Donnerstag, 13. November 2014

Ihre Mitarbeiter im Ausland einsetzen


In einer zunehmend globalisierten Welt ist es inzwischen alles andere als außergewöhnlich, dass Mitarbeiter für eine befristete Zeit im Ausland eingesetzt werden. War es vor einigen Jahren noch der Ingenieur, der in China den Bau einer Anlage beaufsichtigte, sind es heute z. B. auch Facharbeiter, die in anderen Ländern beispielsweise Montagearbeiten leisten. „Made in Germany“ wird eben immer noch von Menschen gemacht. Für einen Arbeitgeber bringt der Auslandsauftrag auch eine Reihe von Überlegungen mit sich, die an den Tag gelegt werden sollten. Wie ist die Haftungssituation? Welche arbeitsrechtlichen Gegebenheiten müssen berücksichtigt werden? Welche Kosten müssen Sie tragen? Müssen im Arbeitsland Steuern abgeführt werden? Wie weit reicht hier die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers? Betrachtet man den Versicherungsaspekt einer Mitarbeiterentsendung kann für die Betriebshaftpflicht gesagt werden, dass es hier bereits Einschränkungen in der Leistung geben kann. Kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor einer Entsendung. Wir prüfen gerne auf evtl. Lücken zusammen mit Ihrem Versicherer. Viel Beachtung verdient auch der Krankenversicherungsschutz Ihres Mitarbeiters. Gem. Sozialgesetzbuch (s. u.) steht dem Arbeitnehmer bei einem Einsatz im Ausland eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber zu. Es besteht zwar ein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Arbeitnehmers - angesichts der im Ausland oft deutlich höheren Behandlungskosten bleiben Arbeitgeber hier oft auf respektablen Restkosten sitzen. Vorhandene Auslandskrankenversicherungen Ihrer Arbeitnehmer decken im Normalfall nur Urlaubsreisen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer speziellen Auslandskrankenversicherung für Ihre Expatriates. So sichern Sie sich mit kleiner Prämie gegen hohe mögliche Forderungen.

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