Unabhängig davon, dass die wirtschaftliche Lage in Deutschland gut
aussieht, sind dennoch fast drei Millionen Menschen hierzulande ohne
Arbeit, und damit ohne entsprechende Einkünfte. Bei vielen von ihnen
stellt sich die Frage, wie sie sich trotz geringerer Mittel dennoch
gegen wichtige Risiken absichern können.
Das A und O in derartigen
Situationen ist eine Bestandsaufnahme. Das heißt, Betroffene müssen
sich kurzfristig einen Überblick verschaffen, welche Versicherungen
bestehen und welche Zahlungsverpflichtungen damit einhergehen. Dann
empfiehlt es sich zu schauen, welche Versicherungen wirklich
existenziell sind und wo möglicherweise eine Beitragsreduzierung bzw.
(vornehmlich bei Lebens- und Rentenversicherungen) auch einmal eine
Beitragspause möglich ist.
Auch eine damit verbundene private
Altersvorsorge sollte nicht leichtfertig auf´s Spiel gesetzt werden.
Droht nach der Arbeitslosigkeit der Bezug von Hartz IV-Leistungen, gilt
hinsichtlich angesparter Beträge für die Alterssicherung ein so
genanntes Schonvermögen, dass gegenüber dem Versicherer auch vorher
vereinbart werden muss.
Prinzipiell bleiben ja auch Arbeitslose
meist dieselben Risiken wie vorher ausgesetzt. So ist beispielsweise
eine private Haftpflichtversicherung unentbehrlich. Und hinsichtlich
anderer (biometrischer)Risiken sollte sorgsam abgewägt werden, ob man
einfach den Vertrag kündigt oder zeitweise die Kosten doch schultern
kann. Denn ein Neuvertrag – im Falle einer neuen Tätigkeit – ist in der
Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden. Das gilt insbesondere für
den Berufsunfähigkeitsschutz, Krankenzusatzversicherungen oder auch eine
Risikolebensversicherung.
Wir beraten Sie gern – auch dann, wenn
es darum geht, Beiträge und Leistungen abzuwägen bzw. wenn Sie planen,
bestehende Verträge zu kündigen. Meist findet sich eine individuelle
Übergangslösung.