Bisher war die Mehrzahl der reisefreudigen Deutschen auch im Ausland
in der Regel über die eigene gesetzliche Krankenversicherung
abgesichert. Doch das gibt es ab diesem Jahr nicht mehr, dieser
kostenlose Zusatzschutz darf von den gesetzlichen Krankenkassen 2013
nicht mehr angeboten werden.
Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt dann
(weiterhin) nur für EU-Länder und Staaten, mit denen entsprechende
Sozialversicherungsabkommen bestehen. Aber auch dort kann es passieren,
dass Kassenpatienten für medizinische Behandlungen zusätzlich zahlen
müssen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen erstatten meist nicht die
kompletten Kosten.
Pikanterweise ist gerade die allgemein teuerste Leistung generell
nicht abgedeckt: der Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus bzw.
nach Hause. Bedenkt man, dass zum Beispiel ein Ambulanzflug schnell mit
Zehntausenden Euros zu Buche schlagen kann, sind vorhandene
Vermögenswerte möglicherweise gefährdet oder eine langwierige
Verschuldung droht.
Bisher haben von diesem “Bonus” eines integrierten
Auslandskrankenversicherungsschutzes immerhin mehr als 2 Millionen
gesetzlich Versicherte profitiert. Laut Expertenmeinung sind vor allem
die Angehörigen von Betriebskrankenkassen nun auf zusätzlichen Schutz
angewiesen. Deshalb raten auch gesetzliche Krankenkassen ergänzend zu
einem recht preiswerten privaten Auslandskrankenschutz. Überprüfen Sie
also sicherheitshalber Ihren Auslandskrankenversicherungsschutz. Wir
beraten Sie gern dazu.
.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen