Es ist wieder soweit: am 1. Oktober hat das neue Semester an den
deutschen Unis, Fach- und anderen Hochschulen begonnen.
Und damit stehen wieder
zigtausende zukünftige Studenten vor der Frage, was ist eigentlich mit
meiner Krankenversicherung, wer bezahlt diese?
Prinzipiell können
Studenten bis zu ihrem 25. Lebensjahr in der Familienversicherung
verbleiben, sofern nicht ein Elternteil bereits privat krankenversichert
ist. Zusätzlich gelten dann auch entsprechende Zuverdienstgrenzen und
Wochenarbeitszeiten – beispielsweise bei Minijobs.
Ansonsten haben
Studenten vor Studienbeginn grundsätzlich die freie Wahl zwischen
gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. Erst “Ältere” müssen
sich anderweitig bzw. “normal” krankenversichern, wobei dies in den
beiden Krankenversicherungssystemen unterschiedlich lange möglich ist.
Bafög-Empfänger können (limitierte) Zuschüsse zur Krankenversicherung
beantragen.
In einer aktuellen Übersicht präsentiert jetzt das
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung alle Aspekte und
wesentliche Hinweise zum Thema “Studium und Krankenversicherung”. Denn
vor allem für alle Erst- aber auch gern für die älteren Semester gilt:
prüfen, planen und sich rechtzeitig beraten lassen – wir unterstützen
Sie dabei gern!
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