Doch wie sind die Schäden abzusichern, die der Schüler dem Praktikumsbetrieb oder einem Dritten (wie etwa Kunden des Betriebs) eventuell zufügen kann?
Absolviert der Schüler sein Praktikum im Rahmen einer schulischen Pflichtveranstaltung, sind eventuelle Schäden über die Betriebshaftpflichtversicherung des Schulträgers abgesichert.
Doch Schäden, die im Rahmen eines freiwilligen Ferienpraktikums auftreten können, sind nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung des Schulträgers abgesichert.
Sie sollten z. B. über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern abgesichert werden.
Drittschäden sind jedoch über die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebs mitversichert, weil der Praktikant in den Praktikumsbetrieb eingegliedert ist.
Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Szenarien im Überblick:
Schädigung
des Praktikumsbetriebs
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Schädigung
Dritter
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Schülerpraktika
über Schulträger
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Absicherung über Betriebs-haftpflichtversicherung des Schulträgers
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Absicherung über Betriebs-haftpflichtversicherung des Praktikumbetriebs
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Ferienpraktikum
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Absicherung über Privathaft-pflichtversicherung
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Jedoch: Geht ein Schüler ein Ferienarbeitsverhältnis ein, welches vergütet wird, richten sich die Haftungsregeln nach denen eines Arbeitnehmers. Der Schüler ist dann im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers mitversichert!
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