Montag, 15. April 2013

Haben Sie auch Probleme einen Kita-Platz zu finden?

Ab August 2013 haben Kinder zwischen einem und drei Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergarten-Platz.
Schätzungsweise fehlen in Deutschland davon aktuell jedoch ca. 150.000 Plätze.
Kann die Kommune einen solchen Platz nicht anbieten, kann eine Rechtsschutzversicherung eine große Hilfe sein.

Wurde die Bewerbung um einen Kita-Platz abgelehnt und blieb auch der Widerspruch ohne Erfolg, können Eltern den Platz einklagen. Doch auch dann könnte die Betreuung der Kinder nicht garantiert sein.
Denn wenn kein Kita-Platz mehr frei ist, hilft auch der Widerspruch nicht weiter.
Dann bleiben Eltern oft nur noch (teure) Möglichkeiten wie z. B. eine Tagesmutter.

Wenn die Kommune keine Betreuungsmöglichkeit bieten kann, könnten die Eltern die Mehrkosten für z. B. diese Tagesmutter mithilfe einer Rechtsschutzversicherung von dort zurückfordern.

Informieren Sie sich hierzu bei uns im Büro, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine solche Deckung anbietet. Gerne machen wir Ihnen hierzu auch ein unverbindliches Angebot.

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