Mittwoch, 15. Mai 2013

Hätten Sie es gewusst # 4


Es stellt sich vor # 4: Ina Kapp, Geschäftsführerin der Unternehmensberatung ipu consult



Eine wohlklingende Stimme öffnet Türen. Sie unterstützt das eigene Anliegen und erleichtert die Kommunikation. Doch dieses Potenzial ruft nicht jeder automatisch ab.
 
Daher startet Ina Kapp, Geschäftsführerin der Unternehmensberatung ipu consult und Neu-Landauerin, die Workshop-Reihe „Das klingt gut! – die Stimme als Erfolgsfaktor im Business“. Ab 15. Juni, 10 Uhr können Geschäftsleute, Vielredner und andere Interessierte im Landauer Parkhotel das Potenzial ihrer Sprechstimme entdecken.
Als Unternehmensberaterin mit 20-jähriger Berufserfahrung und ausgebildete Opernsängerin weiß ich um die Bedeutung des richtigen Stimmeinsatzes im beruflichen Alltag. Eine wohlklingende, authentische Stimme bedeutet einen Vorsprung in der Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern.

Anmeldungen sind über die website www.bin-ich-stimmig.de oder per E-Mail an ik@ipu-consult.de möglich. Ein weiterer Basis-Workshop findet am 29. Juni statt. Die Fortgeschrittenen-Workshops starten im September.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter meiner Handynummer 0171 205 28 24 oder per E-Mail an ik@ipu-consult.de zur Verfügung.

Dienstag, 14. Mai 2013

Deutsche Patientenverfügung gilt nicht im Ausland



Eine in Deutschland erstellte Patientenverfügung gilt nicht im Ausland, sondern grundsätzlich nur in Deutschland. Die deutsche Patientenverfügung kann im Ausland nicht verbindlich sein, da jeder Mediziner vor Ort sich an das lokal geltende (Medizin-) Recht halten muss. Darauf weist der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE e.V.) hin.
Eine Patientenverfügung, die in Deutschland ausgestellte wurde, gilt nicht im Ausland. Denn in verschiedenen Ländern gelten unterschiedliche Regelungen zum Patientenwillen in Extremsituationen. 
Eine Patientenverfügung ins Ausland mitzunehmen, kann prinzipiell durchaus hilfreich sein (wenn diese dann auch in der Landessprache vorliegt oder dort englisch verstanden wird).
Keine international gültige Patientenverfügung
Jedoch kann niemand garantieren, dass sich die Ärzte daran halten werden. In letzter Instanz wird immer der Arzt entscheiden. Tatsache ist auch: Es gibt keine international gültige Patientenverfügung oder entsprechende Dokumente.
Eine weitere Faustregel aus medizinischer Sicht lautet: Je unterentwickelter das Land beziehungsweise je schlechter die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Klinik, desto weniger werden sich die involvierten Personen auch für die Patientenverfügung ausländischer Touristen beziehungsweise Auswanderer interessieren und sich daran halten.
Je unterentwickelter das Land – desto geringer das Interesse für Patientenverfügung
„Viele deutsche Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollen oder eine Weltreise planen, beschäftigen sich unserer Erfahrung nach mit dem Thema Tod und Unfall im Ausland – vor allem angesichts begrenzter medizinischer Möglichkeiten in vielen Ländern“.
Ruheständlern, die sich im Ausland niederlassen oder die Welt bereisen wollen, empfehlen wir, sich vor dem Auslandsantritt gründlich über die Gesundheitssysteme und Ausstattung der Krankenhäuser in den entsprechenden Ländern zu informieren. Eine Beratung diesbezüglich sowie unter anderem eine weltweit gültige Rechtsschutzversicherung und Assistance-Leistungen bietet der BDAE e.V. im Rahmen seiner Mitgliedschaft. Diese kostet 102 Euro im Jahr. Der BDAE bietet mit dem Tarif EXPAT RETIRED außerdem eine Auslandskrankenversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von deutschen Rentnern im Ausland zugeschnitten ist.

Zukünftig die Qualität Ihres Versicherungsvermittlers messen!


Versicherungswirtschaft startet Weiterbildungsoffensive - und wir sind mit dabei!
Die Versicherungswirtschaft startet Weiterbildungsoffensive für Versicherungsvermittler. Mit der freiwilligen Initiative „gut beraten“ sollen Fach- und Beratungskompetenz der Vermittler gestärkt werden. Versicherungsvermittler können via regelmäßiger Weiterbildung ihr Engagement, Fachwissen und Beratungskompetenz ein unabhängiges Zertifikat erhalten.
Die Versicherungswirtschaft startet Weiterbildungsoffensive „gut beraten“ für Versicherungsvermittler. Diese sollen in Zukunft noch stärker in punkto Fach- und Beratungskompetenz weitergebildet werden. "Unser gemeinsames Ziel ist die Stärkung der Beratungsqualität in unserer Branche", sagt Josef Beutelmann, Vorstandsvorsitzender des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV).
Weiterbildungsoffensive: Stärkung der Beratungsqualität
Dazu haben die Initiatoren* ein unternehmensübergreifendes Zertifikat erstellt. So können Vermittler das Weiterbildungsengagement gegenüber den Kunden transparent machen. Das Zertifikat können Versicherungsvermittler erhalten in dem sie innerhalb von fünf Jahren, über die Teilnahme an entsprechenden unternehmensinternen und externen Bildungsmaßnahmen, 200 Weiterbildungspunkte sammeln.
Ein Punkt entspricht dabei einer Lerneinheit von 45 Minuten. Die Punkte jedes teilnehmenden Vermittlers werden auf einem unabhängigen Weiterbildungskonto in einer zentralen Datenbank erfasst. Einen Nachweis über die Teilnahme an der Initiative können Vermittler bereits nach einem Jahr bekommen.
"Im Rahmen der Initiative sollen künftig solche Bildungsmaßnahmen honoriert werden, die die Fach- und Beratungskompetenz der Vermittler weiterentwickeln und somit einer besseren Kundenberatung dienen"
Bildungsmaßnahmen sollen honoriert werden
Bis Ende 2013 sollen die neuen Regeln und Verfahren mit zwölf Pilotunternehmen getestet werden. Ab 2014 soll die Initiative dann in Deutschland von rund 300.000 Versicherungsvermittlern, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen ebenso wie Bildungsanbietern genutzt werden.
*Initiatoren des Branchenprojekts sind der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV), das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV), der Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.V. (VGA), der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) sowie ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft / Bundesfachgruppe Versicherungen und VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V.

Wenn aus Kindern Leute werden - Was Eltern beim Berufsstart ihrer Kinder beachten sollten

Ihr Kind wird flügge

Mit dem Ende der Schulzeit und dem Antritt einer Ausbildung ändert sich gewaltig viel im Leben Ihrer Kinder. Längere Arbeitszeiten, weniger Freizeit und weniger Toleranz für Jux, Tollerei und Fehler. Dieser erste Schritt in die Erwachsenenwelt fordert Ihr Kind. Viele Erfahrungen werden zum ersten Mal überhaupt gemacht. Geht der Ausbildungsbeginn auch mit
einem Auszug zum Ausbildungsort einher, steht Ihr Sprössling erstmals ganz allein auf eigenen Beinen. In dieser Phase gibt es tausend Dinge, die man im Kopf hat – und bedenkt sehr vieles von dem nicht, was es zu regeln gäbe. Natürlich auch, weil man als junger Erwachsener diese Dinge noch gar nicht weiß. Sie werden nie mehr so viel Einfluss auf Ihr Kind haben,
wie noch jetzt zum Ausbildungsbeginn. Nutzen Sie dies, um für Ihr Kind wichtige Weichen zu stellen, damit Ausbildung und die Zeit danach nicht durch böse Überraschungen überschattet werden.

Persönliche Absicherung

Ihr Kind stellt mit dem Beginn der Ausbildung erste Weichen für die berufliche und eine dadurch hoffentlich auch finanziell solide Zukunft. Den Blick für die möglichen Gefahren, die auf diesem Weg lauern können, haben die Jugendlichen noch nicht – helfen Sie daher bitte dabei, dass auch bei der Absicherung wesentliche Weichen gestellt werden.

Absicherung der eigenen Arbeitskraft

Es mag Ihnen verfrüht erscheinen, aber schon zu Beginn der Ausbildung sollte man über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Schließlich scheidet jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben aus.
Trifft es junge Arbeitnehmer, kann dies doppelt schwer wiegen, da zu Beginn der Ausbildung noch keinerlei Absicherung über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfolgt. Hierfür muss zunächst eine fünfjährige Wartezeit erfüllt werden.

88,5 % aller Berufsunfähigkeitsfälle haben eine Krankheit zur Ursache. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet gegen Folgen dieser Gefahr den bestmöglichen Schutz. Die guten Tarife am Markt leisten nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, sondern auch bei vorübergehenden Fällen, die voraussichtlich sechs Monate anhalten. Damit besteht also auch Versicherungsschutz für erfolgreich verlaufende Krebsbehandlungen, Depressionen, Rehamaßnahmen nach einem Unfall, etc.

Ein Großteil der guten Versicherer für diesen Bereich bietet auch für einen Auszubildenden die Möglichkeit, bis zu 1.000,-- Euro monatlicher Rente abzusichern, also durchaus eine Größenordnung, mit der man zumindest ein bescheidenes Leben bestreiten kann. Bedingt durch das junge Alter und den damit verbunden meist guten Gesundheitszustand, ist diese wichtigste aller persönlichen Absicherungen verhältnismäßig
preiswert. Auf sie sollte keinesfalls verzichtet und so schnell wie möglich abgeschlossen werden.

Daneben gehen 11,5 % aller Berufsunfähigkeiten auf Unfälle zurück. Sie können über eine Unfallversicherung finanziell abgesichert werden. Allerdings ist eine Unfallversicherung erstlinig dafür da, die Kosten bestreiten zu können die aus einer unfallbedingten Behinderung heraus resultieren können. Sie ersetzt aber kein Einkommen, das einem evtl. dauerhaft entgeht, wenn man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann.

Früh genug für das Alter vorsorgen

Auch das Thema Altersvorsorge sollte möglichst frühzeitig angegangen werden. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kind wohl noch nie langfristig so viel Geld verdient hat wie jetzt. Man richtet sein Konsumverhalten nach den verfügbaren Mitteln aus, daher wird Ihrem Kind Geld nicht fehlen, an das es nicht gewöhnt ist. Im Kern ist der Vermögensaufbau für das Alter eine sehr einfache Sache: Für ein bestimmtes Sparziel muss über eine bestimmte Anzahl von Jahren ein bestimmter Sparbeitrag angesammelt werden. Wer mit 17 Jahren bis zum
67. Lebensjahr monatlich 100 € spart, hat am Ende (ohne Zinsgewinn) 60.000 €. Wer wartet bis er 30 ist, muss für das selbe Ergebnis bereits 167 € sparen, der 40jährige gar 186 €.
Zeit ist also ein wichtiger Faktor, wenn man die Belastung für die Altersvorsorge niedrig halten will. Wer sich bereits früh um dieses Problem kümmert, der wird vom Zinses-Zins-Effekt belohnt. Je nach gewünschter Flexibilität, steuerlicher Behandlung und Risiko-Vorlieben kann ein anderer Durchführungsweg oder ein anderes Produkt der für Ihr Kind passende sein. Welches es ist, können wir nur im persönlichen Gespräch
feststellen. Auf den Sonderfall „Riester-Rente“ sei hier aber bereits hingewiesen:

Bedingt durch die relativ niedrige Ausbildungsvergütung erhalten Auszubildende bereits bei sehr geringen monatlichen Sparraten die volle Riester-Förderung. Diese beträgt pro Jahr immerhin 154 €. Wer bis zum 25. Lebensjahr erstmalig einen Riester-Vertrag abschließt, erhält zusätzlich noch einen einmaligen
Berufsstarterbonus in Höhe von 200 €.
Beispiel:
18jähriger Auszubildender zum Verfahrensmechaniker
(2. Lehrjahr), Ausbildungsvergütung 650 €
Nötiger Monatsbeitrag für Riester: 13,17 € (=158,04 € im Jahr)
Förderung im ersten Jahr: 154 € Grundförderung + 200 € Berufsstarterbonus = 354 € Gesamtförderung

In diesem Beispiel erhält der Auszubildende mehr als das Doppelte seines Eigenbeitrags als Fördergeschenk. Eine Riester-Rente kann also eine sehr lohnende Form der Altersvorsorge sein.

Krankenversicherung

Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie fallen somit mit Ausbildungsbeginn aus der elterlichen Familienversicherung heraus. Da der größte Teil der Leistungen der 145 Krankenkassen in Deutschland über das Sozialgesetzbuch geregelt werden, sind diese Leistungen
absolut identisch. Lediglich bei den freiwilligen Leistungen gibt es kleine Unterschiede.

Fest steht auf jeden Fall, dass es enormen Bedarf bei der Ergänzung der gesundheitlichen Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt. Bedingt durch das normalerweise junge Alter eines Auszubildenden, sind die Kosten für Krankenzusatzversicherungsschutz sehr attraktiv.
Tarife gibt es für nahezu jeden Bereich (z. B. Zahnzusatz, Krankenhaus- oder Krankentagegeld, Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen,…).
Vor allem der Bereich der stationären Zusatzversicherung verdient hier große Aufmerksamkeit.
Mit einer stationären Zusatzversicherung wird man in einem Krankenhaus seiner Wahl als Privatpatient behandelt. Auf Wunsch auch vom Chefarzt. Man liegt im Ein-, bzw. Zweibettzimmer und kann die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen. Schwere Krankheiten bedeuten lange Ausfallzeiten. Lange Ausfallzeiten gefährden den erfolgreichen Verlauf der Ausbildung. Je besser die medizinische Versorgung ist, desto wahrscheinlicher ist auch ein schneller Genesungsverlauf.

Während der Ausbildung noch mitversichert ?!?

Für die Dauer der Aubildung genießt Ihr Kind in einigen Fällen noch Versicherungsschutz über Ihre Verträge. Lassen Sie uns die wichtigen Sparten einzeln betrachten.

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Beispielhaft für solch einen Schaden ist eine Mietwohnung, die durch eine vergessene Herdplatte
ausbrennt. Für die Dauer der ersten Berufsausbildung sind Kinder im Regelfall noch über den Privathaftpflichtvertrag der Eltern abgesichert. Dies ist in den Bedingungswerken jedoch sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Bezieht das Kind
eine eigene Wohnung, empfiehlt es sich, diesen Vertrag ggf. darauf zu prüfen, ob eine Deckung für Mietsachschäden an Immobilien mit gedeckt ist. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung empfehlen wir Ihrem Kind den Abschluss eines eigenen Vertrags.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung stellt das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für all das auf und macht daher großen Sinn. Auch bei dieser Versicherungssparte ist Ihr Kind im Regelfall, wie bei der Privathaftpflichtversicherung, noch mitversichert. Dies ist aber auch in den Bedingungswerken der
jeweiligen Versicherung sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Falle ihr Kind die erste eigene Wohnung bzw. ein gemietetes Zimmer am Ausbildungsort bezieht, sollten Sie diesen gemieteten Wohnraum über den Mieter-Rechtsschutz in Ihre Rechtsschutzversicherung mit einschließen, wenn Ihre Familie bereits über einen solchen Schutz verfügt. Ebenso wäre zu prüfen, ob der erste PKW Ihres Kindes mitversichert ist. Ein Verkehrsunfall kann neben Verletzungen auch große finanzielle Folgen haben!

KFZ-Versicherung

Zum Ausbildungsbeginn belohnen sich die Kinder naturgemäß mit dem Führerschein und dem ersten eigenen Auto. Wer erinnert sich nicht an diese wunderbare Zeit der großen Freiheit?
Leider zeigen die Statistiken auch, dass junge Fahrer um ein Vielfaches häufiger Unfälle im Straßenverkehr verursachen, als dies bei Personen mit mehrjähriger Fahrerfahrung der Fall ist. Dies spiegelt sich auch in den Beiträgen wider, die ein Fahranfänger für seine KFZ-Versicherung zahlen muss. Um die Kosten Ihres Kindes hier gering zu halten, empfiehlt es sich, Zulassung und Versicherung des Wagens auf einen Elternteil
laufen zu lassen. Gibt es bei Ihnen evtl. noch einen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt eines früheren Zweit- oder Drittwagens, kann dieser genutzt werden. Hat Ihr Kind den Führerschein schon ein paar Jahre, lässt sich der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt auf einen eigenen Versicherungsvertrag übertragen. Ihr Kind erhält jedoch nie mehr schadenfreie Jahre, als es selbst seit Führerscheinausstellung hätte erfahren können. Je nach Wert und Alter des Fahrzeugs Ihres Kindes, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist normalerweise nicht nötig, da die bereits oben thematisierte Unfallversicherung auch im Straßenverkehr greift. Verursacht Ihr Kind einen Schaden, bei dem ein Insasse geschädigt wird, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz des Geschädigten auf.

Hausratversicherung

Ihre Hausratversicherung deckt in erster Linie den Hausrat an Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort ab. Da die versicherten Sachen im Rahmen der Hausratversicherung nicht Ihnen persönlich gehören müssen, besteht auch für Eigentum Ihres Kindes Versicherungsschutz. Teil der Leistungen einer Hausratversicherung ist auch die sog. Außenversicherung. Diese bietet vorübergehend auch außerhalb Ihres Wohnsitzes Versicherungsschutz. Es kann sein, dass Ihr Hausratversicherer die von Ihrem Kind bezogenen Räume noch nicht als gegründeten eigenen Hausstand wertet – der Hausrat den Ihr Kind in der „eigenen Bude“ hat, wäre dann grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung mit versichert. Dies muss
im Vorfeld aber mit dem Versicherer besprochen und auch schriftlich bestätigt werden. Wichtig ist dann auch auf die geltenden Summenbegrenzungen zu achten. Üblicherweise sind 10 % der Versicherungssumme Ihres Hausratversicherungsvertrags sind versichert (oft noch auf 10.000 bis 12.000 Euro begrenzt). Sollte der Neuwert der Einrichtung Ihres Kindes diese Summe übersteigen, empfiehlt sich der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

Glasversicherung

Die Glasversicherung zählt zu den nicht unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber dennoch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet werden. Zerbricht eine Türverglasung, weil Sie die Tür ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müsste Ihr Kind für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr kleines Geld erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mit versichert.

Unfallversicherung

In der Ausbildung ist Ihr Kind nun während der Arbeits- und Berufsschulzeit und auf den Wegen hin und zurück durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Deren Leistungen sind in erster Linie darauf abgestimmt, für die Kosten der gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
aufzukommen; auch für Rehabilitationskosten, die daraus entstehen. Kapitalleistungen werden erst ab einer mindestens 20 %-igen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer kleinen Rente gezahlt. Für Unfälle im rein privaten Bereich, die gut 70 % der Unfallstatistik einnehmen, sieht sie gar keine Leistung vor. Anders ist es bei einer privaten Unfallversicherung, deren Deckung 24 Stunden am Tag bei allen normalen Tätigkeiten des Alltags (auch Arbeit und Schule) gilt. Außerdem leistet die private
gelebt werden kann. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch spezielles Sportgerät fallen. Besteht bereits eine private Unfallversicherung, in der auch Ihr Kind mit abgesichert ist, sollte die Berufsgruppe überprüft werden, in der Ihr Kind tätig ist. In der Regel kann Ihr Kind bis zur Volljährigkeit im preiswerten Kindertarif versichert werden bzw. versichert bleiben. Mit Erreichen der Volljährigkeit muss eine Anpassung an die korrekte Berufsgruppe erfolgen. Handwerklich tätige Personen müssen, bedingt durch ihr höheres Unfallrisiko, einen höheren Beitrag zahlen. Wichtig ist auch, die Versicherungssummen ausreichend hoch zu wählen – und diese nicht zugunsten eines niedrigeren Beitrags zu senken. Eine Versicherung muss immer einen konkreten Zweck erfüllen können!

Unfallversicherung bereits bei einer 1 %-igen Invalidität und kann hinsichtlich der gewünschten Leistungen angepasst werden. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal

Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen

Neben der Altersvorsorge spielt auch das Thema Vermögensaufbau eine wichtige Rolle. Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen sind hierfür ein guter erster Baustein. Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen (Alleinstehende: 20.000 Euro bzw. 17.900 bei wohnwirtschaftlicher Anlage), die von einem Auszubildenden normalerweise noch nicht erreicht werden, erhält man eine Arbeitnehmersparzulage als Förderung der Anlage. Die beiden gängigsten auf diese Art geförderten Sparformen sind der Bausparvertrag und der Fondssparplan. Beim Bausparvertrag werden auf maximal 470 Euro Sparbeitrag im
Jahr 9 % Arbeitnehmersparzulage gezahlt, beim Fondssparplan sind es 20 % auf max. 400 Euro Sparbeitrag. Bedingt durch diese recht üppige Unterstützung des Sparbestrebens, machen Vermögenswirksame Leistungen auch dann Sinn, wenn sich der Arbeitgeber nicht mit einem Zuschuss daran beteiligt. Nach einer siebenjährigen Vertragslaufzeit kann ein solcher Vertrag dann ohne Zweckbindung ausbezahlt werden. Die Einschränkungen der Verwendbarkeit, die es bei der Wohnungsbauprämie gibt, ist hier nicht vorgesehen.

Ausbildungsversicherung fällig?

Nicht selten haben Eltern, Großeltern oder andere Verwandte einen kleinen Sparvertrag oder eine Ausbildungsversicherung für ein Kind abgeschlossen. Auch diese Verträge werden in der Regel um die Aufnahme einer Berufsausbildung herum fällig und ausbezahlt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, wofür das Geld verwendet werden soll. Finanzielle Rücklagen entspannen die Lage für die Dauer einer Jobsuche nach der Ausbildung. Für die Wiederanlage eignen sich verschiedene Finanzprodukte.
Lassen Sie uns zu gegebener Zeit darüber sprechen.

Hilfestellung geben – ohne Bevormundung

Die eigenen Kinder bleiben die eigenen Kinder – egal wie alt sie sind. Natürlich muss man ihnen mit steigendem Alter immer größere Freiräume lassen. Aber gerade bei den ersten Schritten im Berufsleben sollte doch noch der ein oder andere Anstoß in die richtige Richtung erfolgen. Viele Erfahrungen muss man erst selbst machen, bevor man das damit verbundene Problem als solches erkennen und künftig bedenken kann. Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Ihr Wissen mit Ihrem Kind. Gerade auch der Versicherungsbereich ist für viele junge Menschen unbekanntes Neuland!