Donnerstag, 13. November 2014

Was Manuel Neuers Hände wert sind oder Mr. Beans Rennwagen?

 Selten oder skurril, unglaublich oder abgefahren: Es gibt Versicherungspolicen, die etwas eigenartig klingen. Für Körperteile von Prominenten oder für Dinge, die nicht jeder hat. Eine Versicherungsplattform präsentiert online besonders ausgefallene Beispiele.
Ein Flugzeug ist unter Privatpersonen eher die Ausnahme. Und dann gibt es noch Flugzeuge, die unter Ihresgleichen etwas ganz Besonderes haben. Ein Solarflugzeug zum Beispiel, das nur mit Sonnenenergie fliegt. Doch wer springt für Schäden ein, wenn solch seltenem Gerät ein Schaden zustößt? Manuel Neuers Job bringt es mit sich, dass er in manchem Spiel alle Hände voll zu tun hat. Seine Hände sind – neben anderen Fähigkeiten – unabdingbar für seinen Job als Torwart und sie sind sein wichtigstes Kapital. Da ist es nicht verwunderlich, dass er seine Hände extra versichert hat. Noch ein wenig spezieller ist, wenn ein populärer Gitarrist seine Finger versichern lässt, und zwar einzeln. Oder wenn ein chinesischer Superstar seine Augen – sein markantestes Merkmal – versichert, um im Schadenfall einen 8stelligen Betrag dafür zu erhalten.
Was immer oder wem auch immer etwas passieren könnte. Für Versicherungsunternehmen ist jeder einzelne Fall in der Regel eine mathematische Herausforderung an ihre Aktuare: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Ereignis eintritt? Vor allem danach und abhängig von der gewünschten Versicherungssumme richtet sich schließlich der Preis der Police. Sie sehen, Versicherungen kann man so oder so betrachten – am besten, Sie lassen sich in jedem Fall beraten.

Ihre Mitarbeiter im Ausland einsetzen


In einer zunehmend globalisierten Welt ist es inzwischen alles andere als außergewöhnlich, dass Mitarbeiter für eine befristete Zeit im Ausland eingesetzt werden. War es vor einigen Jahren noch der Ingenieur, der in China den Bau einer Anlage beaufsichtigte, sind es heute z. B. auch Facharbeiter, die in anderen Ländern beispielsweise Montagearbeiten leisten. „Made in Germany“ wird eben immer noch von Menschen gemacht. Für einen Arbeitgeber bringt der Auslandsauftrag auch eine Reihe von Überlegungen mit sich, die an den Tag gelegt werden sollten. Wie ist die Haftungssituation? Welche arbeitsrechtlichen Gegebenheiten müssen berücksichtigt werden? Welche Kosten müssen Sie tragen? Müssen im Arbeitsland Steuern abgeführt werden? Wie weit reicht hier die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers? Betrachtet man den Versicherungsaspekt einer Mitarbeiterentsendung kann für die Betriebshaftpflicht gesagt werden, dass es hier bereits Einschränkungen in der Leistung geben kann. Kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor einer Entsendung. Wir prüfen gerne auf evtl. Lücken zusammen mit Ihrem Versicherer. Viel Beachtung verdient auch der Krankenversicherungsschutz Ihres Mitarbeiters. Gem. Sozialgesetzbuch (s. u.) steht dem Arbeitnehmer bei einem Einsatz im Ausland eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber zu. Es besteht zwar ein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Arbeitnehmers - angesichts der im Ausland oft deutlich höheren Behandlungskosten bleiben Arbeitgeber hier oft auf respektablen Restkosten sitzen. Vorhandene Auslandskrankenversicherungen Ihrer Arbeitnehmer decken im Normalfall nur Urlaubsreisen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer speziellen Auslandskrankenversicherung für Ihre Expatriates. So sichern Sie sich mit kleiner Prämie gegen hohe mögliche Forderungen.

Alle Jahre wieder...

…greifen Langfinger auf den Weihnachtsmärkten dieser Republik die Gelegenheit beim Schopfe und in fremde Taschen. Sie kennen das ja selbst: Weihnachtsmarktbesuch mit Freunden, Glühwein, Galette,… Die Stimmung ist heiter, man genießt die Atmosphäre und achtet etwas weniger als sonst auf das, was um einen herum vor sich geht. Schnell stibitzt der aufmerksame Dieb da Geldbeutel aus Jacken oder Smartphones und Tablets aus Taschen. Bemerkt wird der Verlust dann meistens erst daheim, wenn der Dieb längst über alle Berge ist. Die Medien warnen alljährlich mit erhobenem Zeigefinger vor dieser Gefahr und werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass solche Schäden nicht über eine Hausratversicherung gedeckt seien. Das stimmt so aber nur bedingt, da es sehr wohl möglich ist, solche Schäden im Rahmen einer Hausratversicherung abzudecken. Die Leistungspunkte „einfacher Diebstahl“ oder „Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ bieten Ihnen hier den gewünschten Schutz.


Auch Trickdiebstahl ist gerade um die Weihnachtszeit herum eine sich häufende Straftat. Die Masche, sich als wohltätige Spendensammler ausgeben, um sich so Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, ist alt aber erfolgreich. Meist treten Täter hier zu zweit auf. Während einer über die Ziele der Organisation aufklärt, für die man sammeln würde, bittet der andere, die Toilette benutzen zu dürfen. So hat dieser ein paar Minuten Zeit, um in der Wohnung nach Wertgegenständen zu suchen und diese zu entwenden. Bevorzugtes Ziel solcher Trickdiebe sind ältere Personen, die alleine leben.
Hier empfehlen wir, ältere Angehörige regelmäßig auf die Gefahr hinzuweisen. Versicherungsschutz bieten auch für Trickdiebstahl inzwischen viele Hausratversicherer.
Mit dem Leistungspunkt „Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ haben einige wenige Anbieter zweifellos den Königsweg im Programm. Hierunter fällt - mit wenigen Ausnahmen - so ziemlich alles, was Ihnen Straftäter antun können (s. u.).


Schön für Sie ist, dass diese sinnvollen Leistungserweiterungen im Vergleich zu einer „normalen“ Hausratversicherung bei Weitem kein Vermögen an Mehrprämie bedeuten.
Gerne berechnen wir Ihnen hier ein individuelles Angebot.