Mittwoch, 11. September 2013

Ratgeber Kinderabsicherung

Ob Eltern jemals aufhören sich Sorgen um Ihre Kinder zu machen? Vermutlich nicht, kann man doch nicht immer bei ihnen sein und auf sie aufpassen. Kinder bedenken mögliche Gefahren bei ihrem Handeln meist nicht. Da kann viel passieren. Wer kommt für Kosten auf? Und wie steht es um die
grundsätzliche finanzielle Zukunft eines Kindes?

Bei der Absicherung von Kindern sind einige Punkte zu bedenken. Nehmen Sie sich etwas Zeit dafür.



Leistungsbeispiele aus der Praxis


Treppensturz
Die 5jährige Annalena verbringt eine Woche bei Ihrer Großmutter. Als sie in Eile die Treppe hinunter will, werden Ihr die ungewohnt hohen Stufen der alten Treppe zum Verhängnis. Sie stürzt die Treppe hinab wobei Sie sich mehrere Prellungen am Rücken, sowie einen Bruch eines Unterarms zuzieht. Auch mit dem Kopf schlägt sie mehrmals hart auf, so dass sich ein Gerinnsel im Hirn bildet, das zwar in der Klinik entfernt werden kann – um eine dauerhafte Schädigung zu vermeiden ist es leider zu spät. Annalena wird niemals wieder ohne fremde Hilfe leben können. Behandlungskosten werden durch die Krankenversicherung der Eltern zwar gedeckt, anfallende Kosten für den Hausumbau, Intensivtherapie, etc. gehen zu Lasten der Eltern.

Krankenhaus
Bei der 2jährigen Lisa wird ein schwerer Herzfehler diagnostiziert. Fälle dieser Art wurden vereinzelt bereits erfolgreich von einem Spezialisten in Heidelberg operiert. Dieser Arzt rechnet allerdings nicht im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, sondern nur mittels Honorarvereinbarung. Lisas Eltern können Ihre Krankenkasse zwar zu einer Teilübernahme der Kosten bewegen, müssen mit der Hausbank aber dennoch über einen größeren Kredit verhandeln.


Studium
Zum sechsten Geburtstag erhält Phillip von seiner Oma einen Rentenvertrag, den diese mit einem monatlichen Sparbeitrag bedient. Wenn Phillip 20 wird, erhält er für sechs Jahre eine monatliche Rente aus diesem Vertrag. Sie hofft, dass er mal studiert und möchte ihm auf diesem Weg ein „privates BAföG“ bescheren, damit er sich einmal ganz auf sein Studium konzentrieren kann,
und nicht noch parallel arbeiten muss.

Welche gesetzlichen Absicherungen für Kinder bestehen?

Kranken- und Pflegeschutz
 
Im Rahmen der Familienversicherung sind Kinder über die Mitgliedschaft eines Elternteils gesetzlich krankenversichert. Anfallende Behandlungskosten sind im Rahmen des Leistungskatalogs der Krankenkassen also gedeckt. Auch Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen einem Kind zu. In beiden Bereichen bestehen aber natürlich auch große Versorgungslücken, die man mit Ergänzungsschutz schließen kann. Privat Krankenversicherte können Ihre Kinder per Meldung
in dem Umfang versichern, den sie für sich selbst wählten. 


Absicherung unfallbedingter Invalidität

Kinder stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Allerdings nur im Kindergarten, der Schule und auf dem direkten Weg hin und zurück. In Kinderhorten, Krippen und Krabbelgruppen kann ebenfalls bereits Schutz geboten sein – allerdings nur, wenn diese Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht stehen. Seit vielen Jahren liefert die Unfallstatistik das Ergebnis, dass der Großteil aller Unfälle daheim passiert. Über die Hälfte davon mit Kindern unter fünf Jahren. Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung
ist bescheiden. Erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % wird hier eine sehr kleine Rente geleistet. So erhielt ein Grundschüler nach einem schweren Unfall, der dazu führte, dass er wohl nie ein eigenes Einkommen erzielen kann, nur knapp 180 Euro Monatsrente. Um eine vernünftige Absicherung für ein Kind zu schaffen, können Eltern eine private Unfallversicherung abschließen. Solch ein Vertrag kann dann einen echten Einkommensersatz liefern. Auch für
eine ausreichend hohe Kapitalleistung für die übers Leben anfallende Umbaukosten und andere finanziellen Folgen eines Unfalls kann auf diesem Weg gesorgt werden.


Absicherung krankheitsbedingter Invalidität, Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit

Für diesen Bereich bietet das Sozialsystem für Kinder keinerlei Schutz. Für den Leistungsanspruch
z. B. auf Erwerbsminderungsrente wäre es nötig, Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung
einzubezahlen und die Anwartschaftszeiten erfüllt zu haben. Eine Mitversicherung von Familienmitgliedern über die Eltern, wie es bei den Krankenkassen der Fall ist, gibt es hier nicht. Kann ein Kind nach schwerer Krankheit also evtl. nie für sich selbst sorgen, wird es gezwungenermaßen irgendwann zum Sozialfall werden.

Versorgungslücken schließen

Die aufgezeigten Versorgungsprobleme können mit Produktlösungen verschiedener Versicherungssparten gelöst werden. Da Beiträge für Kinder in der Regel deutlich preiswerter kalkuliert sind, als die für Erwachsene, ist es schon mit überschaubarem monatlichen Aufwand möglich, einem Kind den benötigten Versicherungsschutz aufzubauen. Dies kann auch ein sinnvolles „Geschenk“ von den Großeltern oder anderen Familienangehörigen sein.

Warum muss man etwas tun – und was?

Krankheit

Auch Kinder sind vor schweren Erkrankungen nicht sicher. Unfälle, Krebs,… - für Eltern stellt ein solcher Schicksalsschlag die Welt auf den Kopf. Wie beruhigend muss es da sein, das Kind in die Hände eines Spezialisten geben zu können? Erfahrung bietet Sicherheit.
Allerdings kann auch bereits eine einfache Blinddarmentfernung Probleme verursachen. Möchte man sein Kind nicht alleine im Krankenhaus lassen (Rooming In) fallen Kosten für die Unterbringung der Begleitperson an, die vom Krankenversicherer in der Regel nicht übernommen werden.

Im Bereich der Krankenzusatzversicherung finden sich für fast alle denkbaren Fälle Lösungen.
Da die Beiträge für Kinder ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen diese ausgesprochen niedrig aus. Einem Kind einen leistungsstarken Ergänzungsschutz zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bieten, ist also nicht mit hohen Kosten verbunden. So kostet ein stationärer Tarif, der eine Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer, die Unterbringung eines begleitenden Elternteils und auch die Honorarvereinbarung eine Spezialisten übernimmt, für ein Kind kaum 5 Euro im Monat. Das Hauptaugenmerk bei der der Ergänzung für den Krankheitsfall sollte auf den Bereichen liegen, in denen hohe Kosten schlummern und für Familien zu einer echten Belastung werden können. Neben dem bereits genannten stationären Bereich können auch Pflegekosten ein großes Problem werden. Auch hier fallen für die umfangreiche Absicherung eines Kindes nur geringe Beiträge an.
Hat man diese Problembereiche abgedeckt, kann man sich immer noch Gedanken über Brille, Heilpraktiker, Kieferorthopädie und ähnliches machen. Die Kosten, die hier anfallen sind zwar unschön – aber sicher nicht existenzbedrohlich.

Unfall

Je nach Grad und Schwere einer unfallbedingten Invalidität fallen Kosten an. Behandlungskosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen, die in gewissem Rahmen auch für Dinge wie einen Rollstuhl, Prothesen, etc. aufkommt. Möchte man seinem Kind hier allerdings bessere Qualität bieten um dessen Leben angenehmer zu gestallten, muss man für diese Kosten selbst aufkommen. Beispielhaft sei hier eine moderne Handprothese genannt, die auf Restnervenimpulse
reagiert, die seitens der Kasse bestenfalls bezuschusst werden würde.

Auch hier fallen die Beiträge für Kinder sehr niedrig aus. Schwerpunkt in den möglichen Leistungsbereichen muss in jedem Fall auf die Invaliditätsleistung gelegt werden, wobei die Grundsumme nicht zu niedrig ausfallen sollte. Eine progressive Steigerung der Entschädigungsleistung ist ebenfalls empfehlenswert, da zu erwartende Kosten mit dem Grad
der Invalidität steigen. Auch auf eine Erstattung kosmetischer Operationen kann geachtet werden, damit das möglichste getan werden kann, einem Kind z. B. nach einer starken Verbrennung im Gesicht das Leben leichter zu machen.


Welche Bereiche sind außerdem zu beachten?

Arbeitskraftabsicherung

Auch an eine Absicherung der Arbeitskraft sollte bereits bei Kindern gedacht werden. Krankheit und Unfall können dafür sorgen, dass ein Kind evtl. nie ein eigenes Einkommen erzielen wird.
Die Möglichkeiten der Absicherung sind hier allerdings überschaubar:

• Unfallrente
• Erwerbsunfähigkeitsversicherung
• Schulunfähigkeitsversicherung
• „MultiRenten“-Lösungen

Eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel erst ab dem 15. Lebensjahr erhältlich. Zuvor gibt es allerdings vereinzelte Möglichkeiten, einem Kind eine Anwartschaft auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu verschaffen. Mit Aufnahme eines Berufs kann dieser wichtige Schutz dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden.

Bis zum 15. Lebensjahr stellt eine MultiRente wohl die sinnvollste Absicherungslösung für ein Kind dar. Hier handelt es sich um eine Unfallrente, die nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei diesen weiteren Ereignissen zur Auszahlung kommen kann: Organschädigung (auch durch Krankheit wie z. B. Krebs), Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen,…) und Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe I).

Ausbildung, Aussteuer, Altersvorsorge

Eine Ausbildungsversicherung ist oft eine der ersten Versicherungen, an die Eltern oder Großeltern denken. Man möchte zur Volljährigkeit gerne ein kleines Startkapital für Führerschein, erstes Auto oder die erste Wohnung übergeben. Hierbei ließe sich schnell und einfach auch ein Grundstein zur Altersvorsorge legen. Es mag zunächst etwas befremdlich wirken, dass man sich bereits jetzt Gedanken über die Altersvorsorge eines Kindes machen soll, mit Blick auf die Inflation und
den bevorstehenden Strukturwandel im Land kann man allerdings sagen: „Je früher man sich dieses Themas annimmt, desto besser“.

Sehr viele Rententarife lassen sich bereits für Kinder abschließen und bieten die Möglichkeit, zu einem gewünschten Alter eine Teilentnahme des angesammelten Kapitals vorzunehmen, um das Kind beschenken zu können. Steht das Kind dann voll im Berufsleben, kann der Vertrag von diesem übernommen und weiter bespart werden – ohne die anfängliche Belastung der Abschlusskosten. Das ist ein sinnvolles Geschenk für einen jungen Menschen.

Worauf sollten Sie im Zusammenhang mit Kindern noch achten?

Privathaftpflicht

Leben Kinder bis 6 Jahren in Ihrem Haushalt, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob Ihre Privathaftpflicht eine Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Kinder in diesem Alter sind für Schäden, die sie verursachen nicht haftbar zu machen. Ihre Haftpflichtversicherung würde also nur dann leisten, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Ablehnung eines Schadens bei Nachbarn oder Familie kann schnell für böses Blut sorgen. Eine entsprechende Deckungserweiterung hilft, dies zu verhindern.

Rechtsschutz

Leider meinen es nicht alle Menschen auf die ein Kinder treffen kann, auch gut mit ihm. In 2011 gab es beinahe 15.000 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. Zusammen mit den Fällen körperlicher Misshandlungen ergibt sich eine enorme Anzahl von Fällen pro Jahr, in denen Kinder traumatische Erlebnisse erleiden müssen. Ein Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten bietet eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung des Konfliktpotenzials gegen den Verursacher einer
Gewaltstraftat (Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, schwere Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit, Mord und Totschlag). Durch die Möglichkeit als Nebenkläger aufzutreten, wirkt man im Rahmen des gesetzlich Möglichen aktiv an der Bestrafung des Täters mit, was den Verarbeitungsprozess begünstigt.
Weiterhin können so speziell Ihre Ansprüche als Opfer einer Gewaltstraftat im Strafgerichtsprozess durchgesetzt werden. Dieser Leistungsbaustein sollte in jedem Privatrechtsschutzenthalten vorhanden sein.

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