Dienstag, 14. Januar 2014

Hätten Sie es gewusst? # 5

  •  Die meisten Krankheitstage bei Nichtselbst-ständigen sind durch Rückenschmerzen begründet. 
  • Als Bürgermeister, Landrat, Beamter oder auch als Angestellter im öffentlichen Dienst können Sie unter Umständen für Fehler im Dienst haftbar gemacht werden. Über eine Diensthaftpflicht lässt sich diese Haftung meist auffangen. Haben Sie Verantwortung über Kassen, Investitionen, Fördergelder, bzw. können Ihre Entscheidungen das Vermögen eines Dritten gefährden, kann ggf. eine weitere gesonderte Vermögensschadendeckung nötig sein.

Wird Ihre Krankenversicherung auch zu "teuer"?

Auch in diesem Jahr wird es bei manchen Tarifen einiger Krankenversicherer zu Beitragsanpassungen kommen. Entgegen der landläufigen Meinung sind diese Tarife dadurch aber nicht zu teuer – vielmehr kosten Sie nach der Anhebung des Beitrags genau das, was Sie kosten müssen, um für ihre Versichertengemeinschaft weiterhin funktionieren zu können. Die Private Krankenversicherung musste in den vergangenen Jahren einige unangenehme politische Entscheidungen verkraften. Im Zuge der Versicherungspflicht darf Kunden, die keine Beiträge zahlen, nicht mehr gekündigt werden – Kosten für akute Behandlungen müssen dennoch getragen werden. Diese Sonderbelastungen wirken
sich natürlich entsprechend aus. Die steigende Lebenserwartung führt zu einer insgesamt höheren Kostenbelastung für den Versicherer, als dies früher der Fall war. Die normale Kostensteigerung im Gesundheitssystem (Personal, Material, Energie...) und der allgemeine Fortschritt der Medizin (neue Behandlungsmethoden) müssen ebenso aufgefangen werden – die Privaten Krankenversicherungen haben sich ja vertraglich dazu verpflichtet, auch diese Behandlungen zu zahlen.
Beitragsanpassungen sind also kaum zu vermeiden. So unangenehm das ist, so falsch ist meist die Kündigung des Vertrags.

Oft lässt sich durch eine Tarifumstellung innerhalb der Tarifwelt Ihres Versicherers eine Lösung finden, die Ihrem Geldbeutel besser gefällt. Dies kann u. a. durch eine höhere Selbstbeteiligung oder den Wechsel in einen jüngeren Tarif (§ 204 VVG macht es möglich) dargestellt werden. Wenden Sie sich bitte einfach an uns, wenn Sie hierzu eine Beratung wünschen. Wir nehmen Ihre Betreuung ernst!

Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haften privat!

Ein großer Teil der GmbHs im Land sind ausschließlich inhabergeführt.
Denn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen außen vor ist. § 13 Abs. 2 GmbHGesetz verspricht, dass die Haftung im Außenverhältnis auf das
Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Doch welche Regelungen greifen im Innenverhältnis? § 43 Abs. 2 GmbHG regelt hier: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“ Die Gesellschaft – als eigenständige juristische Rechtsperson – kann also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Eine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) kennt das Gesetz nicht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren stark dazu tendiert, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen,
wenn dessen Fehler ursächlich für z. B. einen Forderungsausfall war. Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da ja das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird. Muss sich im schlimmsten Fall ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen, wird dieser natürlich alle Möglichkeiten ausloten, an die nötigen Finanzmittel zu gelangen. Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann dann dahin sein.
Vielen GGFs ist diese Problematik nicht bewusst!


Eine D & O Versicherung („Directors & Officers“ oder auch „Managerhaftpflicht“) kann für einen solchen Fall die Rettung sein. Dieser sinnvolle Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen Sie besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme ggf. auch dafür auf. 
Bei ausreichend hoher Versicherungssumme bleibt das Privatvermögen verschont. Ein solcher Vertrag kann von jeder Kapitalgesellschaft abgeschlossen werden. Versichert sind im Vertragsrahmen alle geschäftsführenden Organe. Die D & O Versicherung ersetzt der Gesellschaft den verursachten Schaden. Eine win-win-Situation für alle Beteiligten.

Übrigens: Im Falle einer Unternehmensinsolvenz kann es schnell dazu kömmen, dass Beiträge zur Versicherung nicht mehr gezahlt werden. Der Versicherungsschutz kann dann gefährdet sein. Angestellte Entscheider können diese Gefahr umgehen, indem sie selbst eine personenbezogene Absicherung abschließen.
Das Haftungspotential als Führungskraft ist enorm. Setzen Sie ihr privates Lebenswerk daher nicht aufs Spiel!

Selbstständig? Naja, nicht so richtig...

Betreiben Sie auch ein Gewerbe neben Ihrem eigentlichen Beruf? Haben Sie einen Büro- oder Buchhaltungsservice?
Handeln ein wenig mit Gebrauchtwagen oder gehen regelmäßig als Händler auf Flohmärkte? Oder verdienen Sie sich als Musiker ein paar Euro nebenbei? Wie auch immer ein
Nebengewerbe geartet sein mag, es bleibt eine selbstständige Tätigkeit – und die ist im privaten Versicherungsschutz grundsätzlich nicht abgedeckt.
Beschädigen Sie beispielsweise bei einem Kunden etwas, tritt Ihre Privathaftpflicht hierfür nicht ein. Ebenso wird bei einem Einbruch entwendete Handelsware nicht von Ihrer Hausratversicherung erstattet. 

Damit es im Schadensfall nicht zu einem bösen Erwachen kommt, sollte frühzeitig geprüft
werden, ob ggf. eine gesonderte Absicherung nötig ist – denn es gibt in gewissen Grenzen Ausnahmen vom generellen Ausschluss der privaten Verträge. Wir klären gerne für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall Handlungsbedarf besteht. Gerne informieren wir Sie über Haftungsszenarien und zeigen Möglichkeiten der Absicherung auf. Auch spezielle Probleme – wie z. B. Schäden auf Transportwegen – können wir absichern helfen. Und hätten Sie gedacht, dass Sie wie ein Hersteller
für ein Produkt Verantwortung tragen müssen, das Sie z. B. aus China importieren? Unsere Zeit hält sehr interessante Möglichkeiten bereit, ein lukratives Nebengewerbe aufzubauen. Doch wo Licht ist, gibt es auch Schattenseiten.

Sprechen Sie uns bitte auf dieses Thema an, wenn Sie betroffen sind. Nehmen Sie dieses Risiko nicht auf die leichte Schulter!

Guter Vorsatz fürs neue Jahr: Hinterbliebenenabsicherung


Nichts im Leben ist so sicher wie der Tod. An ihm kommt keiner vorbei. Daher darf man dieses Thema auch nicht tabuisieren. Besser ist es, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und die nötigen Weichen zu stellen – mit dem Problem werden spätestens beim eigenen Tod die Angehörigen konfrontiert.

Je jünger Sie bei Ihrem Ableben sind, desto größere finanzielle Lücken verursachen Sie für die eigene Familie. Für viele stellt sich die Frage der Todesfallabsicherung oft nur im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung – und auch nur dann, wenn die finanzierende Bank einen solchen Schutz fordert. Eine solche Absicherung ist gut und sinnvoll. Achtet man darauf, dass Versicherungssumme und Laufzeit auch auf den gesamten Finanzierungszeitraum abgestimmt sind, bleibt der Familie zumindest die Belastung einer monatlichen Rate erspart. 
Doch was ist mit den sonstigen laufenden Kosten? Diese sinken in vielen Bereichen kaum oder gar nicht, nur weil eine Person weniger im Haus wohnt. Heizung, Strom, Gas, Versicherungsbeiträge,... – viele Belastungen bleiben weitestgehend fixiert. Die gesetzliche Rente kennt zwar die Witwen- bzw. Witwerrente – sie wird allerdings mit dem laufendem Einkommen eines Ehepartners verrechnet. 
Dass man es generell am Lebensstandard spüren wird, wenn ein Einkommen fehlt, liegt auf der Hand. Neben zweckgebundenen sollten Sie daher auch eine zweckoffene Absicherung vorweisen können, über die Ihre Familie im Fall der Fälle frei verfügen kann: Drei bis fünf Jahresnettogehälter sollten Sie dabei einplanen. Jeder Partner sollte zudem über eine eigene Absicherung verfügen. 

„Sparen“ Sie nicht an der falschen Stelle – nötigen Schutz gibt es bereis für kleines Geld. Sie können nicht wissen was das Schicksal für Sie bereit hält.

Wissenswertes aus der Risikovorsorge

Für Mieter und Vermieter

„Manche Menschen haben kein Talent zum Hauswirt, andere nicht zum Mieter.“ Dieser Spruch des schweizerischen Schriftstellers Johannes Scherr zeugt vom hohen Konfliktpotenzial beider Parteien. So gehen die Meinungen über den Zustand der Wohnung bei Übergabe, Übernahme von Instandhaltungsaufgaben, Kehrwochen oder auch die Höhe der jährlichen Nebenkostenabrechnung schnell auseinander. In vielen Fällen kann es dann sogar ganz gut sein, wenn ein Anwalt für Klarheit sorgt und beiden Parteien aufzeigt, was wirklich rechtens ist. Auf diese Weise lässt sich die eigene
Sicht der Dinge verbindlich an die der aktuellen Rechtsprechung anpassen. Rechtsschutztarife für die Anliegen von Vermietern und Mietern sorgen dafür, dass man die Kosten für Rechtsstreitigkeiten nicht scheuen muss.

Speziell als Vermieter sollte man kein Risiko hinsichtlich des umfassenden Versicherungsschutzes eingehen: Es gab noch nie so viele Privatinsolvenzen wie in den letzten Jahren. Entsprechend oft bleiben Wohnungsmieter die Miete schuldig und Vermieter auf den Kosten sitzen. Einen schlechten Mieter zu räumen ist eine langwierige, kostenintensive Sache, wenn man sich nicht selbst rechtlich angreifbar machen will. Bis es zum gerichtlichen Räumungsurteil kommt und die Räumung unter Aufsicht des Gerichtsvollziehers durchgeführt werden kann, fallen schnell Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro an. Angesichts dessen sind die Kosten einer geeigneten Rechtsschutzversicherung erfreulich niedrig. Ergänzend empfiehlt sich für Härtefälle auch der Abschluss einer Mietnomadenversicherung.

Für Kinder

Vorsorge ist tatsächlich bereits für die Jüngsten nötig. Wem ist nicht wohler, wenn ein erfahrener Arzt eine nötige OP durchführt? Wer möchte nicht, dass bei schwerer Erkrankung das künftige finanzielle Auskommen gesichert ist? Wer will nicht die Sicherheit, dass das Kind auch nach einem
schweren Unfall noch möglichst aktiv am Leben teilnehmen kann? In all diesen Bereichen lässt sich mit sehr überschaubarem finanziellen Aufwand eine Lösung finden. Auch ganz praktische Dinge, wie Führerschein und erstes Auto, lassen sich einfach darstellen, wenn man die Zeit und den Zinseszinseffekt für das Kind arbeiten lässt. Die bekannte Ausbildungs- bzw. Aussteuerversicherung leistet hier gute Dienste, auch wenn einer der Versorger verstirbt. In modernerer Form
kann hier sogar ein Grundstein zu einer finanziell gesicherten Zukunft des Kindes gelegt werden. Lassen Sie uns doch im gemeinsamen Gespräch herausfinden, wie Ihre Vorstellungen am besten umgesetzt werden können.