Freitag, 14. September 2012

Haben Sie auch schon einmal ein altes Sparbuch gefunden?

Es passiert immer wieder, besonders häufig, wenn es im Zuge einer Erbschaft darum geht, einen Haushalt aufzulösen oder ein Haus zu räumen. Versteckt oder abgelegt finden sich dann ein altes Sparbuch, alte Aktien oder sonstige Wertpapiere. Aber sind die, teilweise nach Jahrzehnten, noch etwas Wert?
Das kommt ganz darauf an – vor allem Guthaben bei einer Bank können eigentlich nicht verfallen, selbst wenn es jahrzehntelang keinerlei Kontobewegungen gab oder die Bank das zunächst differenziert sieht. Vor Gericht kann immer noch anders entschieden werden.

Wichtig ist es in jedem Fall, über Nachweise hinsichtlich bestehender Forderungen zu verfügen. Ebenso dürfen keine Umstellungsfristen versäumt werden, denn für Spareinlagen in Reichsmark oder DDR-Mark besteht kein Ausgleichsanspruch mehr; anders sieht es hingegen (noch) bei D-Mark-Guthaben aus.
Selbst wenn eine Bank insolvent wurde, muss das Geld oder ein Wertpapierdepot nicht gleich abgeschrieben werden, sofern das deutsche Einlagensicherungssystem zur Anwendung kommt, das eine (begrenzte) Wertgarantie für Sparguthaben übernimmt.

In derartigen Fällen empfiehlt es sich, sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin, online: www.bafin.de) zu wenden, die Auskunft darüber erteilt, ob die betreffende Bank bzw. deren Sondervermögen von einer anderen Bank übernommen wurde.

Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema gibt es online via Wirtschaftswoche: http://bit.ly/OEwLN3.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen