Freitag, 15. Februar 2013

Notwendige Reiseversicherungen - Ein Überblick

Urlaubszeit - die schönste Zeit im Jahr!
Trotzdem: Vor und auch während einer Reise kann
vieles Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt
eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis
dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten
werden kann oder abgebrochen werden muss.
Aber auch Erkrankungen im Ausland können
finanzielle Probleme aufwerfen. Denn im Ausland
ist von er der eigenen Krankenversicherung nur
bedingt Versicherungsschutz gegeben.
Sorgen Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket
dafür, dass Sie Ihren Urlaub ohne
Sorgen genießen können.


Auslandsreisekrankenversicherung

Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden muss. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt jedoch keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:

• ambulante Heilbehandlung beim Arzt
• stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
• schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
• ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
• ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
• Überführung bei Tod



Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen.
Weiterhin sind bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen nur Urlaubsreisen versichert.
Für berufliche Reisen ins Ausland werden spezielle Tarife angeboten. Zu berücksichtigen ist auch, dass teilweise Urlaubsreisen von Ausländern ins Heimatland nicht mitversichert sind.

Reiserücktrittsversicherung

Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist.
Folgende Ereignisse gelten u.a. als nicht zumutbar:

• Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen
• schwere Unfallverletzung
• unerwartete schwere Erkrankung
• Impfunverträglichkeit
• Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
• Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)


Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.

Reiseabbruchversicherung

Versichert ist die nicht planmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund.
D.h. die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.
Folgende Ereignisse sind u.a. versichert:

• Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen 
• schwere Unfallverletzung
• unerwartete schwere Erkrankung
• erhebl. Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse)


 Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.



Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird - z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.
Erstattet wird der Zeitwert der Sachen bzw. bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten.
Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen.
Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und
Sorgfaltspflichten.

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