Bereits bevor ein Versicherungsfall eintritt, sollte der versicherte
Kunde nicht nur seine möglichen Leistungen, sondern eben auch seine
wichtigen Pflichten kennen. Damit er im Schadenfall alles “richtig
macht”. Denn auch wenn ihm vertraglich und prinzipiell für einen Schaden
eine Entschädigung zusteht, muss er sich an so genannte
Obliegenheitspflichten halten; ansonsten muss er mit möglichen
Nachteilen oder Konsequenzen bis zum (prozentualen) Wegfall seines
Versicherungsschutzes rechnen. Wichtige Aspekte dazu regelt bereits –
unabhängig vom individuellen Vertrag – das VVG
(Versicherungs-Vertragsgesetz).
Ganz oben in der Pflichtenliste
steht die wahrheitsgemäße Auskunft. Das bedeutet, dass sämtliche vom
Versicherer gewünschten Auskünfte bei der Beantragung einer
Versicherungspolice wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Zusätzlich
muss der Kunde dem Versicherungsunternehmen mitteilen, wenn sich etwas
an seiner Lebenssituation, im Beruf oder im Freizeitverhalten geändert
hat. Also ob er, beispielsweise mit dem Drachenfliegen begonnen hat, am
Stahlofen steht statt am Schreibtisch zu sitzen oder ob sich
hinsichtlich der Hinterbliebenenabsicherung etwas geändert hat (zum
Beispiel im Zuge einer Heirat/Scheidung). Ebenso wichtig wäre es,
beispielsweise im Zuge einer längerfristigen Sanierung den Versicherer
zu informieren, dass das Gebäude eingerüstet werden wird.
Aber
nicht nur vorbeugend bestehen Auskunftspflichten, sondern auch im
konkreten Schadensfall. Denn hierbei muss der Versicherte bemüht sein,
den Schaden so gering wie möglich ausfallen zu lassen, zum Beispiel das
Wasser abzustellen, wenn ein Leitungsschaden besteht bzw. – als
Sonderfall im Kfz-Versicherungsbereich – kein pauschales
Schuldgeständnis abzugeben, da der Versicherer immer auch eine mögliche
Mitschuld anderer Verkehrsteilnehmer prüft.
Ebenso muss eine
Schadensmeldung zeitnah und umfassend erfolgen, und sollte am besten –
neben einer mündlichen Information – sicherheitshalber immer auch
schriftlich angezeigt werden. Wird gegen den Versicherten ein
staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren
eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder ihm gerichtlich der Streit
verkündet, muss er dies als Versicherungskunde auch dem jeweiligen
Versicherungsunternehmen unverzüglich melden.
Eine fachlich
kompetente Beratung hilft jedoch bereits vor Vertragsabschluss, sowohl
das individuell passende Produkt zu wählen als auch die eigenen
Pflichten als Versicherungskunde zu beachten. Und auch im Schadensfall
sind Sie bei Ihrem Berater gut aufgehoben – so leistet eine unabhängige
Beratung einen wichtigen Beitrag zu mehr Verbraucherschutz und
vertraglicher Rechtssicherheit.
>> Weitere Details zu wichtigen Pflichten als Versicherungskunde gibt es online auf den Informationsseiten von Geldtipps.de: http://bit.ly/RtUzl8.
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