Freitag, 17. Juli 2015

Wenn einer eine Reise tut


Nach einem langen Winter werden auch dieses Jahr wieder Tausende Erholung und Entspannung an den Stränden oder im Gebirge suchen. Bei aller Vorfreude und Vorbereitung auf den Urlaub vergessen viele jedoch, den richtigen Krankenversicherungsschutz für die Auslandsreise mit einzupacken.

Man ist ja nur ein oder zwei Wochen weg, was soll da schon passieren? Soviel Optimismus ist hinsichtlich der eigenen oder der Gesundheit der Familie jedoch fahrlässig. Wer sich nicht über die Regelungen im Urlaubsland informiert, kann schnell ohne Versicherungsschutz dastehen und der lang ersehnte Urlaub wird zur finanziellen Katastrophe.
 Zwar besitzt nahezu jeder gesetzlich Krankenversicherte die europäische Versichertenkarte, aber die leistet grundsätzlich nur auf europäischem Boden und den Anrainerstaaten des Mittelmeers.
So regeln es die verschiedenen bilateralen Sozialversicherungsabkommen. Das allein ist jedoch kein Grund zur Entwarnung, denn die deutschen Krankenkassen ersetzen die entstandenen Kosten nur in der Höhe, in der sie auch in Deutschland angefallen wären. Entstehen Mehrkosten, da im Urlaubsland die Behandlung teurer ist, bleiben Sie auf dem Differenzbetrag sitzen.

 Der gesetzliche Versicherungsschutz ist also bestenfalls lückenhaft.
Je nach Erkrankung und Reiseland können selbst innerhalb Europas erhebliche Behandlungsmehrkosten gegenüber einer deutschen Abrechnung entstehen. In anderen Urlaubsländern, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen (z. B. USA, Thailand, Australien,…), zahlt die deutsche Krankenkasse überhaupt nicht.
Lassen Sie sich beispielsweise im US-Bundesstaat Maryland wegen eines Unterarmbruchs behandeln, zahlen Sie im Durchschnitt zwischen 12.800 und 16.700 US-Dollar. Kosten, die der Urlaubsgast selbst tragen muss, wenn er nicht gesondert vorgesorgt hat. Eine Auslandskrankenversicherung springt für all Ihre anfallenden Behandlungskosten ein. Auch für Beamte und Selbstständige empfiehlt sich der Abschluss. Diese haben in ihren privaten Krankenvollversicherungen normalerweise bereits einen Auslandsschutz – dieser leistet aber dennoch nur im Rahmen „innerdeutscher Behandlungen“.
Es können sich also auch hier Lücken auftun.

Weiterhin belasten Auslandsbehandlungen so die Beitragsrückerstattung nicht.
Für etwa einen Euro pro Monat und Person ist dieser sinnvolle Schutz in hervorragender Qualität erhältlich – und auch bei dieser äußerst preiswerten Versicherungssparte können die qualitativen Unterschiede extrem sein. Wir zeigen Ihnen gerne auf, wo die Unterschiede verschiedener Tarife liegen und zeigen, welcher davon für Ihre Auslandsreise der passende ist. Gehen Sie kein Risiko für Ihre Familie und sich selbst ein, das so einfach und so günstig vermieden werden kann! 



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