Betriebliche Altersversorgung (bAV) wird vom Staat und oftmals auch
vom Arbeitgeber gefördert. Und sie kann dazu beitragen, die so genannte
Rentenlücke – die Differenz zwischen Gehalt und Rentenhöhe – zu
reduzieren, damit auch im Ruhestand die gewohnte Lebensqualität
finanziell abgesichert ist.
Doch auch wenn schätzungsweise bereits
über die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande auf die Vorzüge der bAV
setzt, sind viele Arbeitnehmer noch nicht ausreichend über die
rechtlichen Rahmenbedingungen, die steuerlichen Vorteile und die
attraktiven Renditechancen einer Betriebsrente informiert.
Höchste Zeit,
dies zu ändern, denn bereits seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen
Rechtsanspruch auf eine Rente durch Entgeltumwandlung – das heißt, dass
Teile seines Gehaltes steuerlich vorteilhaft in eine spätere
Betriebsrente einfließen. Dadurch lassen sich auch Sozialabgaben sparen.
Insofern
kann es für jeden Arbeitnehmer vorteilhaft sein, zu erfahren, welche
Durchführungswege es gibt und welcher individuell für ihn in Frage
kommt. Denn dies hängt auch vom bereits verfügbaren Angebot des
Unternehmens ab, in dem er beschäftigt ist. Auch der Gesetzgeber wird
voraussichtlich zusätzliche Vorsorge weiterhin unterstützen, um so den
schrumpfenden Anteil der gesetzlichen Rente möglichst auszugleichen.
Die
Materie ist etwas komplex, eine Beratung liegt hier nahe – sprechen Sie
uns direkt auf Ihre Möglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung
an.
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