angefallenen Kosten werden
gegeneinander aufgehoben, d.h. jede Partei zahlt ihren Rechtsanwalt selbst, die Gerichtskosten werden geteilt. Die
für Daniel Schmidt entstandenen Kosten in Höhe von 1.570,- € werden von der Rechtsschutzversicherung erstattet.
SCHADENSERSATZ BEI VERPASSTEM ANSCHLUSSFLUG
Fluggäste haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastverordnung, wenn sie wegen eines verspäteten Zubringerflugs ihren Anschlussflug verpassen.
Die Reisenden buchten im konkreten Fall eine Flugreise von Berlin-Tegel über Madrid nach San José (Costa Rica). In Berlin flogen sie mit einer Verspätung von eineinhalb Stunden ab. Dies führte dazu, dass sie den Anschlussflug nach San José verpassten, weil der Einsteigevorgang bereits beendet war als sie an dem Durchgang zum Weiterflug ankamen.
Erst am folgenden Tag wurden sie nach San José befördert. Die Klägerin verlangte von der Fluggesellschaft aus eigenem und abgetretenem Recht eines Mitreisenden eine Ausgleichszahlung von jeweils 600 Euro nach der Fluggastverordnung 261/2004/EG.
Der BGH hat die Fluggesellschaft antragsgemäß verurteilt, die Ausgleichszahlung zu leisten. Der BGH hält die Klageforderung unter dem Gesichtspunkt der großen Verspätung für begründet und verweist dazu auf die
Rechtsprechung des EuGH. Nach dessen Entscheidung haben auch die Fluggäste verspäteter Flüge einen Ausgleichsanspruch, wenn sie ihr Endziel infolge der Verspätung erst drei Stunden nach der vorgesehenen Ankunftszeit oder noch später erreichen, erläutern die ARAG-Experten (BGH, Az.: X ZR 127/11).
FERIENHAUSPREIS MUSS ENDREINIGUNG EINSCHLIESSEN
Der Preis für eine Ferienwohnung in der Werbung des Vermieters muss die Kosten für die Endreinigung enthalten. In dem konkreten Fall warb der Beklagte im Internet für verschiedene Ferienmietwohnungen.
Unter jeder der beworbenen Wohnungen befand sich eine Tabelle, in der Wochenpreise – aufgegliedert
nach Hauptsaison, Nebensaison und Sparwochen – angegeben wurden.
Erst ganz am Ende der Werbung wurde auf die Zusatzkosten für die Endreinigung in Höhe von 75 Euro (mit Hund oder Katze) oder 55 Euro (ohne Tier) hingewiesen. Die gegen diesen Aspekt eingereichte Klage hatte Erfolg.
Grundsätzlich muss laut den Rechtsexperten der ARAG Rechtsschutzversicherung der Preis angegeben werden, der einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen ist – der Endpreis. Endreinigungskosten müssen daher als zwingend anfallende Kosten in dem beworbenen Mietpreis enthalten
sein. Die von dem beklagten Vermieter genutzte Darstellung genügt demnach nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung (OLG Schleswig-Holstein, Az.: 6 U 27/12).
VORSICHT BEI SOUVENIRS AUS DER TÜRKEI
Das österreichische Außenministerium weist eindringlich darauf hin, sich bei einer Reise in die Türkei vorab zu informieren, welche Güter und Gegenstände aus der Türkei mitgebracht werden dürfen.
Die Ausfuhr von ethnografischen, historischen und archäologischen Gegenständen (Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc.) ist in der Türkei jedoch strikt untersagt.
Das Ministerium weist weiter darauf hin, dass bei ethnografischen Gegenständen (beispielsweise Teppiche, Kelims und Ähnliches) im Zweifelsfalle ein Attest eines staatlichen türkischen Museums eingeholt werden sollte. Es ist ebenfalls strengstens verboten, auf freiem Feld gefundene oder von »Händlern« gekaufte
und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine auszuführen. Polizei und Zollbehörden
legen den Begriff »Antiquitäten« weit aus. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit sofortiger Festnahme und Gefängnisstrafen geahndet, wie es in verschiedenen Fällen bereits geschehen ist.
Für Aufsehen hatte der Fall zweier amerikanischer Touristen in Ankara gesorgt, die Steine vom Strand als Souvenir mit nach Hause genommen hatten. Bei der Kontrolle am Flughafen identifizierten Beamte zwei der Steine als historische Artefakte. Dafür kamen die Sammler für kurze Zeit ins Gefängnis.
Kleiner Urlaubsknigge
Der ADAC hat einige grundlegende Tipps zusammengestellt, die sehr
hilfreich für deutsche Reisende im Ausland sind. Wer Benimmregeln und
Trinkgeld-Gepflogenheiten kennt, der findet sich schneller in der Ferne
zurecht.
TRINKGELDGEPFLOGENHEITEN IM AUSLAND KENNEN
In Amerika gehört es sich, bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags als Trinkgeld zu geben. In anderen Ländern ist das Trinkgeld bereits in der Rechnung inbegriffen.
In Italien wiederum zahlen Restaurantgäste zusätzlich das »Coperto«.
Dieser Aufschlag für Brot und Gedeck wird immer verlangt, auch wenn kein einziges Grissini verzehrt wurde. Mit einem Trinkgeld für die Bedienung hat das jedoch nichts zu tun. Das wird – sofern der Service gut war – extra fällig.
UNTERSCHIEDLICHE GEPFLOGENHEITEN IN DEN RESTAURANTS
In Belgien, Spanien und Italien ist es nicht üblich, getrennt zu zahlen. In Finnland gilt ist es als aufdringlich, sich im Restaurant zu fremden Menschen an den Tisch zu setzen; befremdlich ist allein schon die Frage nach einem freien Platz.
DRÄNGELN UNERWÜNSCHT
Wer in Finnland, Großbritannien oder Irland nicht unangenehm auffallen möchte, sollte sich auf keinen Fall irgendwo vordrängeln. Es heißt, sich anstellen und geduldig in der Schlange warten. Das gilt in allen Lebenslagen: ob beim Einsteigen in den Bus, der Warteschlange am Schalter oder beim Anstehen an der
Kinokasse.
ACHTUNG BEI DER KLEIDERWAHL
Zu kurze Röcke oder Hosen, weit ausgeschnittene Oberteile und Tops mit Spaghettiträgern werden fast weltweit in Kirchen und Moscheen nicht geduldet.
In der Türkei oder Kroatien gilt dies zudem für Besuche anderer Sehenswürdigkeiten.
Unabhängig davon legen die Einwohner in Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Türkei auch abseits vom
Strand allgemein Wert auf korrekte Kleidung.
DRESSCODE GILT AUCH IN DEN BERGEN
Wer in den Alpen mit Turnschuhen oder im Strandoutfit die Berge erklimmt, zieht sich schnell den Zorn der Einheimischen zu. Festes Schuhwerk, widerstandsfähige Kleidung und ausreichend Verpflegung sind ein »Muss«. Je nach Situation kann es seitens der Versicherung sogar Probleme geben, wenn Reisende
beispielsweise durch falsches Schuhwerk nicht mehr in der Lage sind, den Rückweg anzutreten. Muss die Bergrettung aktiv werden, ohne dass eine Verletzung vorliegt, bleiben Betroffene unter Umständen auf den Kosten sitzen.
RÜCKSICHT AUF SCHAMHAFTE EINHEIMISCHE
FKK-Freunde sollten ausgewiesene FKKStrände aufsuchen. Andernfalls können sogar Geldstrafen drohen. In Amerika wird es außerdem nicht gerne gesehen, wenn man sich am Strand statt in Umkleidekabinen
umzieht. Zudem sollten dort auch kleine Kinder zumindest eine Badehose tragen.
GEL(I)EBTE SIESTA
In vielen südlichen Ländern gibt es erweiterte Mittagspausen und damit einhergehend andere Öffnungszeiten als in Deutschland. Wer in Spanien oder Italienbeispielsweise zwischen 12.30 und 16 Uhr ein Museum besuchen möchte, wird vor verschlossenen Türen stehen.
UNTERSCHIEDLICHE AUSLEGUNG VON VERKEHRSREGELN IM AUSLAND
In Frankreich, Tschechien und Dänemark beachten Autofahrer nicht immer den Vorrang der Fußgänger.
Wer einen Zebrastreifen überquert, sollte sich vorher also genau nach allen Seiten umsehen.
In Spanien hält dafür nicht jeder Autofahrer tatsächlich bei einer roten Ampel.
In den Niederlanden ist Vorsicht und vorausschauendes Fahren geboten, Radfahrer können jederzeit und meist in flottem Tempo um die Kurve kommen.
Donnerstag, 6. Juni 2013
Was tun, wenn Land unter…?
Wir alle haben die Bilder des jüngsten Hochwassers gesehen, und
vielleicht kennt jemand auch persönlich Betroffene oder zählt selbst zu
den vom Hochwasser geschädigten Menschen. Die damit verbundenen
finanziellen Auswirkungen sind verheerend. Und nur 32 Prozent der
deutschen Haushalte sind laut dem Gesamtverband der deutschen
Versicherer (GDV) ausreichend gegen Hochwasser und dessen Folgen
versichert.
Die Versicherer haben mittlerweile Krisenteams gebildet, um schnelle Unterstützung für vom Hochwasser Betroffene zu ermöglichen. Doch was ist eigentlich zu tun, wenn man selbst von derartigen Schäden betroffen wird?
Zu allererst gilt es zu prüfen, ob im Versicherungsvertrag für die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung “Elementarschäden” abgesichert sind. Denn nur dann muss der Versicherer leisten. Vor allem aber sollten Betroffene immer erst ihren Versicherer anrufen, ehe sie tätig werden, Aufräumarbeiten beginnen oder Reparaturen durchführen bzw. beauftragen. Schäden sollten zudem ausreichend dokumentiert werden.
Sehen Sie unbedingt hierzu auch unseren Artikel zum Thema Elementarschadenversicherung!
Bitte informieren Sie sich und überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz – wir unterstützen Sie gern dabei!
Die Versicherer haben mittlerweile Krisenteams gebildet, um schnelle Unterstützung für vom Hochwasser Betroffene zu ermöglichen. Doch was ist eigentlich zu tun, wenn man selbst von derartigen Schäden betroffen wird?
Zu allererst gilt es zu prüfen, ob im Versicherungsvertrag für die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung “Elementarschäden” abgesichert sind. Denn nur dann muss der Versicherer leisten. Vor allem aber sollten Betroffene immer erst ihren Versicherer anrufen, ehe sie tätig werden, Aufräumarbeiten beginnen oder Reparaturen durchführen bzw. beauftragen. Schäden sollten zudem ausreichend dokumentiert werden.
Sehen Sie unbedingt hierzu auch unseren Artikel zum Thema Elementarschadenversicherung!
Bitte informieren Sie sich und überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz – wir unterstützen Sie gern dabei!
Aber die haben doch sonst immer pünktlich gezahlt...!
Die vergangenen Jahre waren für viele Unternehmen wirtschaftlich eher unruhig. Auch große Konzerne kamen durch äußere Umstände ins Taumeln. Langjährige, auch sehr gute Kundenbeziehungen sind hiervor natürlich ebenfalls nicht geschützt.
Wie in einer Dominoreihe kann die Insolvenz eines
Kunden Ihres Kunden auch Sie treffen und zu Ihrem Problem werden. Stellen Sie sich einfach vor, Ihr größter Kunde könnte von heute auf Morgen seine Rechnungen nicht mehr bezahlen, da er selbst auf Forderungen sitzen geblieben ist.
Würden Sie diesen Verlust spüren?
In vielen solcherart gestalteten Fällen, kann eine Warenkreditversicherung eine Lösung darstellen. Diese Vorsorgeform sollte weniger als Versicherung, sondern vielmehr als umfangreicher Forderungsdienstleister betrachtet werden. Hier erhalten Sie wertvolle Werkzeuge und Hilfestellungen für Ihre Rechnungsprobleme mit Neu- und Altkunden.
Die wichtigste Leistung eines solchen Vertrags ist die Übernahme Ihrer offenen Forderungen, wenn Ihre Kundschaft nicht in der Lage ist, offene Rechnungen zu begleichen. Für Sie als Unternehmer stellt dies ein Maximum an Sicherheit dar, sind Sie so doch bestmöglich vor Forderungsausfällen geschützt. Diese Gewissheit kann sich evtl. sogar positiv auf Ihr Rating bei der Hausbank auswirken.
Aber auch bevor das Kind in den Brunnen fällt, hilft Ihnen ein solcher Vertrag. Sie können neue Kunden „auf Herz und Nieren“ prüfen lassen und somit wackelige Kundenbeziehungen von vornherein vermeiden.
Ein professioneller Inkassoservice wird ebenfalls von allen Anbietern geboten.
Teilweise werden auch die Rechtsverfolgungskosten übernommen, die zur Beitreibung einer Forderung anfallen.
Bei strittigen Rechnungsbeträgen bieten manche Versicherungsunternehmen auch das Mittel der Mediation, um eine außergerichtliche Lösung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden zu finden.
Eine Warenkreditversicherung ist ein sehr hochwertiges Produkt, das Ihr Unternehmen wie ein Schild vor vielen finanziellen Sorgen schützen kann. Gerne informieren wir Sie über konkrete Absicherungsmöglichkeiten.
Wie in einer Dominoreihe kann die Insolvenz eines
Kunden Ihres Kunden auch Sie treffen und zu Ihrem Problem werden. Stellen Sie sich einfach vor, Ihr größter Kunde könnte von heute auf Morgen seine Rechnungen nicht mehr bezahlen, da er selbst auf Forderungen sitzen geblieben ist.
Würden Sie diesen Verlust spüren?
In vielen solcherart gestalteten Fällen, kann eine Warenkreditversicherung eine Lösung darstellen. Diese Vorsorgeform sollte weniger als Versicherung, sondern vielmehr als umfangreicher Forderungsdienstleister betrachtet werden. Hier erhalten Sie wertvolle Werkzeuge und Hilfestellungen für Ihre Rechnungsprobleme mit Neu- und Altkunden.
Die wichtigste Leistung eines solchen Vertrags ist die Übernahme Ihrer offenen Forderungen, wenn Ihre Kundschaft nicht in der Lage ist, offene Rechnungen zu begleichen. Für Sie als Unternehmer stellt dies ein Maximum an Sicherheit dar, sind Sie so doch bestmöglich vor Forderungsausfällen geschützt. Diese Gewissheit kann sich evtl. sogar positiv auf Ihr Rating bei der Hausbank auswirken.
Aber auch bevor das Kind in den Brunnen fällt, hilft Ihnen ein solcher Vertrag. Sie können neue Kunden „auf Herz und Nieren“ prüfen lassen und somit wackelige Kundenbeziehungen von vornherein vermeiden.
Ein professioneller Inkassoservice wird ebenfalls von allen Anbietern geboten.
Teilweise werden auch die Rechtsverfolgungskosten übernommen, die zur Beitreibung einer Forderung anfallen.
Bei strittigen Rechnungsbeträgen bieten manche Versicherungsunternehmen auch das Mittel der Mediation, um eine außergerichtliche Lösung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden zu finden.
Eine Warenkreditversicherung ist ein sehr hochwertiges Produkt, das Ihr Unternehmen wie ein Schild vor vielen finanziellen Sorgen schützen kann. Gerne informieren wir Sie über konkrete Absicherungsmöglichkeiten.
Dienstag, 4. Juni 2013
Gewinnspiel: Schicken Sie uns Ihr schönstes Urlaubsfoto!
In diesem Jahr suchen wir zum ersten Mal die schönsten, originellsten und witzigsten Urlaubsbilder unserer Kunden. Fangen Sie für uns den Sommer ein! Einsendeschluss ist der 14. September 2013 (Ferienende Bawü 7.9.2013). Als Hauptpreis gibt es eine Kamera zu gewinnen. (Nikon Coolpix L25 Digitalkamera (10 Megapixel, 5-fach opt. Zoom, 7,5 cm (3 Zoll) Display, bildstabilisiert, bei Nichtverfügbarkeit ein gleichwertiges Gerät).
Egal ob vom Heimaturlaub im Badesee, auf "Balkonien", der Fernreise in exotische Gefilde oder dem Aktivurlaub in den Bergen: Halten Sie in den Sommerferien die Augen offen und den Finger auf dem Auslöser – es könnte sich für Sie lohnen!
Schicken Sie Ihr Lieblingsfoto per E-Mail an uns. Die Adresse lautet info@vsmakler-schmidt.de .
Bitte schreiben Sie in die Betreffzeile unbedingt das Wort "Urlaubsfoto". Sollten Sie andere Menschen fotografieren, stellen Sie bitte zuvor sicher, dass diese mit der Veröffentlichung des Fotos einverstanden sind. Denn das Gewinnerfoto wird dann natürlich in unserem September-Newsletter und auf der Homepage veröffentlicht.
Wir wünschen Ihnen viel Glück!
Mittwoch, 15. Mai 2013
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