Dienstag, 19. April 2016

Ihre Mitarbeiter nutzen private Pkws?

Ihre Mitarbeiter nutzen private Pkws?


Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeugen einen Unfall hat. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig:
Kommt es im Rahmen der Dienstfahrt zu einer Beschädigung am Fahrzeug des Mitarbeiters, hat dieser einen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber. Grundsätzlich muss ihm dieser den Schaden ersetzen - und zwar unabhängig von einer Schuldfrage.

Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten dies.

Lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selber tragen.
 Die Erstattung einer üblichen  Kilometergeldpauschale befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung.

Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, sich vor solchen Schadenersatzansprüchen zu schützen:
Entweder stellt man den Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur Verfügung
oder 
man schließt eine Dienstreisekaskoversicherung ab.

Ein solcher Vertrag übernimmt im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter auf Dienstfahrten.
Die Versicherer, die diesen wertvollen Schutz anbieten, erwarten meistens, dass noch weitere Versicherungen einer Firma dort  vorhanden sind. Das Risiko, dass es zum Schadensfall kommen kann, ist auch für den Versicherer sehr hoch.
Wir raten dazu, diesen Schutz anzustreben, um ungeplante Kosten zu vermeiden und den innerbetrieblichen Frieden zu wahren.

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