Es passiert immer wieder, besonders häufig, wenn es im Zuge einer
Erbschaft darum geht, einen Haushalt aufzulösen oder ein Haus zu räumen.
Versteckt oder abgelegt finden sich dann ein altes Sparbuch, alte
Aktien oder sonstige Wertpapiere. Aber sind die, teilweise nach
Jahrzehnten, noch etwas Wert?
Das kommt ganz darauf an – vor allem
Guthaben bei einer Bank können eigentlich nicht verfallen, selbst wenn
es jahrzehntelang keinerlei Kontobewegungen gab oder die Bank das
zunächst differenziert sieht. Vor Gericht kann immer noch anders
entschieden werden.
Wichtig ist es in jedem Fall, über Nachweise
hinsichtlich bestehender Forderungen zu verfügen. Ebenso dürfen keine
Umstellungsfristen versäumt werden, denn für Spareinlagen in Reichsmark
oder DDR-Mark besteht kein Ausgleichsanspruch mehr; anders sieht es
hingegen (noch) bei D-Mark-Guthaben aus.
Selbst wenn eine Bank
insolvent wurde, muss das Geld oder ein Wertpapierdepot nicht gleich
abgeschrieben werden, sofern das deutsche Einlagensicherungssystem zur
Anwendung kommt, das eine (begrenzte) Wertgarantie für Sparguthaben
übernimmt.
In derartigen Fällen empfiehlt es sich, sich an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin, online: www.bafin.de)
zu wenden, die Auskunft darüber erteilt, ob die betreffende Bank bzw.
deren Sondervermögen von einer anderen Bank übernommen wurde.
Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema gibt es online via Wirtschaftswoche: http://bit.ly/OEwLN3.
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