Montag, 23. Februar 2015

In aller Kürze informiert:


Die steuerliche Förderhöchstgrenze der Basis-Rente steigt 2015 auf 22.172 Euro für Alleinstehende  (bisher 20.000 Euro). Bei Verheirateten wird der Maximalbetrag weiterhin verdoppelt. Die Höhe der steuerlich maximal ansetzbaren Beiträge wird künftig jährlich an die Entwicklung des Höchstbeitrags  zur
Bundesknappschaft angepasst (Dynamisierung der Basisrente). Dieses Steuersparpotential dürfte da
mit von Jahr zu Jahr steigen. Sie können es auch mit zusätzlichen Sonderzahlungen ausschöpfen.

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