Freitag, 27. Juni 2014

Was Arbeitslosigkeit für den Versicherungsschutz bedeutet …

Unabhängig davon, dass die wirtschaftliche Lage in Deutschland gut aussieht, sind dennoch fast drei Millionen Menschen hierzulande ohne Arbeit, und damit ohne entsprechende Einkünfte. Bei vielen von ihnen stellt sich die Frage, wie sie sich trotz geringerer Mittel dennoch gegen wichtige Risiken absichern können.

Das A und O in derartigen Situationen ist eine Bestandsaufnahme. Das heißt, Betroffene müssen sich kurzfristig einen Überblick verschaffen, welche Versicherungen bestehen und welche Zahlungsverpflichtungen damit einhergehen. Dann empfiehlt es sich zu schauen, welche Versicherungen wirklich existenziell sind und wo möglicherweise eine Beitragsreduzierung bzw. (vornehmlich bei Lebens- und Rentenversicherungen) auch einmal eine Beitragspause möglich ist.

Auch eine damit verbundene private Altersvorsorge sollte nicht leichtfertig auf´s Spiel gesetzt werden. Droht nach der Arbeitslosigkeit der Bezug von Hartz IV-Leistungen, gilt hinsichtlich angesparter Beträge für die Alterssicherung ein so genanntes Schonvermögen, dass gegenüber dem Versicherer auch vorher vereinbart werden muss.

Prinzipiell bleiben ja auch Arbeitslose meist dieselben Risiken wie vorher ausgesetzt. So ist beispielsweise eine private Haftpflichtversicherung unentbehrlich. Und hinsichtlich anderer (biometrischer)Risiken sollte sorgsam abgewägt werden, ob man einfach den Vertrag kündigt oder zeitweise die Kosten doch schultern kann. Denn ein Neuvertrag – im Falle einer neuen Tätigkeit – ist in der Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden. Das gilt insbesondere für den Berufsunfähigkeitsschutz, Krankenzusatzversicherungen oder auch eine Risikolebensversicherung.

Wir beraten Sie gern – auch dann, wenn es darum geht, Beiträge und Leistungen abzuwägen bzw. wenn Sie planen, bestehende Verträge zu kündigen. Meist findet sich eine individuelle Übergangslösung.