Vorsicht, das ist ein Bruttobetrag!
Seit 2002 erhält jeder gesetzlich
Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens
fünf Jahren einzahlt, einmal im Jahr eine Renteninformation.
In dieser wird unter anderem ausgewiesen, welchen Rentenanspruch Sie
bereits angesammelt haben und – das ist die größere Zahl – welche Rente man
Ihnen prognostiziert, wenn Sie weiterhin wie bisher verdienen.
Seit die Renteninformation
regelmäßig verschickt wird, freuen sich Versicherte an den immer größer
werdenden Zahlen. Dabei beachten Sie nur eine nicht unwesentliche Kleinigkeit
meist nicht: Die Zahl, die da steht, ist ein Bruttobetrag!
Eigentlich ist das auch klar,
wenn man sich einen Moment Zeit nimmt, darüber nachzudenken. Die Beiträge
werden ja schließlich auch vom Bruttogehalt abgezogen.
Wie beim Bruttogehalt gehen dann
noch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung ab und auch mit einem Abzug
für Steuer und Solidaritätszuschlag muss gerechnet werden.
Ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 stellte fest, dass die gesetzliche
Altersrente grundsätzlich steuerpflichtig ist (2 BVL 17/99). Im Zuge der
anschließenden Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 wurde auch eine
stufenweise Anhebung des zu versteuernden Anteils der Rente eingeführt.
Ab dem Jahr 2040 werden Renten zu
100 % steuerpflichtig sein.
Neben dieser grundsätzlichen
Steuerpflichtigkeit der Rente an sich, muss natürlich noch der jährliche
Grundfreibetrag des Rentners berücksichtigt werden.
Dieser beträgt derzeit 8.652 Euro
bei Alleinstehenden. Bezieht ein Rentner aktuell also mehr als 721 Rente
monatlich, werden Steuern fällig.
Wie es ab 2040 aussehen wird,
kann heute natürlich noch niemand sagen.
Weshalb so bereitwillig davon
ausgegangen wird, dass der in der Renteninformation ausgewiesene Betrag zur
freien Verfügung stünde, ist schwer zu sagen.
Evtl. liegt es an der
verbreiteten Gewohnheit, nur sein Nettoeinkommen zu beachten - oder die Höhe
des Betrages wird als Nettoeinkommen wahrgenommen, da der Betrag ja tatsächlich
so eingepreist werden könnte.
Die böse Überraschung kommt dann
im Alter.
Nehmen Sie dieses Problem nicht
auf die leichte Schulter und sprechen Sie es auch bei Angehörigen an. Wir
stehen gerne zu allen Fragen zu Altersvorsorge, Renteninformation, Zinstief,
etc. zur Verfügung.
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