Donnerstag, 18. September 2014

WunderCar, Airbnb & Co - ein paar Euro durchs Internet verdienen

Die Idee ist meistens einfach – und einfache Ideen sind grundsätzlich genial. Also schnell auf einer Plattform im Internet angemeldet und schon kann man seine Wohnung tageweise an Touristen vermieten, nach der Arbeit mit dem eigenen Wagen als Taxiersatz unterwegs sein oder auf andere Weise ein paar Euro nebenher verdienen. Alles ganz einfach,
alles ganz unkompliziert. Wirklich?
Vergessen wird gerne, dass man bei alledem gewerblichen Tätigkeiten nachgeht. Reden wir mal nicht davon, dass meist kein Gewerbeschein vorhanden ist. Weisen wir nur beiläufig darauf hin, dass man die Einnahmen versteuern muss. Ganz ausdrücklich hinweisen müssen wir allerdings auf die Probleme, die sich hier beim Versicherungsschutz ergeben können. Wer andere Personen in seinem Fahrzeug gegen Bezahlung transportiert, ändert damit auch die Nutzungsart. Aus Versicherungssicht geht mit der Personenbeförderung auch eine Gefahrerhöhung einher. Melden Sie diese nicht an, kann dies im Schadensfall ihren Versicherungsschutz gefährden. Die Wohnungsmieter haben eine wilde Party gefeiert und Sie hätten gerne die Sanierung der Wohnung mit Ihrem Rechtsschutz eingeklagt? Mit Ihrem normalen Rechtsschutz als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung ist dieses Problem nicht mehr gedeckt, da die Vermietung nicht mit enthalten ist. Sie beschädigen als stundenweise Reinigungskraft, Begleitung, Nachhilfelehrer, etc. etwas im Haushalt Ihres Auftraggebers? Fraglich, ob Ihre Privathaftpflicht hierfür einspringt. Ohne ausreichenden
Versicherungsschutz können Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen, die den „quick win“ Ihres Nebenjobs auf Jahre übersteigen. Sprechen Sie uns bitte auf diese Thematik an, wenn Sie Handlungsbedarf für möglich halten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen