Freitag, 17. Juli 2015

Ihr Interesse – unsere Bitte



Beim Begriff Versicherung denkt fast jeder sofort an den klassischen Vertreter („Hallo, Herr Kaiser!“). Haben Sie schon mal über den Begriff „Versicherungsvertreter“ nachgedacht? Darüber, wen diese Form von Versicherungsvermittler vertritt? Eigentlich steckt es kaum zu übersehen schon im Namen: Er vertritt eine Versicherung. Eine Versicherung und nicht den Kunden, auch wenn uns das seit Jahrzehnten glaubhaft gemacht werden soll. Weisungsgebunden müssen dort wirtschaftliche Vorgaben erfüllt werden – und die decken sich nicht unbedingt mit Ihrem persönlichen Bedarf.
Als Ihr Versicherungsmakler sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Wir müssen Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Geben Sie uns daher bitte immer umgehend Nachricht, wenn sich etwas ändert, z.B. Beginn/Ende Berufsausbildung, Schule oder Studium, Freiwilligenwehrdienst, Hauskauf/ Bau bereits in der Planungs- und Findungsphase, Arbeitsplatzwechsel, Karrieresprung im Beruf, Beginn von Pflegebedürftigkeit, Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, Wechsel in die Selbstständigkeit, Geburt, Heirat, Partnerschaft, Todesfall, Scheidung, längere Erkrankung, Unfall, Auslandsaufenthalt, Änderungen bei Kfz-Nutzung, Prüfen der Kaskodeckung und ganz generell bei größeren Anschaffungen.
Alle diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies (möglichst schon im Vorfeld) mitteilen. Bitte helfen Sie uns dabei, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch sein darf. Wir stehen Ihnen auch wirklich gerne für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Vorsorge ist empfehlenswert – je früher, desto besser!


Wussten Sie, dass die gesetzliche  Krankenversicherung eine regelmäßige Untersuchung der Haut auf Anzeichen für Hautkrebs für Frauen erst ab dem 30., für Männer erst ab dem 45. Lebensjahr vorsieht und bezahlt? Ähnlich bescheiden steht es auch um andere Vorsorgeuntersuchungen.
Für einen großen Teil aller schweren Erkrankungen gilt: je früher man sie diagnostiziert, desto besser steht es um die Heilungschancen. Leider bemerkt man viele dieser Erkrankungen selbst lange nicht, bis es vielleicht schon zu spät ist. Vorsorgeuntersuchungen sind der beste Weg, auch bösen Überraschungen schnell den Schrecken nehmen zu können.
Ein Krankenzusatztarif für Vorsorgeuntersuchungen übernimmt die hierfür anfallenden Kosten, die Sie sonst evtl. selbst tragen müssten. Tarife dieser Art bieten auf jede Altersgruppe abgestimmte Leistungen (z. B. U9a und U9b Untersuchung für Kinder, regelmäßige Hautkrebsvorsorge ab 18, Schilddrüsen-Check ab 35, etc.), was sie für jeden sinnvoll macht.Bei Antragstellung ist keine Gesundheitsprüfung nötig, weshalb jeder einen solchen Tarif erhalten kann. Wartezeiten sind nicht zu erfüllen. Auch für privat Krankenversicherte kann der Abschluss eines solchen Tarifs sinnvoll sein, da Vorsorgeuntersuchungen sonst unter Umständen die Beitragsrückerstattung belasten können. Vorsicht ist besser als Nachsicht – vor allem wenn es um Ihre Gesundheit geht!

Wenn einer eine Reise tut


Nach einem langen Winter werden auch dieses Jahr wieder Tausende Erholung und Entspannung an den Stränden oder im Gebirge suchen. Bei aller Vorfreude und Vorbereitung auf den Urlaub vergessen viele jedoch, den richtigen Krankenversicherungsschutz für die Auslandsreise mit einzupacken.

Man ist ja nur ein oder zwei Wochen weg, was soll da schon passieren? Soviel Optimismus ist hinsichtlich der eigenen oder der Gesundheit der Familie jedoch fahrlässig. Wer sich nicht über die Regelungen im Urlaubsland informiert, kann schnell ohne Versicherungsschutz dastehen und der lang ersehnte Urlaub wird zur finanziellen Katastrophe.
 Zwar besitzt nahezu jeder gesetzlich Krankenversicherte die europäische Versichertenkarte, aber die leistet grundsätzlich nur auf europäischem Boden und den Anrainerstaaten des Mittelmeers.
So regeln es die verschiedenen bilateralen Sozialversicherungsabkommen. Das allein ist jedoch kein Grund zur Entwarnung, denn die deutschen Krankenkassen ersetzen die entstandenen Kosten nur in der Höhe, in der sie auch in Deutschland angefallen wären. Entstehen Mehrkosten, da im Urlaubsland die Behandlung teurer ist, bleiben Sie auf dem Differenzbetrag sitzen.

 Der gesetzliche Versicherungsschutz ist also bestenfalls lückenhaft.
Je nach Erkrankung und Reiseland können selbst innerhalb Europas erhebliche Behandlungsmehrkosten gegenüber einer deutschen Abrechnung entstehen. In anderen Urlaubsländern, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen (z. B. USA, Thailand, Australien,…), zahlt die deutsche Krankenkasse überhaupt nicht.
Lassen Sie sich beispielsweise im US-Bundesstaat Maryland wegen eines Unterarmbruchs behandeln, zahlen Sie im Durchschnitt zwischen 12.800 und 16.700 US-Dollar. Kosten, die der Urlaubsgast selbst tragen muss, wenn er nicht gesondert vorgesorgt hat. Eine Auslandskrankenversicherung springt für all Ihre anfallenden Behandlungskosten ein. Auch für Beamte und Selbstständige empfiehlt sich der Abschluss. Diese haben in ihren privaten Krankenvollversicherungen normalerweise bereits einen Auslandsschutz – dieser leistet aber dennoch nur im Rahmen „innerdeutscher Behandlungen“.
Es können sich also auch hier Lücken auftun.

Weiterhin belasten Auslandsbehandlungen so die Beitragsrückerstattung nicht.
Für etwa einen Euro pro Monat und Person ist dieser sinnvolle Schutz in hervorragender Qualität erhältlich – und auch bei dieser äußerst preiswerten Versicherungssparte können die qualitativen Unterschiede extrem sein. Wir zeigen Ihnen gerne auf, wo die Unterschiede verschiedener Tarife liegen und zeigen, welcher davon für Ihre Auslandsreise der passende ist. Gehen Sie kein Risiko für Ihre Familie und sich selbst ein, das so einfach und so günstig vermieden werden kann! 



Wir haben es geschafft






DER VDVM -VERSICHERUNGSMAKLER STEHT AUF IHRER SEITE



Wir freuen uns Ihnen bekannt geben zu dürfen, dass wir die strengen Aufnahmeauflagen des VDVM geschafft haben.



Unsere Aufnahme wurde uns heute bestätigt.



Sie finden uns auf der Homepage des VDVM www.vdvm.de :





Um Mitglied im VDVM werden zu können, müssen Versicherungsmakler über die gesetzlichen Anforderungen hinaus umfassende Kenntnisse der Versicherungswirtschaft und der Versicherungstechnik, des Versicherungsaufsichts- und Vertragsrechts sowie des Steuerrechts nachweisen und sich mit dem VDVM Code of Conduct identifizieren. Und zum Schutz seiner Kunden muss der VDVM-Makler eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in doppelter Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs gemäß § 9 Versicherungsvermittlungs-verordnung nachweisen. Bei einem VDVM-Versicherungsmakler sind Sie daher in guten Händen. Seine Mitgliedschaft im VDVM gibt Ihnen die Gewissheit, einen wirklich qualifizierten Partner zu haben.







Wer eine Versicherung braucht - egal ob als Privatperson oder als Unternehmen - hat heute verschiedene Möglichkeiten, einen Vertrag abzuschließen. Ein Weg führt über die Beratung und Vermittlung durch einen Versicherungsmakler. Im Gegensatz zu anderen Vertriebsformen ist ein Versicherungsmakler an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und damit ein absolut unabhängiger Partner. Er wird deshalb auch als „treuhänderischer Sachwalter" Ihrer Versicherungsinteressen bezeichnet. Mit anderen Worten: Der Versicherungsmakler steht auf Ihrer Seite.

Mit der Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist ein hohes Maß an Verantwortung verbunden. Und insofern ist es gut, dass Sie seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie im Mai 2007 das Recht darauf haben, zu erfahren, ob jemand, der mit Ihnen über Versicherungen sprechen möchte, als unabhängiger Versicherungsmakler aus der Breite des Marktes berät oder im Auftrag von einem oder von mehreren Versicherungsunternehmen unterwegs ist.

Alle in Deutschland tätigen Versicherungsvermittler - und damit auch Versicherungsmakler - sind bei der IHK registriert. Unter www.vermittlerregister.info können Sie im Internet die Registrierung und damit auch den Status eines Vermittlers überprüfen.

Ausgehend von der EU-Vermittlerrichtlinie beschreibt das deutsche Recht in der Gewerbeordnung (GewO), in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Anforderungen an berufliche Qualifikation, die Zuverlässigkeit und die finanziellen Verhältnisse für eine Tätigkeit als Versicherungsmakler, außerdem werden die Beratungs- und Dokumentationspflichten geregelt.