Freitag, 18. September 2015

Weiß Ihr Betriebshaftpflichtversicherer, was Sie so arbeiten?

 
Die Frage mag auf den ersten Blick ein wenig blöd klingen, ist aber leider durchaus berechtigt. In der Praxis stößt man sehr oft auf Betriebe, die neben ihrer Kerntätigkeit auch noch weitere Dienste anbieten – teilweise haben diese dann gar nichts mit der eigentlichen Kerntätigkeit zu tun.

Ein Beispiel hierfür wäre z. B. ein Kachelofenbaubetrieb, der auch umfangreiche Fliesenlegeraufträge für Kunden ausführt. Für solche Fälle existieren bereits Gerichtsurteile, dass der Ver-sicherer für Schäden aus der Ausübung weiterer Tätigkeiten nicht leisten muss („Kachelofenbauerurteil“, OLG Brandenburg, Az. 11 U 90/10). Setzen Sie bitte nicht Ihre berufliche Existenz aufs Spiel, nur weil Ihnen ein Tätigkeitsfeld nicht erwähnenswert schien. Bitte informieren Sie uns über alle Tätigkeiten, die Ihr Betrieb inzwischen noch ausübt. Zusätzlich noch mit einer Gewichtung Ihres Jahresumsatzes in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen. Wir informieren Ihren Haftpflichtversicherer entsprechend und verhandeln mit diesem, wie Ihr Versicherungsschutz „rund“ bleibt und weiterhin den Schutz bietet, den Sie erwarten.  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir hier nur dann für Sie tätig werden können, wenn Sie uns über Veränderungen oder Erweiterungen in Ihrem Betrieb informieren.
Wir sind Ihr Partner in Versicherungsdingen und benötigen für unsere Arbeit Ihre Mithilfe und Informationen. Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden!

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