Eine faire Einstellung zählt im Sport viel, und kann sich durchaus
auch auszahlen, nicht nur sportlich, sondern auch in Bezug auf den
eigenen Versicherungsschutz. Oder umgekehrt, wer beispielsweise bei
einem Match vorsätzlich ein grobes Foul begeht, erhält laut Regelwerk
nicht nur eine rote Karte sondern kann nicht unbedingt darauf hoffen,
dass seine Versicherung für etwaige Kosten einspringt.
Auch grobe
Fouls kommen immer wieder vor im Fußball, in allen Ligen und
Spielklassen. Doch neben den sportlichen Konsequenzen kann dies auch in
punkto Gesundheit, Arbeitskraft oder Schmerzensgeld finanzielle Folgen
haben, wie ein Beispiel unlängst zeigt. Dabei geht es oft um ein
wichtiges Kriterium, das auch juristisch von hoher Relevanz ist, den
Vorsatz.
In einem Fußballspiel hatten sich zwei Spieler schon
länger gegenseitig „beharkt“ verbal, wie körperlich. Das ging sogar so
weit, dass einer von beiden drohte, dem Gegenspieler die „Beine zu
brechen“, was er im Laufe des Spiels auch tat. Der Schiedsrichter zeigte
dem Foulenden sofort die Rote Karte. Der Gefoulte, der sich dabei
mehrere Verletzungen zuzog, u. a. einen Wadenbeinbruch, klagte auf
Übernahme von Behandlungs- und Rehakosten sowie auf Schmerzensgeld, die
der Übeltäter von seiner privaten Haftpflichtversicherung erstattet
haben wollte. Doch die zahlte nicht, weil das Foul vorsätzlich (quasi
angekündigt) war und schwere Verletzungen des Gegners dabei billigend in
Kauf genommen wurden. Als der Foulspieler daraufhin den Klageweg
einschritt, kam die Angelegenheit bis vor ein Oberlandesgericht, dass
schließlich die Zahlungsverweigerung des Versicherers unterstützte.
Unsere Empfehlung:
Bleiben Sie immer schön fair, und lassen Sie sich beraten – eine
private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Wir sind gern für Sie
und für die Absicherung individueller Risiken da.
>> Details zum Fall und Urteil finden online im Magazin FOCUS.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen