Dienstag, 17. November 2015

Berufswechsel? 

Haben Sie uns oder IhrenVersicherer schon informiert?

Dass man sich beruflich verändert, ist heutzutage keine Seltenheit mehr. „Büromenschen“ haben das Büroleben satt und starten eine zweite Ausbildung im Handwerk, aus Metzgermeistern
werden Qualitätsbeauftragte und aus Mechanikern über den zweiten Bildungsweg Ingenieure. Mancher wechselt in die Selbstständigkeit, mancher in den Beamtenstand…

Sein ganzen Leben lang im selben Beruf zu bleiben, scheint zunehmend die Ausnahme zu werden. So ein Berufswechsel hat – zumindest in manchen Sparten – auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Vor allem auf die Berufsgruppeneinstufung der Unfallversicherung möchten wir hier ausdrücklich hinweisen.

Wer in einen körperlichen Beruf wechselt, würde in Berufsgruppe B eingestuft werden. Bedingt durch die höhere berufliche Unfallgefahr werden in dieser Risikogruppe etwas höhere Prämien fällig. Wird der Berufswechsel  nicht angezeigt, passt der Versicherer im Leistungsfall seine Entschädigung in der Höhe an die gezahlte Prämie an.
Faktisch wird Ihre Grundinvaliditätssumme so gekürzt, dass sie zum Zahlbeitrag passt.
Im Ergebnis erhalten Sie dann eine deutlich niedrigere Entschädigung.
Ob die dann noch für einen  behindertengerechten Pkw, den Wohnungsumbau, etc. ausreicht? Gehen Sie hier bitte keinesfalls ein unnötiges Risiko ein!

Ein Berufswechsel kann aber – ganz umgekehrt – auch zu einer Beitragsersparnis führen, wenn das neue Berufsbild „leichter“ ausfällt (z. B. kaufmännisch, administrativ,…).

Neben der  Unfallversicherung ist hier vor allem auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) betroffen. Nicht alle, aber doch sehr viele BU-Versicherer stufen Kunden bei einem Berufswechsel auf Antrag in eine niedrigere und damit preiswertere Berufsgruppe um.
Evtl. ist mit dem neuen Berufsbild auch ein ganz anderer Versicherer die erste Wahl für Sie. Gerade der Wechsel ins Beamtenverhältnis oder zur Bundeswehr kann mit ganz neuen Versicherungsproblemen einher gehen, die gelöst werden müssen. Hier sind es vor allem die Themen „Dienstunfähigkeit“, „Beihilfe“ und „Diensthaftpflicht“ die unbedingt geklärt werden müssen. Bitte kommen Sie daher immer umgehend auf uns zu, wenn Sie eine berufliche Veränderung planen.

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