Donnerstag, 13. November 2014

Alle Jahre wieder...

…greifen Langfinger auf den Weihnachtsmärkten dieser Republik die Gelegenheit beim Schopfe und in fremde Taschen. Sie kennen das ja selbst: Weihnachtsmarktbesuch mit Freunden, Glühwein, Galette,… Die Stimmung ist heiter, man genießt die Atmosphäre und achtet etwas weniger als sonst auf das, was um einen herum vor sich geht. Schnell stibitzt der aufmerksame Dieb da Geldbeutel aus Jacken oder Smartphones und Tablets aus Taschen. Bemerkt wird der Verlust dann meistens erst daheim, wenn der Dieb längst über alle Berge ist. Die Medien warnen alljährlich mit erhobenem Zeigefinger vor dieser Gefahr und werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass solche Schäden nicht über eine Hausratversicherung gedeckt seien. Das stimmt so aber nur bedingt, da es sehr wohl möglich ist, solche Schäden im Rahmen einer Hausratversicherung abzudecken. Die Leistungspunkte „einfacher Diebstahl“ oder „Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ bieten Ihnen hier den gewünschten Schutz.


Auch Trickdiebstahl ist gerade um die Weihnachtszeit herum eine sich häufende Straftat. Die Masche, sich als wohltätige Spendensammler ausgeben, um sich so Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, ist alt aber erfolgreich. Meist treten Täter hier zu zweit auf. Während einer über die Ziele der Organisation aufklärt, für die man sammeln würde, bittet der andere, die Toilette benutzen zu dürfen. So hat dieser ein paar Minuten Zeit, um in der Wohnung nach Wertgegenständen zu suchen und diese zu entwenden. Bevorzugtes Ziel solcher Trickdiebe sind ältere Personen, die alleine leben.
Hier empfehlen wir, ältere Angehörige regelmäßig auf die Gefahr hinzuweisen. Versicherungsschutz bieten auch für Trickdiebstahl inzwischen viele Hausratversicherer.
Mit dem Leistungspunkt „Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ haben einige wenige Anbieter zweifellos den Königsweg im Programm. Hierunter fällt - mit wenigen Ausnahmen - so ziemlich alles, was Ihnen Straftäter antun können (s. u.).


Schön für Sie ist, dass diese sinnvollen Leistungserweiterungen im Vergleich zu einer „normalen“ Hausratversicherung bei Weitem kein Vermögen an Mehrprämie bedeuten.
Gerne berechnen wir Ihnen hier ein individuelles Angebot.

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