Nach einem langen Winter werden auch dieses Jahr wieder Tausende Erholung und Entspannung an den Stränden oder im Gebirge suchen. Bei aller Vorfreude und Vorbereitung auf den Urlaub vergessen viele jedoch, den richtigen Krankenversicherungsschutz für die Auslandsreise mit einzupacken.
Man ist ja nur ein oder zwei Wochen weg, was soll
da schon passieren? Soviel Optimismus ist hinsichtlich der eigenen oder der
Gesundheit der Familie jedoch fahrlässig. Wer sich nicht über die Regelungen im
Urlaubsland informiert, kann schnell ohne Versicherungsschutz dastehen und der
lang ersehnte Urlaub wird zur finanziellen Katastrophe.
Zwar
besitzt nahezu jeder gesetzlich Krankenversicherte die europäische Versichertenkarte,
aber die leistet grundsätzlich nur auf europäischem Boden und den Anrainerstaaten
des Mittelmeers.
So regeln es die verschiedenen bilateralen Sozialversicherungsabkommen.
Das allein ist jedoch kein Grund zur Entwarnung, denn die deutschen
Krankenkassen ersetzen die entstandenen Kosten nur in der Höhe, in der sie auch
in Deutschland angefallen wären. Entstehen Mehrkosten, da im Urlaubsland die
Behandlung teurer ist, bleiben Sie auf dem Differenzbetrag sitzen.
Der
gesetzliche Versicherungsschutz ist also bestenfalls lückenhaft.
Je nach Erkrankung und Reiseland können
selbst innerhalb Europas erhebliche Behandlungsmehrkosten gegenüber einer
deutschen Abrechnung entstehen. In anderen Urlaubsländern, mit denen keine
Sozialversicherungsabkommen bestehen (z. B. USA, Thailand, Australien,…), zahlt
die deutsche Krankenkasse überhaupt
nicht.
Lassen Sie sich beispielsweise im US-Bundesstaat Maryland
wegen eines Unterarmbruchs behandeln, zahlen Sie im Durchschnitt zwischen
12.800 und 16.700 US-Dollar. Kosten, die der Urlaubsgast selbst tragen muss,
wenn er nicht gesondert vorgesorgt hat. Eine Auslandskrankenversicherung springt
für all Ihre anfallenden Behandlungskosten ein. Auch für Beamte und
Selbstständige empfiehlt sich der Abschluss. Diese haben in ihren privaten
Krankenvollversicherungen normalerweise bereits einen Auslandsschutz – dieser leistet
aber dennoch nur im Rahmen „innerdeutscher Behandlungen“.
Es können sich also auch hier Lücken auftun.
Weiterhin belasten Auslandsbehandlungen so die Beitragsrückerstattung
nicht.
Für etwa einen Euro pro Monat und Person ist dieser sinnvolle
Schutz in hervorragender Qualität erhältlich – und auch bei dieser äußerst
preiswerten Versicherungssparte können die qualitativen Unterschiede extrem
sein. Wir zeigen Ihnen gerne auf, wo die Unterschiede verschiedener Tarife liegen
und zeigen, welcher davon für Ihre Auslandsreise der passende ist. Gehen Sie
kein Risiko für Ihre Familie und sich selbst ein, das so einfach und so günstig
vermieden werden kann!
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