Dienstag, 13. August 2013

Hauskredit tilgen mit Riester-Vertrag

Immobilienbesitzer können mit Guthaben aus ihrem Riester-Vertrag Hypothekendarlehen tilgen. Die Voraussetzung: Sparer müssen mehr als 3000 € in ihrem Riester-Vertrag angespart haben. Dieses neue Recht haben Verbraucher seit dem 01.07.2013.

"Angesichts der hohen Kosten und der gesunkenen Anlagezinsen der Riester-Sparverträge lohnt sich das in vielen Fällen", erläutert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. "Sind die Darlehenszinsen höher als die Rendite des Riester-Vertrags nach Kosten, ist die Tilgung attraktiv."
Grundsätzlich können alle Darlehen, die das Eigenheim finanzieren, auf diese Weise getilgt werden. Die Sondertilgung setzt voraus, dass diese Möglichkeit im Kreditvertrag vereinbart wurde.

Wer den Riester-Vertrag fortführen will, muss mindestens 3000 € Guthaben darin belassen.

Quelle: Rheinpfalz Nr. 173

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