Dienstag, 6. November 2012
Wie verhalten Sie sich richtig bei einem Wildunfall?
Besonders im Herbst häufen sich die Unfallzahlen mit Wild. Die zeitige Dämmerung, schwierige Lichtverhältnisse, Tiere in der Brunft oder auf Nahrungssuche – das alles kann dazu führen. Abgesehen von den fahrtechnischen Hinweisen und Tipps zum richtigen Fahrverhalten, die Sie auf vielen Seiten von Automobilclubs nachlesen können, kommt es auch versicherungsbezogen auf einige Aspekte besonders an. Doch nicht jeder Kraftfahrer weiß in einer derartigen Stresssituation, wie er sich nach einem Wildunfall korrekt verhalten soll, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Wie bei anderen Unfällen auch, gilt es die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck abzusichern. Sorgen Sie zusätzlich mit einer Warnweste dafür, selbst gesehen zu werden. Entfernen Sie nun das tote Wild von der Fahrbahn in Richtung Straßenrand, damit keine weiteren Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Aber, Vorsicht! Ist das Tier “nur” verletzt, fassen Sie es nicht an, um nicht selbst gebissen oder verletzt zu werden. Alarmieren Sie anschließend die Polizei, die sich dann um die Information eines Jägers/Försters kümmert, der die Beseitigung des Wilds übernimmt. Lassen Sie sich jetzt von der Polizei (oder dem Jagdpächter) für die Versicherung eine Bescheinigung zum Nachweis über die Schadenaufnahme geben. Fotografieren Sie die Unfallstelle am besten und dokumentieren Sie so den Schaden.
Gut zu wissen: Zusammenstöße mit Wild sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung mitversichert, diese ist auch automatisch in der Vollkasko enthalten. Ein solcher Wildschaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Weichen Sie allerdings einem Tier aus, um einen Zusammenstoß zu verhindern und beschädigen Sie dabei Ihr Fahrzeug, ist Ihr Auto zwar in der Regel über die Vollkasko abgesichert, aber dieses Fahrverhalten und die Folgen hätten Einfluss auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt.
Informieren Sie sich vorab gezielt. Wir wünschen Ihnen allzeit eine sichere Fahrt!
>> Auf den Online-Seiten des Berliner TAGESSPIEGEL können Sie sich ein Video zum korrekten Verhalten bei einem Wildunfall anschauen: http://bit.ly/RrfiqO.
Dienstag, 16. Oktober 2012
Neue Zähne vom Chef?
Da brauchen Sie nicht länger drüber lächeln! Schließlich ist im
Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) vieles möglich. Das
denken auch immer mehr Arbeitnehmer und Angestellte – und deshalb
steigt ihr Interesse an optionalen Zusatzleistungen im Rahmen der bKV.
Auch in den Medien, in den Firmen und unter Freunden und Bekannten wird die Suche nach zusätzlichen Vergütungsmöglichkeiten immer mehr zum Thema. Für knapp jeden zweiten Arbeitnehmer (46 %) ist ein betrieblicher Gesundheitsschutz wichtiger als etwa ein vom Unternehmen gestellter Firmenwagen; noch deutlich mehr würden sich über bKV-Zusatzleistungen freuen anstelle eines gesponserten Smartphones. Das ergab eine aktuelle Studie.
Bereits im Frühjahr 2011 sprach auch der Bundesfinanzhof hierzu ein klares Urteil: Ausgaben für betrieblichen Gesundheitsschutz in Höhe von 44 Euro pro Mitarbeiter/Monat sind steuer- und sozialabgabenfrei. Die Unternehmen können also Lohnnebenkosten sparen und ihren Mitarbeitern günstig einen umfassenden Zusatzschutz anbieten – von einer ergänzenden Zahnpolice bis zum Krankentagegeld. Doch viele Unternehmen verkennen die Bedeutung aktuell noch. Vielleicht können Sie als Arbeitnehmer in der nächsten Gehaltsverhandlung einen Vorstoß wagen?!
Wir freuen uns auf Ihr wachsendes Interesse und beraten Sie gerne unabhängig und kompetent.
>> Mehr darüber erfahren, was bKV heute leisten kann – auf den Online-Seiten des Fachmagazins Markt und Mittelstand: http://bit.ly/PcJTY7.
Auch in den Medien, in den Firmen und unter Freunden und Bekannten wird die Suche nach zusätzlichen Vergütungsmöglichkeiten immer mehr zum Thema. Für knapp jeden zweiten Arbeitnehmer (46 %) ist ein betrieblicher Gesundheitsschutz wichtiger als etwa ein vom Unternehmen gestellter Firmenwagen; noch deutlich mehr würden sich über bKV-Zusatzleistungen freuen anstelle eines gesponserten Smartphones. Das ergab eine aktuelle Studie.
Bereits im Frühjahr 2011 sprach auch der Bundesfinanzhof hierzu ein klares Urteil: Ausgaben für betrieblichen Gesundheitsschutz in Höhe von 44 Euro pro Mitarbeiter/Monat sind steuer- und sozialabgabenfrei. Die Unternehmen können also Lohnnebenkosten sparen und ihren Mitarbeitern günstig einen umfassenden Zusatzschutz anbieten – von einer ergänzenden Zahnpolice bis zum Krankentagegeld. Doch viele Unternehmen verkennen die Bedeutung aktuell noch. Vielleicht können Sie als Arbeitnehmer in der nächsten Gehaltsverhandlung einen Vorstoß wagen?!
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Es stellt sich vor # 2: KFZ-Sachverständiger Klaus Glogowsky
Kompetenz und Qualität - Ihr Kfz-Sachverständiger
Klaus Glogowsky
Kraftfahrzeugsachverständiger für Unfallschäden und Bewertung.
- Schadensgutachten für Unfallfahrzeuge
- Fahrzeugbewertung für Firmen und Leasingfahrzeuge
- Wertgutachten für Oldtimer, Tuning und Sonderumbauten
Als Kraftfahrzeugsachverständiger betreue ich Autohäuser, Kfz-Werkstätten und Privatkunden in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Dabei kann ich auf über 25 Jahre Berufserfahrung im Kfz-Gewerbe zurückgreifen.
Als praxiserfahrener Kraftfahrzeugmeister und –sachverständiger beherrsche ich alle "Register" in der Verantwortung, einen Unfallschaden zu analysieren, zu beurteilen und ein Gutachten für Sie zu erstellen.
Sachverständigenbüro Zentrale:
Lange Strasse 99a
76879 Ottersheim
Tel: 06348-610774
Fax: 06348-610775
Büro Karlsruhe:
Hauptstrasse 139
76706 Dettenheim-Liedolsheim
Tel: 07247-9499300
Fax: 07247-9499301
E-Mail: info@glogowsky.de
Web: www.glogowsky.de
Klaus Glogowsky
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auch direkt vor Ort bei Firmen wie Christ, Tchibo uvm. einsetzbar.
Keine Pflegezusatzversicherung mehr möglich? Wir haben die Lösung!
Viele Vorerkrankungen, die bei anderen Versicherern zur Ablehnung des Antrages führen, können hier problemlos versichert werden.
Lediglich diese Krankheiten machen einen Vertragsabschluss
unmöglich (Auszug aus dem Antrag):
„Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch aus den
Tarifen gegeben ist, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden
Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung
diagnostiziert wurde:
Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor,
Parkinson-Krankheit, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Multiple Sklerose,
Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob,
HIV-Infektion, Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus,
Leberzirrhose, Osteoporose, Arteriosklerose und bösartige Neubildungen
(bösartige Tumore), sofern die Erstdiagnosestellung oder die erneute
Diagnosestellung (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung
erfolgte - wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein
Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.“
NOCH EIN SEHR WICHTIGER PUNKT:
DIES IST DER ERSTE VERSICHERER
DER EINEN ABSCHLUSS OHNE UNTERSCHRIFT DER VERSICHERTEN PERSON ZULÄSST! WIR ERHALTEN IMMER ÖFTER ANFRAGEN VON KINDERN, DIE IHRE ELTERN VERSICHERN WOLLEN.
Und obwohl die Kinder die Beiträge für die Eltern bezahlen
wollen, verweigern diese oftmals die Unterschrift.
Wir wissen, dass dies verständlich ist. Wer will sich schon
mit der eigenen Pflegebedüftigkeit beschäftigen?
Mit diesem Produkt stellt sich die Problematik nicht, da der
Vertragsabschluss ohne Unterschrift geschieht.
Interessiert? Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
Montag, 15. Oktober 2012
Achtung: Wichtige Informationen zu Ihrer Kfz-Versicherung 2013
Langsam aber sicher trudeln die ersten Beitragsmitteilungen
der KFZ-Versicherer ein.
Konkret bedeutet dies, dass wir für jeden unserer Kunden eine Berechnung von seinem aktuellen KFZ-Versicherer erhalten, aus der wir ersehen können, welchen Beitrag er in 2012 gezahlt hat und wie sein Beitrag 2013 aussehen wird.
Wir betrachten uns jeden dieser Fälle und teilen Ihnen dann
direkt mit, ob sich ein Wechsel lohnt.
Wir werden Sie auf alle Fälle VOR dem 30. November
informieren.
Bitte kommen Sie aber direkt auf uns zu, wenn sich an Ihrem
„Fahrverhalten“ etwas geändert hat:
·
Änderung der gefahrenen Kilometer pro Jahr
·
Wegfall oder Hinzukommen von zusätzlichen
Fahrern
·
Kauf von Wohneigentum
·
Können Sie für Ihr Fahrzeug jetzt eine Garage
nutzen?
Diese Faktoren können den Preis eventuell zusätzlich
verändern!
Bei der neuen Berechnung berücksichtigen wir ganz klar die
Leistungen, die der jetzige Vertrag beinhaltet.
Denn eine mögliche Prämienersparnis soll auf keinen Fall
durch schlechtere Leistungen erkauft werden!
Fahrer mit Vollkaskoversicherung brauchen sich keine Gedanken zu machen, sie bekommen für gewöhnlich Unfälle mit Tieren ersetzt.
Jedoch nicht so bei der Teilkaskoversicherung!
Hierbei kommt es je nach Versicherer auf das Tier an.
Die Wildschadenklausel
Versichert sind für gewöhnlich in der Teilkasko
Haarwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Hasen, Dachse, Marder und mehr).
Selbst Seehunde stehen auf der Liste, jedoch z. B. Fasane, die man viel häufiger auf unseren Straßen findet, unglaublicherweise nicht.
Auf der Liste finden sich z. B. jedoch keine Hühner, Vögel, Hunde, Katzen und Nutztiere.
Läuft Ihnen also beispielsweise eine Kuh vors Auto, müssen Sie sich direkt an den Bauern wenden.
Die Teilkaskotarife, die wir Ihnen anbieten, bieten jedoch ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis und beinhalten eine Erweiterung dieser sogenannten "Wildschadenklausel".
Das bedeutet konkret, dass wir Ihnen keine Basistarife mit schlechtem Versicherungsschutz für viel Geld anbieten möchten, sondern uns darum kümmern, dass Sie ausgezeichneten Versicherungsschutz zu einem fairen Preis erhalten.
Übrigens: Bei Kleintieren wie Hase, Fuchs oder Kaninchen sollten Sie lieber nicht das Lenkrad herumreißen. Der Schaden durch einen Zusammenstoß wäre oft geringer als der nach einem missglückten Ausweichmanöver. Im Zweifelsfall riskieren Sie hier Ihren Teilkaskoschutz.
Ihr Team von Versicherungsmakler Schmidt GmbH
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