Mittwoch, 14. Januar 2015

In 2015 ändert sich so manches...


……zunächst möchten wir Ihnen an dieser Stelle aber gerne alles Gute für das neue Jahr wünschen: Gesundheit, Glück, Geld und was Sie sonst noch so alles brauchen können…
Das neue Jahr kommt mit einer ganzen Reihe von Änderungen. Die aus unserer Sicht wichtigsten (weil versicherungsbehaftetet) möchten wir hier zumindest kurz beleuchten.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinkt von 15,5 % in 2014 auf 14,6 % in 2015. Den Krankenkassen steht es allerdings frei, zusätzlich zu diesem „Grundbeitrag“, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie gewohnt je hälftig teilen, auch einen Zusatzbeitrag einzuführen. Nahezu jede GKV macht davon Gebrauch, so dass es meist nur zu sehr geringen Einspareffekten kommt – wenn überhaupt. Im Gegenzug wird der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) auf 2,35 % bzw. 2,6 % für Kinderlose angehoben (2014: 2,03 % bzw. 2,6 % für Kinderlose). Grund für die Erhöhung ist das Pflegestärkungsgesetz 1, das zum 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

Ziel des Gesetzes ist es, die Situation für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Alle Leistungssätze werden etwas angehoben. So erhält z. B. ein Patient in vollstationärer Pflege in Pflegestufe II ohne Demenz künftig 1.330 Euro mtl. Bisher erhielt er lediglich 1.279 Euro im Monat. Angesichts der gleichbleibenden bzw. eher steigenden Kosten, die professionelle, menschenwürdige Pflege bedeutet, ist und bleibt diese Mehrleistung aber leider ein Tropfen auf dem heißen Stein. Private Vorsorge bleibt weiterhin dringend nötig, will man seinen Angehörigen gegenüber verantwortungsbewusst handeln.

Wer einen Angehörigen pflegt, kann sich künftig bis zu zehn Tage im Jahr von seinem Arbeitgeber dafür freistellen lassen. Die Pflegeversicherung zahlt für diese Zeit etwa 90 % des Nettolohns als Lohnersatzleistung. Mit dieser Regelung soll ein erster Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege getan werden.



Gerne stehen wir hier für weitere Fragen zur Verfügung!

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