Dienstag, 11. Juni 2013

Hundehalterhaftpflichtversicherung Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer!




Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)!
Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!






Schadenbeispiele aus der Praxis



Freilaufender Hund
Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund
auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken
zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern
nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

Spaziergang
Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.


Für wen ist die Versicherung?

Ein „Muss“ für jeden Hundebesitzer!

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden zu privaten Zwecken.
Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.
Zusätzlich versicherbar sind:

• Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Forderungsausfalldeckung
• Welpen


Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

• Vorsatz
• Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
• Gewerbliche Nutzung der Hunde
• Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
• Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!

Wo gilt die Versicherung?

Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?


Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Im Krankheitsfall des Tieres oder bei einem Unfall können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Damit Ihr Tier jedoch in jedem Fall optimal versorgt werden kann, empfi ehlt sich eine Tierkrankenversicherung.
Je nach Wert des Tieres, ist auch eine zusätzliche Tierlebensversicherung sinnvoll.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen