Dienstag, 14. Januar 2014

Hätten Sie es gewusst? # 5

  •  Die meisten Krankheitstage bei Nichtselbst-ständigen sind durch Rückenschmerzen begründet. 
  • Als Bürgermeister, Landrat, Beamter oder auch als Angestellter im öffentlichen Dienst können Sie unter Umständen für Fehler im Dienst haftbar gemacht werden. Über eine Diensthaftpflicht lässt sich diese Haftung meist auffangen. Haben Sie Verantwortung über Kassen, Investitionen, Fördergelder, bzw. können Ihre Entscheidungen das Vermögen eines Dritten gefährden, kann ggf. eine weitere gesonderte Vermögensschadendeckung nötig sein.

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