Donnerstag, 13. März 2014

Back in black

Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder, die mit Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen. Durch den milden Winter waren Sie diesmal ja nicht so ganz aus dem Straßenverkehr verschwunden – nun geht’s aber wieder rund. Und die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist schwarz.

Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz. Er verstößt damit gleichzeitig auch gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Wer erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Da kann neben einer Strafe (Bußgeld oder max. 1 Jahr Freiheitsstrafe) auch der Führerscheinentzug (meist 3 Monate) drohen. Bei jungen Fahrern wird oft auch eine mehrjährige Sperre für die Erteilung des Führerscheins fürs Auto mit ausgesprochen. Es droht also jede Menge Ärger.

Sie können Ihr neues Schild bei uns jederzeit im Büro abholen!

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