Dienstag, 14. Januar 2014

Guter Vorsatz fürs neue Jahr: Hinterbliebenenabsicherung


Nichts im Leben ist so sicher wie der Tod. An ihm kommt keiner vorbei. Daher darf man dieses Thema auch nicht tabuisieren. Besser ist es, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und die nötigen Weichen zu stellen – mit dem Problem werden spätestens beim eigenen Tod die Angehörigen konfrontiert.

Je jünger Sie bei Ihrem Ableben sind, desto größere finanzielle Lücken verursachen Sie für die eigene Familie. Für viele stellt sich die Frage der Todesfallabsicherung oft nur im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung – und auch nur dann, wenn die finanzierende Bank einen solchen Schutz fordert. Eine solche Absicherung ist gut und sinnvoll. Achtet man darauf, dass Versicherungssumme und Laufzeit auch auf den gesamten Finanzierungszeitraum abgestimmt sind, bleibt der Familie zumindest die Belastung einer monatlichen Rate erspart. 
Doch was ist mit den sonstigen laufenden Kosten? Diese sinken in vielen Bereichen kaum oder gar nicht, nur weil eine Person weniger im Haus wohnt. Heizung, Strom, Gas, Versicherungsbeiträge,... – viele Belastungen bleiben weitestgehend fixiert. Die gesetzliche Rente kennt zwar die Witwen- bzw. Witwerrente – sie wird allerdings mit dem laufendem Einkommen eines Ehepartners verrechnet. 
Dass man es generell am Lebensstandard spüren wird, wenn ein Einkommen fehlt, liegt auf der Hand. Neben zweckgebundenen sollten Sie daher auch eine zweckoffene Absicherung vorweisen können, über die Ihre Familie im Fall der Fälle frei verfügen kann: Drei bis fünf Jahresnettogehälter sollten Sie dabei einplanen. Jeder Partner sollte zudem über eine eigene Absicherung verfügen. 

„Sparen“ Sie nicht an der falschen Stelle – nötigen Schutz gibt es bereis für kleines Geld. Sie können nicht wissen was das Schicksal für Sie bereit hält.

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