Dienstag, 17. November 2015

6 Gründe für eine Hausratversicherung

6 Gründe für eine Hausratversicherung


Die Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung, dennoch gehört sie hierzulande zu den beliebtesten Policen.
In Deutschland besitzen über 50 Millionen Personen eine Hausratversicherung. Der durchschnittliche Deutsche hat eine 91 Quadratmeter große Wohnung und im Durchschnitt einen Versicherungswert im Hausrat von €55.000,-. Vergleichbar mit dem potenziellen Risiko fällt die Versicherungsprämie relativ günstig aus.

Wir möchten Ihnen nachstehend 6 Gründe nennen, die für eine Hausratversicherung sprechen.

1. Im letzten Jahr gab es ca. 150.000 versicherte Wohnungseinbrüche!
Etwa alle 3 Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Die Schadenhöhe aller versicherten Wohnungseinbrüche belief sich auf insgesamt 480 Millionen Euro, was einem durchschnittlichen Schaden i.H.v. €3.300,- entspricht. In den vergangenen 5 Jahren hat die Anzahl der Schäden um 25% zugenommen.

2. Im letzten Jahr gab es 330.000 Brandschäden
Beispiel: Durch einen technischen Defekt an der Spülmaschine gerät die Küche in Brand. Der durchschnittliche Brandschaden belief sich hierbei auf €1.150,-

3. Im letzten Jahr gab es 190.000 versicherte Leitungswasserschäden
Beispiel: Durch einen Rohrbruch entsteht ein Nässeschaden an Wohnzimmermöbeln sowie am Parkett – der durchschnittliche Leitungswasserschadensfall belief sich hierbei auf €1.250,-

4. Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Es gibt unzählige Einschlüsse, die zusätzlich zu den „normalen“ Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl eingeschlossen werden können.
Dies ermöglicht es auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen und somit einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu stricken.
Die häufigsten Einschlussmöglichkeiten:
-          Fahrraddiebstahl
o   Im Vergangenen Jahr wurden in Deutschland 316.857 Fahrraddiebstähle der Polizei gemeldet. Die Schadenhöhe belief sich hierbei auf über 130 Millionen Euro. Innerhalb von Gebäuden sind Fahrräder im Rahmen der Gefahr „Einbruchdiebstahl“ mitversichert. Durch den zusätzlichen Einschluss des Bausteins „Fahrraddiebstahl“ sind Fahrräder auch draußen gegen einfachen Diebstahl geschützt.
-          Elementarschadendeckung
o   Egal ob Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung/-rutsch, Schneedruck Lawinen oder Vulkanausbruch – all diese Naturgefahren sind im Rahmen der Elementarschadendeckung mitversichert.
-          Überspannung durch Blitz
o   Allein im letzten Jahr gab es über 400.000 versicherte Blitzüberspannungsschäden in Deutschland. Insgesamt belief sich die Schadenhöhe auf 330 Millionen Euro.

5. Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
In den meisten Hausratpolicen ist heutzutage die grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Wenn man z.B. einen Schaden grob fahrlässig verursacht, verzichtet der Versicherer auf sein Recht die Entschädigungsleistung zu kürzen. Klassische Schadensbeispiele sind der vergessene Adventskalender oder die übergelaufene Badewanne.

6. Hausratversicherung ist eine Neuwertentschädigung
Das bedeutet, dass Sie im Schadenfall die Summe erhalten, welche Sie benötigen um die zerstörte Sache neu zu kaufen.
Ein Beispiel: Beim Nachbarn über Ihnen platzt  der Schlauch der Waschmaschine. Das Wasser dringt in Ihre Wohnung ein und sorgt für Schäden am Hausrat. Hierfür würde zwar die Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn eintreten, jedoch ersetzt die Haftpflicht lediglich den Zeitwert. D.h. Sie bekämen für Ihren evtl. beschädigten Teppich nur einen Bruchteil vom dem ersetzt, was er ursprünglich mal gekostet hat.
Ihre Hausratversicherung hingegen zahlt Ihnen den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert Ihres Teppichs.
Also die Kosten, die Sie aufwenden müssen, um einen neuen Teppich zu kaufen.

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