Dienstag, 16. Oktober 2012

Keine Pflegezusatzversicherung mehr möglich? Wir haben die Lösung!





Viele Vorerkrankungen, die bei anderen Versicherern zur Ablehnung des Antrages führen, können hier problemlos versichert werden.

Lediglich diese Krankheiten machen einen Vertragsabschluss unmöglich (Auszug aus dem Antrag):
„Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch aus den Tarifen gegeben ist, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde:
Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor, Parkinson-Krankheit, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob, HIV-Infektion, Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Osteoporose, Arteriosklerose und bösartige Neubildungen (bösartige Tumore), sofern die Erstdiagnosestellung oder die erneute Diagnosestellung (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung erfolgte - wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.“




NOCH EIN SEHR WICHTIGER PUNKT: 

DIES IST DER ERSTE VERSICHERER DER EINEN ABSCHLUSS OHNE UNTERSCHRIFT DER VERSICHERTEN PERSON ZULÄSST! WIR ERHALTEN IMMER ÖFTER ANFRAGEN VON KINDERN, DIE IHRE ELTERN VERSICHERN WOLLEN.
Und obwohl die Kinder die Beiträge für die Eltern bezahlen wollen, verweigern diese oftmals die Unterschrift.
Wir wissen, dass dies verständlich ist. Wer will sich schon mit der eigenen Pflegebedüftigkeit beschäftigen?
Mit diesem Produkt stellt sich die Problematik nicht, da der Vertragsabschluss ohne Unterschrift geschieht.

Interessiert? Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen