Wenn Vermieter für die von Ihren Mietern
verursachten Schäden haften müssen
In
Deutschland gibt es ziemlich viele Gesetze – und das ist auch gar nicht so schlecht.
Denn die
Hauptaufgabe eines Gesetzes ist es, das Zusammenleben der Menschen zum Besseren
zu regeln. Unterm Strich gelingt dies den meisten Gesetzen auch ganz gut.
Nicht selten
sorgen Gesetze aber auch für gewisse Überraschungen.
So
beispielsweise auch § 14 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Hierin wird geregelt, dass ein Wohnungseigentümer dazu
verpflichtet ist, eine gewisse Sorgfalt im Umgang mit Sonder- und Miteigentum
am Gebäude walten zu lassen. Weiterhin wird geregelt, dass er auch dafür zu
sorgen hat, dass diese Sorgfalt auch durch die Personen an den Tag gelegt wird,
die seinem Hausstand angehören bzw. denen er die Nutzung überlässt.
Darunter
fallen auch Mieter. In der Konsequenz kann sich daraus ein Haftungsanspruch der
übrigen Eigentümergemeinschaft gegen den Wohnungseigentümer ergeben. Verursacht
ein Mieter beispielsweise einen Brand, durch den auch Gemeinschaftseigentum
beschädigt wird (z. B. das Treppenhaus), muss natürlich in erster Linie der
Mieter für die Schäden aufkommen. Was aber, wenn der Mieter keine
Privathaftpflicht hat und auch sonst nichts bei ihm zu holen ist? In diesem
Fall kann die Eigentümergemeinschaft den Wohnungseigentümer in Regress nehmen.
Dies ist
einer der Gründe, weshalb neben der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der
Wohungseigentümergemeinschaft auch für jeden vermietenden Wohnungseigentümer
ein eigener entsprechender Vertrag bestehen sollte. Hier ist aber Vorsicht
geboten, denn die üblichen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen
schließen Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum aus. Auch in
guten Privathaftpflichtversicherungen ist die Vermietung von Wohnungen oft
bereits mitversichert. Ausgeschlossen bleibt dort aber in aller Regel der Miteigentumsanteil.
Gibt es in unserem Beispiel vier gleiche Wohnungen in der
Wohnungseigentümergemeinschaft, müsste der Wohnungseigentümer einen ¼ des
Schadens selbst übernehmen.
Gerne finden
wir einen leistungsstarken, preiswerten Tarif der Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht, der das angesprochene
Problem umfänglich löst.
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