Freitag, 17. Juli 2015

Wir haben es geschafft






DER VDVM -VERSICHERUNGSMAKLER STEHT AUF IHRER SEITE



Wir freuen uns Ihnen bekannt geben zu dürfen, dass wir die strengen Aufnahmeauflagen des VDVM geschafft haben.



Unsere Aufnahme wurde uns heute bestätigt.



Sie finden uns auf der Homepage des VDVM www.vdvm.de :





Um Mitglied im VDVM werden zu können, müssen Versicherungsmakler über die gesetzlichen Anforderungen hinaus umfassende Kenntnisse der Versicherungswirtschaft und der Versicherungstechnik, des Versicherungsaufsichts- und Vertragsrechts sowie des Steuerrechts nachweisen und sich mit dem VDVM Code of Conduct identifizieren. Und zum Schutz seiner Kunden muss der VDVM-Makler eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in doppelter Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs gemäß § 9 Versicherungsvermittlungs-verordnung nachweisen. Bei einem VDVM-Versicherungsmakler sind Sie daher in guten Händen. Seine Mitgliedschaft im VDVM gibt Ihnen die Gewissheit, einen wirklich qualifizierten Partner zu haben.







Wer eine Versicherung braucht - egal ob als Privatperson oder als Unternehmen - hat heute verschiedene Möglichkeiten, einen Vertrag abzuschließen. Ein Weg führt über die Beratung und Vermittlung durch einen Versicherungsmakler. Im Gegensatz zu anderen Vertriebsformen ist ein Versicherungsmakler an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und damit ein absolut unabhängiger Partner. Er wird deshalb auch als „treuhänderischer Sachwalter" Ihrer Versicherungsinteressen bezeichnet. Mit anderen Worten: Der Versicherungsmakler steht auf Ihrer Seite.

Mit der Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist ein hohes Maß an Verantwortung verbunden. Und insofern ist es gut, dass Sie seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie im Mai 2007 das Recht darauf haben, zu erfahren, ob jemand, der mit Ihnen über Versicherungen sprechen möchte, als unabhängiger Versicherungsmakler aus der Breite des Marktes berät oder im Auftrag von einem oder von mehreren Versicherungsunternehmen unterwegs ist.

Alle in Deutschland tätigen Versicherungsvermittler - und damit auch Versicherungsmakler - sind bei der IHK registriert. Unter www.vermittlerregister.info können Sie im Internet die Registrierung und damit auch den Status eines Vermittlers überprüfen.

Ausgehend von der EU-Vermittlerrichtlinie beschreibt das deutsche Recht in der Gewerbeordnung (GewO), in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Anforderungen an berufliche Qualifikation, die Zuverlässigkeit und die finanziellen Verhältnisse für eine Tätigkeit als Versicherungsmakler, außerdem werden die Beratungs- und Dokumentationspflichten geregelt.

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