Seit Januar 2013 ist es nun endlich so weit: Vater Staat hat dafür
gesorgt, dass nahezu jeder das größte aller Volksprobleme lösen kann: die
Kosten der Pflegebedürftigkeit.
„Pflege-Bahr“ ermöglicht es fast jedem, ohne
Gesundheitsprüfung private Vorsorge gegen den hohen Eigenanteil der Kosten im
Pflegefall zu erhalten. Auch bereits kranke Bürger kommen in diesen Genuss.
Es kommt sogar noch besser: Der Staat übernimmt bis zu einem Drittel
der Beiträge für Sie!
Stationäre Pflege ist unglaublich teuer! Bereits in Pflegestufe II ist
es Angehörigen oft nicht mehr möglich, einen pflegebedürftigen Angehörigen in
den heimischen vier Wänden vernünftig zu versorgen. Um dem Familienmitglied
eine vernünftige Versorgung zu gewähren, bleibt dann nur noch die Unterbringung
in einem Pflegeheim. Trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
fallen im Durchschnitt knapp über 1.900 Euro pro Monat an, die aus dem Einkommen
und dem Vermögen des Patienten, bzw. von den unterhaltspflichtigen
Familienangehörigen selbst aufgebracht werden müssen. Glücklich, wer diese
Kosten an eine Versicherung weitergeben kann.
Aber die Gesundheit, aber das
Alter, aber der Preis...
Pflegebedürftigkeit ist für die meisten Bürger ein ernstes Thema. Oft
befasst man sich dann ernsthaft damit, wenn man einen Pflegefall in der Familie
hatte und aus erster Hand erfahren musste, welcher Aufwand und welche Kosten
daraus resultieren - und selbst dann wird das Thema gerne auf die lange Bank
geschoben. Es wird schon nichts passieren.
Da es keine Verpflichtung zur privaten Pflegeergänzung gibt, denken
viele Kunden leider erst in fortgeschrittenem Alter daran, sich um diese
sinnvolle Vorsorge zu bemühen, also dann wenn „das Haus oft bereits brennt“ und
der Gesundheitszustand es eventuell gar nicht mehr zulässt, eine Versicherung
überhaupt noch zu bekommen.
Auch hier löst die staatlich geförderte Pflegeergänzung Probleme, da es
keine Gesundheitsprüfung gibt. „Pflege-Bahr“ stellt damit auch für bereits
erkrankte Personen eine Lösung dar. Jeder, der noch nicht pflegebedürftig oder
an Demenz erkrankt ist, kann diesen Schutz erhalten.
Der Gesetzgeber beteiligt sich mit 60 Euro im Jahr an den Kosten, der
Pflegeergänzung. Man sieht daran, wie schwer-wiegend das Problem seitens der
Regierung eingeschätzt wird. Gerade für jüngere Bürger ist so bereits zum
Mindestbeitrag eine hohe Absicherung darstellbar, die mit bis zu einem Drittel staatlich gefördert wird. Die Förderung wird übrigens direkt
vom Versicherer beantragt. Sie müssen sich hier selbst um nichts kümmern. So
einfach und komfortabel kann staatliche Unterstützung bei einer Problemlösung sein!
Da Pflege immer auch ein Thema für mehrere Generationen einer Familie
ist, empfehlen wir, auch mit Ihren Angehörigen ganz offen über dieses
Themengebiet zu sprechen und auszuloten, in wie weit die Finanzierung für den
schlimmsten Fall sichergestellt ist.
Wie jede andere Form der staatlich geförderten Vorsorge, gibt es auch
für die geförderte Pflegeergänzung gewisse Rahmenbedingungen, die eingehalten
werden müssen. Die Verpflichtungen müssen teilweise vom Versicherer, teilweise vom
Kunden eingehalten werden. Im Einzelnen sind dies:
•
es findet eine staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr unabhängig von
Beitragshöhe oder Einkommen statt
• die Förderung steht allen Volljährigen ohne Altersbegrenzung offen
•
gefördert werden ausschließlich Pflegetagegeldversicherungen (also nicht die
Pflegekostentarife und Pflegerenten)
• die versicherte Person hat einen eigenen Mindesteigenbeitrag von 10
Euro im Monat zu zahlen
•
der Tarif muss Leistungen in allen 3 Pflegestufen und in der Pflegestufe 0
(Demenzabsicherung) bieten
•
mindestens 600 Euro in der Pflegestufe III und maximale Absicherung in Höhe der
gesetzlichen Leistung
• Beitragsbefreiung bei Pflegestufe III
• Wartezeit von bis zu 5 Jahren (außer bei unfallbedingter Pflege)
• Kontrahierungszwang, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit oder
Demenz festgestellt wurde
• keine Risikozuschläge
• keine Leistungsausschlüsse
Pflege Bahr?
Gerne möchten wir an dieser Stelle auch darauf eingehen, woher die
etwas seltsame Bezeichnung für die staatlich geförderte Pflegeergänzung stammt.
Der Name geht auf den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zurück, der
federführend bei der Einführung dieses Lösungswegs mitwirkte. Wie bereits bei
den staatlich geförderten Altersvorsorgewegen „Riester“ und „Rürup“ wurde der
Name des „geistigen Vaters“ allgemeinbezeichnend übernommen.
Für wen ist Pflege Bahr
interessant?
Grundsätzlich ist private Pflegeergänzung für jeden Bürger ein Thema,
um das er sich eigenverantwortlich kümmern sollte. Daher ist die staatlich geförderte
Pflegeergänzung auch grundsätzlich für jeden volljährigen Bürger interessant.
Bedingt durch die Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich
dieser Lösungsweg natürlich vor allem für Kunden, die bereits eine gewisse
Krankengeschichte vorweisen - das kann auch Ihre Großmutter oder Ihr
Schwiegervater sein, für deren Pflegekosten Sie evtl. aufkommen müssen, wenn
der Pflegefall eintritt.
Wem die Leistungssätze in den einzelnen Pflegestufen nicht zusagen,
oder wer keine Wartezeit einhalten möchte, bis die Leistung zur Verfügung
steht, kann wie bisher auch auf „normale“ Tarife der Pflegeergänzung
ausweichen, die evtl. eine Gesundheitsprüfung nötig machen.
Versicherungsschutz muss zu
Ihnen passen!
Wie in allen anderen Bereichen der Vorsorge auch, muss auch hier der
Versicherungsschutz zu Ihnen und Ihren persönlichen Gegebenheiten passen.
Gerne zeigen wir Ihnen auf, was Pflege in der Nähe Ihres Wohnsitzes derzeit
kostet. Gerne analysieren wir mit Ihnen zusammen, welche Mittel im Pflegefall
zur Verfügung stehen - und welche Versorgungslücke sich im Leistungsfall auftun
würde. Gerne informieren wir Sie über die Unterhaltspflicht gegenüber
Familienangehörigen, die Rückabwicklung von Schenkungen und andere Randgebiete,
wenn es um Pflege geht.
Verschließen Sie bitte nicht die Augen vor diesem Thema. Es ist zu
wichtig und zu greifbar, als dass es nur die anderen treffen könnte.
Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter, Pflegebedürftigkeit kennt kein Geschlecht!
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